Mag. jur. Antonius Falkner
Fachgebiete/Charakteristika
Antonius Falkner wurde 1963 in Breitenwang in Tirol geboren. Nach der Matura studierte er an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck Rechtswissenschaften und erlangte 1994 den akademischen Titel eines Magister iuris. 1995 trat er in ein liechtensteinisches Advokaturbüro als Konzipient und juristischer Mitarbeiter ein und sammelte dort umfassende Erfahrungen im forensischen Bereich, insbesondere im Verwaltungs-, Verfassungs-, Straf- und Zivilrecht.
Von 1999 bis 2004 war Herr Falkner als Partner in der Kanzlei rechtsanwaltlich tätig und eröffnete in der Folge im September 2004 mit Gerd Jelenik eine eigene Anwaltskanzlei mit Sitz in Vaduz. RA Falkner ist wie Gerd Jelenik in Liechtenstein und Ö sterreich vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden vertretungsberechtigt.
Herr Falkner ist in Liechtenstein als Rechtsanwalt zugelassen und im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs zur Vertretung in Österreich berechtigt. Er ist Mitglied der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer, der Association Internationale des Jeunes Avocats (AIJA), einer internationalen Vereinigung junger Rechtsanwälte, und der International Bar Organisation (IBA). Herr Falkner spricht fließend Englisch, das er als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Rechtsanwalt Antonius Falkner bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Schadensersatzrecht, Sozialrecht, Fremden- und Asylrecht und Strafrecht.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt Herrn Falkners ist das Arbeitsrecht. Eine grobe Gliederung lässt sich anhand der Begriffe Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht vornehmen. Gegenstand des Individualarbeitsrechts ist das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit denjenigen rechtlichen Regelungen, welche die Existenz, Organisation und Funktion der arbeitsrechtlichen Kollektive, nämlich Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Belegschaften, sowie ihre rechtlichen Beziehungen zu ihren Mitgliedern betreffen. Da an einem Job fast immer eine Existenz hängt, versucht Herr Falkner mit ganzer Kraft, für Sie das Maximum zur erreichen. Hier steht er Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder einer Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.
Ein weiteres Beratungsfeld des Rechtsanwalts ist das Wirtschaftsrecht, insbesondere das Gesellschaftsrecht. Das erste regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat sowie den Güter- und Leistungstausch auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten. Ziel des Wirtschaftsrechts ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht nicht die forensische, sondern die beratende Tätigkeit (insbesondere bei Gründung und Umstrukturierung des Unternehmens). Ziel der Beratung durch Rechtsanwalt Antonius Falkner ist es, dem Mandanten die für seine Situation beste Rechtsform zu empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag entsprechend zu entwerfen oder anzupassen und die Gründung, Umwandlung oder Anpassung der Gesellschaft zu betreiben.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwalt Falkner gehört auch das gesamte Schadensersatzrecht (auch: Schadenersatzrecht). Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (zum Beispiel nach dem Straßenverkehrsgesetz). Zum Schadenersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (zum Beispiel die Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Rechtsanwalt Falkner berät Sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden.
Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Falkner liegt im Sozialrecht. Dieses betrifft generell jeden von uns und ist für den Laien ein kaum überschaubares Rechtsgebiet. Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse et cetera). Die Sozialversicherungen regeln die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht). Rechtsanwalt Antonius Falkner berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls beispielsweise Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, der Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung oder auch der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der Kanzlei Jelenik & Partner.
Ein Hauptaugenmerk des Rechtsanwalts liegt auch auf dem Fremdenrecht und Asylrecht. Es ist ein Teil des öffentlichen Ordnungsrechts und Verwaltungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt regelt. Gegenstände des Fremdenrechts können auch Anordnungen und Bestimmungen über Niederlassung, Erwerbstätigkeit, Integration, Steuern und soziale Sicherung sein sowie Themenschwerpunkte wie Aufenthaltsgenehmigung (in den Formen Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltsbefugnis), Arbeitsgenehmigung, Zuwanderungsgesetz, Abschiebung, Staatsangehörigkeit, Asyl, Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft oder Kontingentflüchtlinge.
Ebenso ist das Strafrecht ein Schwerpunkt des Juristen. Er berät und vertritt dabei vor allen Gerichten und Behörden in Angelegenheiten der Rechtshilfe in Strafsachen und Wirtschaftsstrafsachen. Im Strafrecht ist rasches, gleichwohl jedoch sorgfältiges Handeln gefragt. So ist beispielsweise ein Inhaftierter unverzüglich aufzusuchen, um zu klären, ob und wie schnell er wieder auf freien Fuß gelangen kann. Gute Rechtskenntnisse sind unerlässlich, um bereits im Ermittlungsverfahren, aber auch in der Hauptverhandlung richtig und erfolgversprechend agieren zu können. Falls Sie mit einem Straftatbestand konfrontiert werden, ist es Ihnen anzuraten, rasch Herrn Falkner aufzusuchen, um etwaige Folgen auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.
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