Dr. Hans-Peter Cullmann

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Cullmann wurde 1947 in Düsseldorf geboren. Nach dem Abitur studierte er bis 1971 an der Universität zu Köln, der Philipps-Universität Marburg, der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München sowie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rechtswissenschaften. Von 1971 bis 1973 promovierte er im internationalen Privatrecht im Bereich Familienrecht. Ferner war er bis 1975 Assistent an der Universität Bonn.

Sein Rechtsreferendariat legte er im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf ab, ehe er als Volljurist in die seit 1949 bestehende Anwaltskanzlei des Vaters Dr. Hans-Jürgen Cullmann eintrat. 1990 erwarb er den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht”. Seit 1997 arbeitet er nunmehr mit Dr. Rainer Aßhauer in der Sozietät in Düsseldorf zusammen und gründete eine überörtliche Sozietät mit Rechtsanwalt Peter Michael Kranzbühler in Wuppertal. Darüber hinaus berät und vertritt er regelmäßig Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen im Arbeitsrecht und Amtshaftungsrecht.

Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten. Dr. Cullmann ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Er spricht gut Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.

Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Cullmann bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht, Wirtschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsrecht, sowie aus dem Wohnungseigentumsrecht und internationalen Privatrecht.

Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Ferner geht es um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um das Verhältnis der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers.

Im Arbeitsvertragsrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Cullmann insbesondere, wenn es um arbeitsrechtliche Angelegenheiten geht wie Abschluss oder Überprüfung eines Arbeitsvertrages oder wenn Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen wie beispielsweise Diskriminierung, Mobbing, Vergütung oder Arbeitszeit, betriebliche Altersversorgung, Arbeitnehmerhaftung, tarifvertragliche Regelungen oder Rechte und Pflichten des Betriebsrates. Auch bei Fragen hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis oder Berufsausbildungsverhältnis) steht Rechtsanwalt Dr. Cullmann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Im Kündigungsschutzrecht berät er zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses — ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger — auch in Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung, prüft Rechtsanwalt Dr. Cullmann Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit im Falle der Arbeitslosigkeit. Insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch steht Rechtsanwalt Dr. Cullmann Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.

Seit 1990 führt Rechtsanwalt Dr. Cullmann den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

In familienrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet Rechtsanwalt Dr. Cullmann regelmäßig Themen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Hausratsteilung, Zuweisung der Ehewohnung, Regelung des Umgangs und der elterlichen Sorge, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft und die Vereinbarung von Güterständen), Versorgungsausgleich, Ehescheidung, Recht des nichtehelichen Kindes und der nichtehelichen Mutter, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Recht der Lebenspartnerschaft.

Ein weiteres Beratungsfeld des Rechtsanwalts ist das Wirtschaftsrecht, insbesondere das Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Das Wirtschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat sowie den Güter- und Leistungstausch auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten. Es ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik im Allgemeinen. Ziel ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle, darunter die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG et cetera) sowie die Handwerksordnung (HandwO, HwO), Gewerbeordnung (GewO) und sonstige Zulassungsvorschriften. Als Sonderrecht dient das Handelsrecht vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es ist dabei ein spezielles Gebiet des Zivilrechts mit öffentlich-rechtlichen Normen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Wesentliche Normen des Handelsrechts findet man im Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus kommen Nebengesetze wie das Wechselgesetz (WG) und Scheckgesetz (ScheckG), der gewerbliche Rechtsschutz und das Gesellschaftsrecht hinzu. Herr Dr. Cullmann beschäftigt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Anfertigung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB).

Ein Unterfall des Wirtschaftsrechts ist das Gesellschaftsrecht. Dieses ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Darüber hinaus plant und setzt Rechtsanwalt Dr. Cullmann eine Unternehmensnachfolge um, wobei die Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind.

Darüber hinaus steht Herr Dr. Cullmann in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl Eigentümern wie auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Belangen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG-Recht zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Dr. Cullmann macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Des Weiteren berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Cullmann Sie im internationalen Recht. Das internationale Recht betrifft Rechtnormen bei Handlungen und Geschäften, die über ein bestimmtes Land hinaus Wirkung entfalten. Hierbei bestimmt in Deutschland das Internationale Privatrecht (IPR), welche von mehreren parallel bestehenden Rechtsverordnungen zur Anwendung kommen soll. Sehr selten kann man sich auch auf zwischenstaatliche Verträge und Abkommen wie auf das UN-Kaufrecht berufen, das von vielen Staaten ratifiziert worden ist und den grenzüberschreitenden Handel erleichtert. Falls Sie beispielsweise mangelhafte Waren im Ausland gekauft oder Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, steht Ihnen Herr Dr. Cullmann mit Rat und Tat zur Seite. Falls Sie Fragen rund um das Thema internationales Recht haben, wenden Sie sich rechtzeitig an Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Cullmann, so können im Zweifelsfall unerwünschte Ergebnisse vermieden werden.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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