Martin Röhlen
Kurzprofil
Rechtsanwalt Martin Röhlen betreibt seit 2005 seine Kanzlei innerhalb einer Bürogemeinschaft mit vier weiteren Rechtsanwälten. Von 1991 bis 1997 war er freier Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg und anschließend bis 2004 Angestellter und später auch Juniorgesellschafter einer Kanzlei in Naumburg an der Saale.
Herr Röhlen bearbeitet Ihre Mandate aus den Bereichen Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Öffentliches Recht, Arbeitsrecht und Mietrecht. Er betreut Privatleute und kleine mittelständische Unternehmen.
Die Kanzlei ist zentral in Mönchengladbach gelegen und mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln bequem zu erreichen. Die Kanzleiräume sind im Axa-Haus, direkt in der Fußgängerzone von Mönchengladbach zwischen Bahnhof und dem Alten Markt. Für Mandanten mit Pkw bietet in unmittelbarer Umgebung das Parkhaus in der Stepgesstraße eine gute Parkmöglichkeit.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.30 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat Termine vereinbart werden. Bei Bedarf sind Besprechungstermine auch außerhalb dieser Zeiten oder vor Ort bei den Mandanten möglich, wenn dies zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen des Mandanten erforderlich sein sollte. Rechtsanwalt Röhlen ist auch unter der E-Mail-Adresse martinroehlen@womf-rechtsanwaelte.de zu erreichen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Martin Röhlen - Hindenburgstr. 92
41061 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2161) 462490
- Telefax
- +49 (2161) 4624911

Fachgebiete/Charakteristika
Martin Röhlen wurde 1960 in Anrath geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Erlangen und absolvierte seine Referendariatszeit im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg. 1991 erhielt Herr Röhlen die Zulassung zum Rechtsanwalt. Er spricht Englisch und Französisch.
Die häufige Abwechslung, der intensive Kontakt mit den unterschiedlichen Mandanten sowie die juristische Auseinandersetzung mit Anwälten der Gegenseite sind Dinge, die Herr Röhlen an seinem Beruf liebt. In seiner Arbeit als Rechtsanwalt ist ihm ein persönliches Verhältnis zu seinen Mandanten wichtig. Martin Röhlen sieht sich nicht nur als Ihr Anwalt, sondern auch als Ihre Vertrauensperson. Er setzt sich engagiert, mit geschickten Formulierungen und mit einer gesunden Portion Hartnäckigkeit bei Verhandlungen, gerichtlich oder außergerichtlich, für seine Mandanten ein. Seine fachliche Kompetenz erlangte Herr Röhlen nicht zuletzt auch durch seine lange Tätigkeit als Rechtsanwalt in verschiedenen Bundesländern.
Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und Behörden werden von Rechtsanwalt Martin Röhlen im Verwaltungsrecht bearbeitet. Er vertritt die Interessen seiner Mandanten unter anderem im öffentlichen Baurecht, wenn sich zum Beispiel Fragen zur Baugenehmigung ergeben. Weitere Rechtsgebiete, die hier zum Tragen kommen, sind das Erschließungsrecht, das Bauplanungsrecht, das Umweltrecht, das Subventionsrecht und das Immissionsschutzrecht. Das Verwaltungsrecht umfasst aber auch weitere Bereiche, in denen Rechtsanwalt Röhlen Ihnen eine kompetente Beratung bietet. Hervorzuheben ist zum einen das Beamtenrecht, das Schulrecht und Hochschulrecht sowie das Sicherheitsrecht (Polizeirecht, Ordnungsrecht). Zum anderen ist Herr Röhlen auch im Kommunalrecht (Ordnungsverwaltung, Bauaufsicht, kommunales Abgabenrecht) Ihr Ansprechpartner.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner juristischen Tätigkeit ist das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall ist es meist ratsam, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, da unter Umständen Personenschaden oder Sachschaden entstanden ist. Oft wird von Versicherungen oder Werkstätten behauptet, den Unfall und dessen Folgen ohne juristischen Beistand abwickeln zu können. Dabei gehen dem Geschädigten häufig aufgrund von mangelndem Wissen Ansprüche verloren. Hier tritt Rechtsanwalt Röhlen für Sie ein. So nimmt er beispielsweise Kontakt mit der Versicherung auf, um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen, oder fordert unter Umständen die polizeilichen Ermittlungsakten an.
Das Verkehrsrecht umfasst des Weiteren das Ordungswidrigkeitenrecht. Dieses beinhaltet Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weitere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, beispielsweise Falschparken. Rechtsanwalt Martin Röhlen vertritt Sie in Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid. Im Übrigen übernimmt der Jurist die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. So geht er beispielsweise gegen Führerscheinentzug oder Fahrverbot vor. Auch im Bereich der Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie berät und vertritt Rechtsanwalt Röhlen Sie gerne.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich Herrn Röhlens ist das Vertragsrecht. Der Jurist überprüft schon bestehende Verträge oder gestaltet für Sie neue Verträge nach Ihrer Vorstellung. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen, dazu gehören auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Er ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, wie zum Beispiel beim Grundstückskaufvertrag oder beim Kauf von Immobilien. Um Verträge jeglicher Art (Mietvertrag, Kaufvertrag, Pachtvertrag, Werkvertrag, Verbrauchervertrag et cetera) aufzusetzen und damit Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Röhlen für Sie der kompetente Ansprechpartner.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Röhlen Arbeitnehmer bei Kündigung, Abmahnung oder bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Gegenstand des Arbeitsrechts ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Haben Sie Sorge, dass Sie gekündigt werden können oder haben Sie schon eine Kündigung erhalten, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Martin Röhlen.
Im Mietrecht sind Kündigungen und nicht erfolgte Mietzahlungen eine der Hauptaufgaben. Dazu kommen Räumungsklage, Mietvertrag, Mietminderung, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Eigenbedarf sowie Kündigungsfristen. Grundsätzlich vertritt Rechtsanwalt Martin Röhlen sowohl Mieter als auch Vermieter.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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