Beate Baden

Kanzlei Limberg - Baden

Fachgebiete/Charakteristika

Beate Baden wurde 1965 in Oldenburg geboren. Nach dem Abitur absolvierte sie zunächst eine Ausbildung zur Sparkassenkauffrau. In diesem Beruf arbeitete Frau Baden eineinhalb Jahre. Danach studierte sie an der Universität zu Kiel Rechtswissenschaften. Auf die Zeit als Rechtsreferendarin im Oberlandesgerichtsbezirk Celle folgte 1996 die Zulassung als Rechtsanwältin. Frau Baden verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Französisch. Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwältin Baden wurde nach beruflichen Stationen in Anwaltskanzleien in Mühlheim und Hannover im Dezember 2004 Mitglied der Rechtsanwaltskanzlei Hustedt, Limberg, Baden in Buchholz.


 

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Beate Baden
Innungsstr. 7
21244 Buchholz
Niedersachsen
Deutschland

Telefon
+49 (4181) 21880
Telefax
+49 (4181) 2188-88
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.limberg-baden.de


 
 

Spezialitäten

Um ihren Mandanten einen noch qualifizierteren Service bieten zu können, absolvierte Rechtsanwältin Beate Baden 2006 den Lehrgang zur “Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht”.

Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Dazu gehört die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung einer Mietminderung aufgrund von Mängeln des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien nach Beendigung des Mietverhältnisses.

60 Prozent aller Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland wohnen zur Miete. Die Miete von Geschäftsraum und Gewerberaum steht in ihrer Bedeutung der Wohnraummiete nicht nach. Das Mietrecht und Pachtrecht hat in den letzten Jahren tiefgreifende Änderungen durch die Mietrechtsreform und das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts erfahren. Sowohl Vermieter als auch Mieter sind aufgrund der komplizierten Regelungen in zunehmendem Maße auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Frau Baden vertritt Sie kompetent und interessengerecht bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihren Vertragspartnern. Das Mietrecht regelt beispielsweise Kündigung, Kündigungsfrist, Mietvertrag, Mietminderung oder Mieterhöhung.

Einen weiteren Hauptschwerpunkt der Juristin bildet das Wohnungseigentumsrecht. Ihr Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und Prüfung eines Kaufvertrags über die Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Frau Baden berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Das Immobilienrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwältin Beate Baden dar. Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung oder Beteiligung geht, Frau Baden verfügt über weitreichende Erfahrungen. Im Übrigen beinhaltet dieses Rechtsgebiet das Grundstücksrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht, Immobilienkaufrecht, Gewährleistungsrechte bei Privatimmobilien oder Gewerbeimmobilien, das Erbbaurecht, die Finanzierung und Grundpfandrechte sowie das Immobilienleasing.

Außerberufliche Engagements

Beate Baden war zwei Jahre lang Vorsitzende des örtlichen Schulvereins.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de