Thomas Costard

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Costard wurde im Jahr 2003 von Rechtanwalt Thomas P. Costard gegründet. Der Jurist und Informatiker betreut vor allem Unternehmen des Mittelstandes und große Industrieunternehmen (50 bis 40.000 Mitarbeiter) in den Bereichen IT-Recht und EDV-Recht, im Internetrecht und Domainrecht, im Wettbewerbsrecht und Markenrecht, im Urheberrecht und Datenschutzrecht und bei der Durchführung von IT-Projekten. Außerdem übernimmt er die Beitreibung von Forderungen.

Die Kanzleiräume in der Bayreuther Straße in Nürnberg finden Sie neben dem Gebäude der deutschen Telekom und gegenüber der Hauptverwaltung der Universa Versicherung. Es besteht eine sehr gute Verkehrsanbindung. Der U-Bahnhof “Rathenauplatz” ist nur circa 100 Meter entfernt. Bis zum Nürnberger Hauptbahnhof sind es lediglich 1,5 Kilometer, und der Flughafen ist mit dem Auto in einer Viertelstunde zu erreichen. Für Mandanten mit Pkw stehen vor dem Haus ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.costard.com) und eine E-Mail-Adresse (anwalt@costard.com).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Thomas Costard
Bayreuther Straße 11
90409 Nürnberg
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (911) 7903034
Telefax
+49 (911) 7903035
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.costard.com


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas P. Costard wurde 1968 in Oberhausen geboren. Vor seinem Jurastudium machte er eine Ausbildung zum Industriekaufmann und eine weitere Ausbildung als Informatiker bei der Siemens AG. Er war dreieinhalb Jahre lang als Programmierer bei dem Unternehmen beschäftigt. Im Rahmen dieser Tätigkeit war er für die Konzeption, die Programmierung, den Test und die Dokumentation von Software im kaufmännischen Rechnungswesen sowie für die Schulung der Mitarbeiter in diesem Bereich zuständig. Im Anschluss an diese Tätigkeit studierte er Rechtswissenschaften in Erlangen, wo er danach auch das Referendariat absolvierte.

Bereits während seines Jurastudiums war er als Dozent für Betriebssysteme und Anwendersoftware für Industrie, Banken und Versicherungen bundesweit tätig. Auch jetzt leitet er regelmäßig Seminare zu diesen Themen. Zu seinen Seminarkunden gehören beispielsweise E.ON Bayern, Cisco Systems, große Städte und Gemeinden sowie verschiedene Akademien. Rechtsanwalt Thomas P. Costard hat außerdem den Fachanwaltskurs im IT-Recht erfolgreich absolviert. Zudem ist er geprüfter Datenschutzbeauftragter (TÜV-Nord) und übernimmt die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen.

Herr Costard spricht Englisch und Französisch.

Er sieht sich als Anwalt an der Nahtstelle zwischen Recht und Technik. Aufgrund seiner jahrelangen Berufserfahrung in den Bereichen kaufmännisches Rechnungswesen, elektronische Informationsverarbeitung und Internet ist er im Gespräch mit betrieblichen Informatikern auf deren Augenhöhe und kann die Problemstellungen seiner Mandanten ohne Zeitverlust kompetent und interdisziplinär erfassen und vertreten. Denn die rechtliche Beurteilung kann immer nur so gut sein, wie das technische Hintergrundwissen.

Rechtsanwalt Thomas P. Costard berät und vertritt seine Mandanten im IT-Recht und EDV-Recht und bei der Durchführung von IT-Projekten, im Internetrecht und Domainrecht, im Wettbewerbsrecht und Markenrecht, im Urheberrecht und Datenschutzrecht und im Inkassorecht.

IT-Recht (auch EDV-Recht oder Computerrecht) umfasst als Querschnittsmaterie viele verschiedene technische wie rechtliche Gebiete. Bei EDV-Verträgen sind Vertragstyp und die vertragstypologische Einordnung der Haupt- und Nebenpflichten zu bestimmen. Weiterhin sind die Mitwirkungspflichten des Kunden in einem Projektvertrag festzulegen und die Leistungen des Anbieters durch ein vollständiges Pflichtenheft ausreichend zu konkretisieren.

Rechtsanwalt Costard erstellt Hardwareverträge und Softwareverträge, zum Beispiel Verträge zum Softwarekauf, zur Softwarepflege, zur Hardwarewartung, zur Hinterlegung von Software, zu Application Service Proviging (ASP) und Providerverträge. Er begleitet Unternehmen beim Outsourcing von IT-Dienstleistungen und fixiert die Dienstgüte der Dienstleistungen mittels Service-Level-Agreements (SLAs). Er unterstützt Sie bei der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und Beratern durch die Erstellung von Vertriebsvertrag, Kooperationsvereinbarung und Geheimhaltungsvereinbarung (NDAs).

Unternehmen können mit ihm einen Beratervertrag abschließen, und er unterstützt Sie im Umfang des vereinbarten Kontingents und darüber hinaus zur Abklärung und Umsetzung Ihrer rechtlichen Problemstellungen.

Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten ist es wichtig, schon im Vorfeld von Verträgen und den damit verbundenen Rechtsfragen einen Rechtsanwalt beratend einzubinden. Herr Costard unterstützt Sie aber auch dann, wenn es, beispielsweise durch mangelhafte Software oder Hardware, bereits zu Problemen gekommen ist. In diesem Fall setzt er Ihre Regressansprüche gerichtlich und außergerichtlich durch.

Rechtsanwalt Thomas P. Costard übernimmt auch das IT-Projektmanagement für Unternehmen und unterstützt diese dabei bereits in der Konzeptionsphase, das heißt bei der Erstellung des Pflichtenheftes. Schon im Vorfeld können durch fachkundige anwaltliche Beratung typische Projektfehler vermieden und Kosten eingespart werden. Der Jurist überprüft daher in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die fachlichen und technischen Grob- und Feinkonzepte und überwacht bei Change-Requests die Planung, Durchführung und Verantwortlichkeiten bei Änderungen. Er führt Vertragsverhandlungen für die Auftraggeber oder Auftragnehmer durch und prüft mit den Fachabteilungen die Vorgaben der Pflichtenhefte des IT-Projekts. Er erstellt die benötigten Projektverträge und betreut die Unternehmen bei der Planung, Durchführung und Abnahme der IT-Projekte. Fragen der Haftung und deren Minimierung und weitere Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung können mit Hilfe des Rechtsanwalts erfolgreich abgesichert werden.

Der Jurist beschäftigt sich außerdem mit Haftungsfragen der Geschäftsleitung von Unternehmen in der IT (IT-Compliance). Er unterstützt die Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen bei der Feststellung der aktuellen Sicherheitsrisiken und vermindert die Haftung der Geschäftsleitung durch gezielte Maßnahmenpläne und deren Umsetzung im Unternehmen. Dabei unterstützt er die Einhaltung konzeptioneller Aufgaben und strategischer und operativer Ziele. Zu den strategischen Zielen der Geschäftsleitung gehören beispielsweise die Erstellung und Erprobung eines Katastrophen- und Notfallplans, die Erstellung einer IT-Sicherheitsrichtlinie, die Bestellung eines IT-Sicherheitsbeauftragten und die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes und deren Kontrolle durch den internen oder externen Datenschutzbeauftragten des Unternehmens.

Herr Costard ist auch im Markenrecht und im Wettbewerbsrecht für Sie da. Durch die Eintragung einer Marke für bestimmte Waren- und/oder Dienstleistungsklassen lässt sich der Name oder das Bild/Logo schützen, unter dem das Unternehmen am Markt auftritt. Konkurrenten, die den guten Ruf der Marke nachahmen, und Domaingrabber lassen sich so abwehren. Verletzen Dritte die Markenrechte eines Konkurrenten, kann der Markeninhaber durch eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung die Rechtsverletzung unterbinden. Bei fortdauernder Verletzung von bestehenden Markenrechten durch einen Dritten kann dieser durch eine einstweilige Verfügung und anschließende Ordnungsgelder angegriffen werden. Schwerwiegend ist für den Verletzer der Auskunftsanspruch über die unter Verletzung bestehender Markenrechte erwirtschafteten Gewinne und deren Herausgabe an den Markeninhaber. Die Kanzlei Costard ist Ihnen bei der Anmeldung von Marken beim zuständigen Markenamt, der vorgeschalteten Markenrecherche, die der Minimierung der Verwechslungsgefahr mit anderen Marken dient, und der Löschung von Marken von Konkurrenten behilflich.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Internetrecht (auch Onlinerecht). Dazu gehören alle rechtlichen Probleme, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es werden Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht und viele andere Rechtsgebiete berührt.

Rechtsanwalt Thomas P. Costard kann Sie zum Beispiel bei der Domainregistrierung, der Domainnutzung und beim Domainhandel unterstützen. Er beschäftigt sich auch mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen unlauterer Werbung im Internet.

Wenn Sie die Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Internetbezug von einem auf das Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt wie Herrn Costard vornehmen lassen, können Sie das Risiko einer späteren Auseinandersetzung mit Kunden und Usern bereits im Vorfeld erheblich minimieren. Thomas P. Costard kennt die gesetzlichen Anforderungen nach dem Fernabsatzgesetz, dem E-Commerce-Gesetz und die sonstigen Vorgaben für den elektronischen Handel und Teledienste genau.

Rechtsanwalt Costard ist auch im Datenschutzrecht tätig. Hierzu zählt die Beratung zur Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, der Auftragsdatenverarbeitung, der Datenübermittlung innerhalb und außerhalb der Europäischen Union und zu Fragen zum Telekommunikationsgeheimnis, zur E-Mail-Nutzung und Internetnutzung im Unternehmen, zu mobilen Speichermedien, zur Videoüberwachung, zum Teledienstedatenschutzrecht und zur Datenschutzerklärung.

Die meisten Unternehmen sind zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtet. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift drohen Bußgelder bis zur einer Höhe von 250.000 Euro. Thomas P. Costard kann als spezialisierter und TÜV-geprüfter Rechtsanwalt auch als externer Datenschutzbeauftragter eines Unternehmens eingesetzt werden.

Herr Rechtsanwalt Costard ist externer Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen im Bereich von 500 bis 10000 Mitarbeiter. Er erstellt die notwendigen internen Verfahrensübersichten und öffentlichen Verfahrensverzeichnisse. Außerdem prüft er bei bestehenden IT-Verfahren die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten und führt bei sensitiven Daten die erforderliche Vorabkontrolle durch.

Bei einer Datenverarbeitung im Auftrag prüft Herr Rechtsanwalt Costard alle Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung. Weiterhin stellt er bei einer Datenübermittlung innerhalb und außerhalb der Europäischen Union die Vorgaben für ein angemessenes Datenschutzniveau sicher.

Er arbeitet eng mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten zusammen, um die Vorgaben des technisch-organisatorischen Datenschutzes im Unternehmen umzusetzen und berät Geschäftsführung, IT-Leitung, Personalleitung(HR), Marketing und Vertrieb in allen datenschutzrechtlichen Fragen.

Zusätzlich schult Herr Costard die Mitarbeiter z. B. in der IT-Abteilung, Personalabteilung, Marketing, und Vertrieb bei allen datenschutzrechtlichen Vorschriften und fördert die Umsetzung der Normen im Betrieb und am Arbeitsplatz.

Außerdem bietet die Kanzlei die Forderungsbeitreibung und das Inkassorecht an. Wenn eine Mahnung nicht den gewünschten Erfolg hat, können Sie Ihre Forderungen zur weiteren Bearbeitung und gegebenenfalls gerichtlichen Geltendmachung an die Kanzlei übergeben. Rechtsanwalt Thomas P. Costard übernimmt dann die Durchsetzung und Beitreibung der offenen Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.

Außerberufliche Engagements

Herr Costard ist Fachübungsleiter für Leichtathletik und besitzt einen Sportbootführerschein. Außerdem beschäftigt er sich auch in seiner Freizeit mit der Informationstechnologie. So interessiert er sich beispielsweise für Webdesign, drahtlose Übertragungstechniken, RFID und Verschlüsselungstechnologien.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V.
  • Erfa-Kreis Datenschutz der IHK Nürnberg
  • Kommunikationsnetzwerk Franken e.V.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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