Dr. Erich Kafka

Fachgebiete/Charakteristika

Erich Kafka wurde 1956 in Wien geboren. Nach der Matura studierte er von 1974 bis 1978 an der Universität Wien Rechtswissenschaften, promoviert hat er 1978. Nach dem Wehrdienst folgte das Gerichtsjahr in Wien. Der Jurist, seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Bezirks-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Obersten Gerichtshof vertretungsberechtigt.

Außerberuflich ist er Gesellschafter zweier Unternehmen, im Aufsichtsrat eines Immobilienunternehmens und im Vorstand einer Privatstiftung. Dr. Erich Kafka spricht gut Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.

Rechtsanwalt Dr. Erich Kafka hat sich unter anderem auf das Miet- und Wohnungseigentums-Recht, Versicherungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht spezialisiert.

Im Mietrecht geht es vornehmlich um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Es regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Dr. Kafka prüft beispielsweise eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung.

Darüber hinaus steht er in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern sowie Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG), insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums zur Verfügung. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Dr. Kafka macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten werden Ansprüche der Mandanten gegenüber Rentenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht. Versicherungen bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall oftmals juristische Probleme auf. Der Versicherer begründet seine schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Beispiele aus dem Versicherungsrecht sind etwa ein Verkehrsunfall in der Kaskoversicherung, ein Krankenhausaufenthalt in der Krankenversicherung, der Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Auseinandersetzung mit Schadenersatzansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in der Haftpflichtversicherung. Insbesondere werden das wirksame Zustandekommen von Versicherungsverträgen, der Vertragsinhalt, unwirksame Vertragsklauseln und die Berechtigung von Ansprüchen aus den Versicherungsverträgen von Rechtsanwalt Dr. Kafka überprüft — bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen.

Darüber hinaus bearbeitet Rechtsanwalt Dr. Kafka Mandate im Verkehrsrecht. Hierzu zählt die Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche, beispielsweise wegen Fahrzeugschaden, merkantilem Minderwert, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall et cetera. Bei Personenschäden kommt unter anderem die Durchsetzung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstentgang hinzu. Herr Kafka ist auch im Umgang mit der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung behilflich. Das Straßenverkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung einer Geldbuße oder eines Fahrverbots. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Da Ihre Interessen im Vordergrund stehen, werden Sie von Erich Kafka kompetent und umfassend beraten.

Zudem liegt ein spezieller Interessenschwerpunkt Herrn Kafkas auf dem Arbeitsrecht. Dieses bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das üblicherweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Ferner geht es auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand des Arbeitsrechts ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch steht Rechtsanwalt Dr. Kafka Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.

Rechtsanwalt Dr. Kafka berät des Weiteren individuell im Erbrecht. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein, Verlassenschaftsabhandlung und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Dr. Erich Kafka.


 

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