Christian Vandrey
Fachgebiete/Charakteristika
Christian Vandrey, geboren 1964 in Berlin, studierte nach dem Abitur an der dortigen Freien Universität Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte er beim Kammergericht Berlin. Herr Vandrey wurde 1993 als Rechtsanwalt zugelassen und ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland auftretungsberechtigt.Rechtsanwalt Vandrey bietet Beratungen und Prozessvertretungen im Erbrecht, Schadensersatzrecht, Mietrecht, Arzthaftungsrecht und Allgemeinen Zivilrecht.
Seit einigen Jahren bildet das Erbrecht einen maßgeblichen Schwerpunkt der an-waltlichen Tätigkeit RA Vandreys. Das Erbrecht gewinnt gerade in jüngerer Zeit immer mehr an Bedeutung. So gehen nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge im kommenden Jahrzehnt Vermögenswerte von etwa zwei Billionen Euro auf die nächste Generation über.
Die juristischen Fragestellungen, die sowohl vor als auch nach Eintritt des Erbfalls auftreten können, sind vielfältig, rechtlich komplex und von einem Laien kaum zu bewältigen. Kompetenter anwaltlicher Beistand ist daher in der Regel unverzichtbar. RA Vandrey berät und vertritt Sie in allen erbrechtlichen Belangen. Seine Leistung umfasst unter anderem: Vorsorgevollmacht, Testament, Erbvertrag, Berliner Testament, Ehegattentestament, gesetzliche Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Unternehmensnachfolge, vorzeitiger Erbausgleich, Erbe, Vorerbe, Nacherbe, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung, Erbschein, Vermächtnis, Auflage, Schenkung, Pflichtteil, Testamentsanfechtung, Erbunwürdigkeit, Testamentsvollstreckung, Erbausschlagung, Erbengemeinschaft, Nachlassverbind-lichkeit, Haftung, Nachlasspflegschaft und Erbschaftssteuer.
Das Schadenersatzrecht oder besser der Anspruch auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) ist als subjektives Recht ein persönliches Recht, das es dem Geschädigten ermöglicht, beim Schädiger Ersatz zu fordern für den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden (Schmerzensgeld). Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung. Im Schadendersatzrecht unterscheidet man zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung sowie Garantiehaftung. Das heißt, dass der Schädiger im ersten Fall “etwas dafür können” muss, während bei der Garantiehaftung (wie zum Beispiel als Tierhalter bei einem Hundebiss oder dem Huftritt eines Pferdes) eine verschuldensunabhängige Haftung gegeben ist. Oft gibt es im Falle einer Garantiehaftung eine Pflichtversicherung. Ihr Schaden kann dann in jedem Fall durch die Versicherung bezahlt werden, auch wenn der Schädiger nicht genug Geld hat, um zu bezahlen. Rechtsanwalt Christian Vandrey berät sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft kann auch in Schadensdersatzfällen durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine viel schnellere Einigung erzielt werden.
Seit der Gründung der Kanzlei bildet das Mietrecht einen weiteren Schwerpunkt. Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht und das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Rechtsanwalt Vandrey berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Insbesondere im Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht kann er eine langjährige anwaltliche Erfahrung vorweisen, die es ihm ermöglicht, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zielgerichtet und effektiv zu vertreten. Herr Vandrey unterstützt Sie kompetent bei allen Fragestellungen und Problemen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Bereiche: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, End-renovierung, Schadensersatz, Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.
Unter dem Begriff “ärztlicher Kunstfehler” sind insbesondere Diagnosefehler, Therapiefehler und Operationsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung zu verstehen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird. Standard in der Medizin repräsentiert den jeweiligen Stand naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und ärztlicher Erfahrung, der zum Erreichen des ärztlichen Behandlungszieles erforderlich ist und sich in Erprobungen bewährt hat. Das Arztrecht ist nicht speziell kodifiziert. Es besteht aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Normen, die einerseits den Arzt und seine Berufstätigkeit und andererseits den Patienten betreffen. Spezialnormen für das Arzthaftungsrecht gibt es ebenfalls nicht. Es gelten die allgemeinen Haftungsgrundsätze des Zivilrechts. Für den Patienten kommen Ansprüche aus dem Behandlungsvertrag wie auch aus dem Deliktsrecht in Betracht. Beide Ansprüche können nebeneinander und unabhängig voneinander geltend gemacht werden. Rechtsanwalt Christian Vandrey bearbeitet dieses Rechtsgebiet seit vielen Jahren.
Das Allgemeine Zivilecht umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Privatleuten, Unternehmen und Freiberuflern in allgemeinen zivilrechtlichen Bereichen wie zum Beispiel dem Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht/VOB, Vertragsrecht oder dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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- Christian Vandrey
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- Homepage
- http://www.kirst-vandrey.de
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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