Dr. Hartmut Breuer
Kurzprofil
Die Kanzlei Dr. Breuer besteht schon seit 1998 und ist von Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer gegründet worden. Die Kanzlei betreut Sie von zwei Standorten aus in Berlin, Friedrichshain und Adlershof.
Spezialisierung und Serviceleistung sind wesentlicher Bestandteil der Arbeit, sowohl bei den Anwälten als auch beim Büropersonal. Aus diesem Grund wird großer Wert auf kontinuierliche Fortbildung gelegt. Damit gewährleistet Ihnen die Kanzlei Dr. Breuer eine qualifizierte und unabhängige Beratung und Dienstleistung.
Haupttätigkeitsfelder sind in erster Linie das Arbeitsrecht und dessen verwandte Bereiche. Zudem greift die Kanzlei auf Kooperationen mit fachlich spezialisierten und kompetenten Berufsträgern in Netzwerken zurück.
Dr. Breuer hat sich entschlossen, die heutzutage vergleichsweise kleine Kanzleiform beizubehalten, um die Nähe zur Mandantschaft zu sichern und nicht den Eindruck einer “anonymen Rechtsfabrik” hervorzurufen. Dies hat positiven Einfluss auf das Betriebsklima und die kollegiale Arbeitsweise, was letztlich Ihnen zugute kommt.
Mandanten der Kanzlei sind Arbeitnehmer, Angestellte, Geschäftsführer, Privatleute, kleinere und mittelgroße Firmen, Vereine, Verbände, Selbständige und Freiberufler.
Im Bedarfsfall arbeiten die Anwälte gern mit Ihrem jeweiligen Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater zusammen. Ist dies nicht möglich oder gewollt, rufen sie bei Bedarf entsprechende Dienstleistungen der mit ihnen kooperierenden Beratungsunternehmen ab.
Die Büroräume der Kanzlei sind in Dörpfeldstraße 34 in 12489 Berlin-Adlershof unweit des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Adlershof (WISTA). Sie haben unmittelbaren Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere Straßenbahn und durch den S-Bahnhof “Adlershof”. Parkplätze finden Sie vor dem Kanzleigebäude. Das fachlich qualifizierte Personal ist freundlich und zuvorkommend.
Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr, am Freitag von 09.00 bis 16.00 Uhr. Selbstverständlich sind Vereinbarungen von Terminen auch außerhalb dieser Geschäftszeiten möglich. Wenn Sie möchten innerhalb von 24 Stunden! Darüber hinaus sind bei besonderer Veranlassung auch Termine im Hause der Mandanten möglich.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Dr. Hartmut Breuer - Dörpfeldstraße 34
12489 Berlin Treptow / Köpenick
Deutschland
- Telefon
- +49 (30) 42010823
- Telefax
- +49 (30) 42010824

- Homepage
- http://www.breuer-kanzlei.de
Fachgebiete/Charakteristika
Hartmut Breuer legte nach seinem Studium der Rechte an den Universitäten Würzburg und Bayreuth das erste juristische Staatsexamen ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Dr. Breuer am Landgerichtsbezirk Berlin. Er ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen und ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, sowie Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht auftretungsberechtigt. Seit 2004 ist Rechtsanwalt Dr. Breuer berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen.
An seiner Tätigkeit liebt der Volljurist insbesondere den persönlichen und individuellen Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von optimalen Lösungsmöglichkeiten. Ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Nach der Überzeugung des Rechtsanwaltes bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.
Rechtsanwalt Dr. Breuer ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V. und entsprechend seiner Tätigkeitsschwerpunkte in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht. Dadurch erhält Herr Dr. Breuer regelmäßig die neuesten Informationen über die aktuelle Rechtsprechung und nimmt ständig an Fortbildungsveranstaltungen teil.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Hartmut Breuer berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht sowie in allen weiteren arbeitsrechtlichen Bereichen.
Wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Arbeitsrecht. Seit 2004 ist Dr. Breuer Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Herr Dr. Breuer berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Arbeiter, Arbeitnehmer, Angestellte, leitende Angestellte, Geschäftsführer und kleinere bis mittelständische Unternehmen aus Berlin und Brandenburg. Bei Rechtsanwalt Dr. Breuer finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Abmahnung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, betriebs-, verhaltens- und personenbedingten Kündigungen, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Änderungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen und Zeugnisberichtigungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Dr. Hartmut Breuer. Natürlich berät er Sie unabhängig und kompetent zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Im kollektiven Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer zum Betriebsverfassungsrecht, etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit, bei der Beteiligung und Mitbestimmung sowie Anhörung des Betriebsrates oder der Betriebsratswahl. Eine wesentliche Bedeutung im kollektiven Arbeitsrecht haben der Tarifvertrag, die Tarifbindung, Tarifanwendung und die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge.
Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Prozessrisiken sind nur sehr schwer abschätzbar. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Dr. Breuer beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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