Eva Dubrownik

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei Dubrownik in Gifhorn wurde ursprünglich 1986 von Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr.Diedrich Reinecke gegründet. 1995 trat Rechtsanwältin und Notarin Eva Dubrownik in die Kanzlei ein und war in Bürogemeinschaft tätig. Sie übernahm die Kanzlei 2005 und führt diese nunmehr als Einzelanwältin fort. Die Kanzleiräume befinden sich in der Braunschweiger Straße 15 in der Nähe des Hauptbahnhofes und der Post. Gute Parkmöglichkeiten direkt vor der Kanzlei sind vorhanden.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.30 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Mittwochs ist eine Terminabsprache von 08.30 bis 13.00 Uhr möglich. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Das Beratungsangebot ist vielfältig und umfasst vor allem das Ehescheidungsrecht,das Familien- und Erbrecht, Mediation, Allgemeines Zivilrecht und das Verkehrsrecht.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Eva Dubrownik
Braunschweiger Str. 15
38518 Gifhorn
Niedersachsen
Deutschland

Telefon
+49 (5371) 51177
Telefax
+49 (5371) 51161
E-Mail
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Fachgebiete/Charakteristika

Eva Dubrownik wurde 1959 in Stolp geboren;sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach dem Abitur absolvierte sie ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Das Referendariat verbrachte sie in Kiel und Schleswig. Sie ist ist seit 1989 als Rechtsanwältin zugelassen und vor allen bundesdeutschen Gerichten auftretungsberechtigt. Die Ernennung zur Notarin erfolgte 1998. Fachanwältin für Familienrecht ist sie seit 1999.

Rechtsanwältin Dubrownik absolvierte eine Ausbildung zur Mediatorin und führt seit 2003 Mediationsverfahren durch; seit 1989 ist sie gerichtlich beeidigte Dolmetscherin für Polnisch.

Frau Dubrownik ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der Deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Im DAV ist Frau Dubrownik Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Mediation. Außerdem ist sie Mitglied des Arbeitskreises Trennung und Scheidung des Landkreises Gifhorn.

Eva Dubrownik ist als Rechtsanwältin , Notarin und Mediatorin tätig.

Im Notariat berät Frau Dubrownik Privatleute und kleine bis mittelständische Unternehmen. Die Notarin ist vorwiegend tätig auf den Gebieten Eherecht und Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsvertrag und Partnervertrag, Adoption), Immobilienrecht (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung und Grundschuldbestellung), Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) und Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung). Ihre Haupttätigkeit ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. In sämtlichen notariellen Leistungen wie beispielsweise der Beurkundung von Grundstückskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag und GmbH-Gründungen bietet Ihnen Eva Dubrownik eine umfassende und qualifizierte Beratung an.

Der Schwerpunkt der Kanzlei Dubrownik liegt im FAMILIENRECHT.Die Anwältin übernimmt die Ehescheidung und die damit verbundenen Ehescheidungsfolgesachen. Rechtsanwältin Dubrownik berät und vertritt Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe, Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Speziell das Scheidungsrecht bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin.

Sie steht ihren Mandanten bei der Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen zur Seite. Geklärt werden Fragen des Getrenntlebensunterhalts, Ehegattenunterhalts, Kindesunterhalts, und des Volljährigenunterhalts. Weiter zählen hierzu die Hausratsaufteilung, die Zuweisung der Ehewohnung, die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Frau Dubrownik berät Sie außerdem bei der Abänderung und Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen, bei Fragen der Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft. Rechtsanwältin Dubrownik engagiert sich besonders für das Wohl der Kinder in Sorgerechts-, Umgangsrechtsverfahren und bei Fragen des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Aufgrund ihrer Ausbildung zur Mediatorin kann sie ihre Mandanten anleiten, zukunftsorientierte außergerichtliche Lösungen zu finden und damit zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Familienfriedens beitragen. Die Rechtsanwältin nimmt sich Zeit für ihre Mandanten, kann offen und aktiv zuhören. Sie besitzt die Fähigkeit zur strukturierten Verhandlungsführung, mit der sie die Parteien anleitet, zumeist schnelle und flexible, oft auch kostengünstigere Regelungen zu finden.

Die Kanzlei Dubrownik bietet Ihnen neben der Abwicklung von Trennung und Scheidung auch die Möglichkeit der MEDIATION und einvernehmliche Vereinbarungen in allen Ehe-, Trennungs- und Scheidungslagen. Mediation ist eine außergerichtliche Form der Lösung von Konflikten. Kennzeichnend für sie ist vor allem, dass die Beteiligten eines Konflikts eigenverantwortlich versuchen, eigene Lösungen zu finden Dabei werden sie von einem unabhängigen Dritten(der Mediatorin) unterstützt. Es gilt tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders. Frau Dubrownik ist vom Konfliktlösungsverfahren Mediation gerade im Familienrecht als Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung überzeugt, mit der manch teurer und aufwendiger Rechtsstreit vermieden werden kann.

Die Kanzlei Dubrownik berät Sie auch professionell und individuell im ERBRECHT. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier individuell abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Im Erbrecht kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwältin Dubrownik.

Rechtsanwältin Eva Dubrownik hat sich darüber hinaus auch auf das Allgemeine ZIVILRECHT spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Frau Dubrownik bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Des weiteren steht Ihnen die Rechtsanwältin im Mahnwesen, Vollstreckungswesen sowie beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite.

Auch im VERKEHRSRECHT ist Rechtsanwältin Dubrownik Ihr kompetenter Ansprechpartner. Sie betreut ihre Mandanten im Verkehrszivilrecht bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen infolge eines Unfalls mit Personen- oder Sachschaden. Dies erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Sie kümmert sich um die Schadensregulierung mit Versicherungen, setzt für Sie Ansprüche auf Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall durch.

Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Frau Dubrownik als Rechtsbeistand zu konsultieren. Sie wird Ihnen als Verteidigerin zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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