Helmut Gockel

Fachgebiete/Charakteristika

Helmut Gockel wurde 1952 geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1976 bis 1982 an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er beim Landgericht Kempten. Seit 1982 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und vor allen bundesdeutschen Gerichten (außer dem Bundesgerichtshof) auftretungsberechtigt. 1993 eröffnete er seine eigene Kanzlei in Kempten im Allgäu. 1998 erhielt er seine Zulassung zum Fachanwalt für Familienrecht.

Rechtsanwalt Gockel ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Im DAV ist er zudem Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Baurecht sowie Familien- und Erbrecht. Darüber hinaus ist er Mitglied im örtlichen Anwaltsverein Kempten e.V. und im Interessenverband Unterhalt Familienrecht (ISUV). Schließlich ist er seit mehreren Jahren Referent bei der Volkshochschule in Kempten.

Rechtsanwalt Helmut Gockel bietet Ihnen in allen Bereichen des Zivilrechts seine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung an, insbesondere in den Bereichen des Familienrechts, Erbrechts, privaten Baurechts und Gesellschaftsrechts.

Ein besonderer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Gockel liegt im Familienrecht und allen damit zusammenhängenden Rechtsgebieten. Dies sind insbesondere die Vorschriften des bürgerlichen Rechts zum Familienrecht, d. h. zum Verlöbnis, zur Ehefähigkeit, Eheschließung, Eheverbot oder Eheaufhebung sowie auch Ehescheidung. Er ist somit Ihr Fachmann für die Wirkungen der Ehe im allgemeinen und die Wahl des für Sie richtigen Güterstandes, der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft. Insbesondere beim Scheitern einer Ehe berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Gockel in allen damit zusammenhängenden Fragen, insbesondere zu Unterhalt, Güterrecht, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Ehewohnung, Hausratsteilung sowie Versorgungsausgleich. Hierzu gehören auch alle Fragen über Verwandtschaftsverhältnisse, Abstammung oder Adoption. Er arbeitet für Sie Eheverträge aus oder berät Sie darüber, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welcher Güterstand gewählt werden soll und welche Konsequenzen dies für die Ehe oder ein mögliches Scheitern einer Ehe hat. Er berät über wechselseitige Unterhaltspflichten unter Eheleuten, Verwandten oder auch zwischen Eltern und Kindern, so z. B. über die Verpflichtung zum Elternunterhalt.

Neben dem Familienrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist Rechtsanwalt Gockel auch Ihr Spezialist für nichteheliche Lebensgemeinschaften oder für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.

Seit 1998 führt er den Titel “Fachanwalt für Familienrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen werden, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung muss mindestens zehn Zeitstunden umfassen.

Auf Grund seiner besonderen Qualifikationen hält Rechtsanwalt Helmut Gockel seit mehreren Jahren Kurse bei der Volkshochschule Kempten ab, wobei folgende Themen behandelt werden: „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“, „Unterhalt bei Trennung und Scheidung“, „nichteheliche Lebensgemeinschaft“ und „Elternunterhalt“.

Rechtsanwalt Gockel berät und vertritt Sie auch professionell und individuell im Erbrecht. Die theoretischen Kenntnisse zur Zulassung als Fachanwalt für Erbrecht hat er bereits nachgewiesen. Durch die rechtzeitige Regelung der Erbfolge durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag können Sie die Erbfolge regeln und steuerliche Vorteile können damit gewahrt werden. Die gesetzliche Erbfolge kann so individuell geändert werden und Sie können damit auch einzelne Personen durch die Anordnung von Auflagen oder Vermächtnissen begünstigen bzw. einschränken. Eine geregelte Erbfolge vermeidet unerwünschte Ergebnisse und langwierige Erbstreitigkeiten. Das Erbrecht regelt den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger. Auch nach dem Eintritt des Erbfalls berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Gockel zu allen Fragen der Erbauseinandersetzung, Nachlassverbindlichkeiten, Erbschein und auch zum Pflichtteil. Nicht zu vergessen ist das Erbschaftssteuerrecht. Um unnötige Streitigkeiten zu vermeiden, sollte eine anwaltschaftliche Beratung bereits früh erfolgen. Wenden Sie sich hierzu vertrauensvoll an Rechtsanwalt Gockel. Er berät Sie und vertritt Sie im außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren, im Verfahren über die Erteilung eines Erbscheins, bei der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, bei allen Fragen zu den Beerdigungskosten, bei der Beschränkung der Haftung des Erben, bei der Durchsetzung Ihrer Erbschaftsansprüche, bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, bei der Einsetzung eines Vorerben oder Nacherben, im Falle der Anordnung eines Vermächtnisses, bei einer Testamentsvollstreckung, bei Ansprüchen aus einem Pflichtteil oder auch bei einem Erbschaftskauf.

Des Weiteren bearbeitet Helmut Gockel Fälle aus dem privaten Baurecht. Das private Baurecht stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Das öffentliche Baurecht betrifft im Gegensatz hierzu alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungsvorschriften, die im Bau zu beachten sind. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und andere Fachplaner sind die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch für den Werkvertrag, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A und B. Rechtsanwalt Gockel berät und vertritt Sie professionell sowohl bei der Abfassung von Werkverträgen, beim Abschluss eins Architektenvertrages oder bei Vertragsgestaltungen mit Generalunternehmern, Subunternehmern oder Bauträgern. Rechtsanwalt Gockel verfügt über große praktische Erfahrung und über ein ausgeprägtes technisches Verständnis, welches in Bauprozessen unabdingbar ist. Er berät Sie auch baubegleitend oder dann, wenn Planungsfehler aufzudecken oder Gewährleistungsansprüche nach dem Auftreten von Baumängeln durchzusetzen sind. Baumängel können auch durch Planungsfehler, eine unsachgemäße Auswahl der ausführenden Unternehmer oder durch eine fehlerhafte Bauüberwachung verursacht werden. Vielfach ist im Baurecht auch mit Kostenüberschreitungen zu rechnen und hieraus sind die richtigen Rechtsfolgen abzuleiten.

Rechtsanwalt übernimmt auch den effektiven Einzug Ihrer Forderung, d. h. durch Zwangsvollstreckung, Pfändung, Arrest und vieles mehr, sodass die Vertretung nicht mit dem Abschluss eines möglichen Gerichtsverfahrens endet, sondern weit darüber hinaus geht.

Eine weitere Spezialität des Juristen ist das Gesellschaftsrecht. Dieses umfasst insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Rechtsanwalt Gockel vertritt Sie insbesondere bei der Vertragsgestaltung, z. B. für einen Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag oder einer Nachfolgeregelung für Ihre Firma.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Helmut Gockel
Poststr. 7
87435 Kempten
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (831) 540799-0
Telefax
+49 (831) 540799-99
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

353 Zugriffe seit dem 24.07.2007