Alexandra Maniura-Wagner

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei Maniura-Wagner wurde 1999 von Rechtsanwältin Alexandra Maniura-Wagner gegründet. Zu ihren Mandanten zählen hauptsächlich Privatleute. Das Beratungsangebot ist vielfältig und umfasst vor allem das Ehescheidungsrecht und Familienrecht, das Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Allgemeine Zivilrecht.

Die Kanzleiräume sind in der Fußgängerzone von Wolfsburg, in unmittelbarer Nähe zum Südkopf-Center. Für Mandanten mit Pkw stehen dort ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Aufgrund der zentralen Lage ist die Kanzlei auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.

Beratungstermine können montags und mittwochs von 08.00 bis 17.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 13.30 Uhr vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Alexandra Maniura-Wagner
Porschestr. 98
38440 Wolfsburg
Niedersachsen
Deutschland

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+49 (5361) 888600
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+49 (5361) 888603
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Fachgebiete/Charakteristika

Alexandra Maniura-Wagner wurde in Königshütte geboren und studierte Rechtswissenschaften in Osnabrück. Während ihres Studiums wurde sie als Stipendiatin von der Begabtenförderung der Friedrich-Naumann-Stiftung unterstützt. Das Referendariat absolvierte sie in Sachsen-Anhalt. Sie wurde 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und war zunächst als angestellte Rechtsanwältin tätig, bevor sie sich 1999 selbständig machte. Frau Maniura-Wagner spricht fließend Polnisch. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder.

An ihrem Beruf reizt sie der Kontakt mit den Menschen und der Abwechslungsreichtum der Arbeit. Ihre größten Stärken sind ihr hohes persönliches Engagement sowie die individuelle Beratung unter Berücksichtigung der persönlichen Situation ihrer Mandanten.

Rechtsanwältin Alexandra Maniura-Wagner berät und vertritt Sie vornehmlich im Ehescheidungsrecht und Familienrecht, im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Allgemeinen Zivilrecht. Sie ist aber auch bei Problemen in anderen Rechtsgebieten gerne für Sie da.

Seit 2003 ist Frau Maniura-Wagner Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwältin Maniura-Wagner übernimmt die rechtliche Vertretung im Falle einer Scheidung und bei der Regelung der Scheidungsfolgesachen. Hierzu zählen zum Beispiel der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, das Umgangsrecht, die Hausratsverteilung, die Zuweisung der Ehewohnung, die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Außerdem berät und vertritt die Rechtsanwältin ihre Mandanten bei eigenständigen Familienverfahren wie zum Beispiel der Festlegung oder Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen, der Regelung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern oder der Regelung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung. Außerdem können Sie sich bei Fragen zum Abstammungsrecht (Vaterschaftsanfechtung et cetera) an die Juristin wenden. Dies gilt ebenso für rechtliche Themen, welche die nichteheliche Lebensgemeinschaft betreffen.

Jeder Verkehrsteilnehmer kann im Straßenverkehr zu Schaden kommen. Sowohl bei einem “Blechschaden” als auch bei einer Verletzung sollte ein Unfallbeteiligter einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um seine Interessen zu wahren und seine Rechte durchzusetzen. Rechtsanwältin Maniura-Wagner übernimmt die komplette Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Sie verhandelt mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen und macht Ansprüche auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld geltend.

Das verkehrsrechtliche Mandat beinhaltet neben der Unfallregulierung auch die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder in Strafverfahren, die nach einem Verstoß im Straßenverkehr auf den Bürger zukommen können. Frau Maniura-Wagner unterstützt Sie beim Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid, wenn Ihnen beispielsweise ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen werden. Außerdem übernimmt sie die Verteidigung bei allen Verkehrsstraftaten wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Trunkenheit/Alkohol im Verkehr, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis et cetera und ist Ihnen auch bei einem Fahrverbot oder dem Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) behilflich.

Rechtsanwältin Maniura-Wagner ist darüber hinaus eine kompetente Ansprechpartnerin für das Arbeitsrecht. Häufig geht es dabei um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Anfechtung oder einen Aufhebungsvertrag und die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage. Allerdings können auch vor und während des Arbeitsverhältnisses Fragen oder Probleme auftreten, mit denen Sie sich an die Juristin wenden können. Hierzu zählen beispielsweise Themen wie der Arbeitsvertrag, dessen Befristung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, die Abmahnung, das Arbeitszeugnis oder die Haftung von Arbeitnehmern.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin ist das Allgemeine Zivilrecht und hier insbesondere das Allgemeine Vertragsrecht. Dieses umfasst die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art, wie zum Beispiel Kaufvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Rechtsanwältin Alexandra Maniura-Wagner unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung. Häufig geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.

Frau Maniura-Wagner berät Sie außerdem im Insolvenzrecht. Ihre anwaltliche Tätigkeit umfasst dabei vor allem die Schuldnerberatung und das Verbraucherinsolvenzrecht. Die Privatinsolvenz (auch: Verbraucherinsolvenz) mit dem Ziel der Restschuldbefreiung ist ein dreistufiges Verfahren, das aus einem außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern, einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und einem vereinfachten Insolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensphase, besteht. Rechtsanwältin Maniura-Wagner führt Sie kompetent zur erfolgreichen Restschuldbefreiung, indem sie sich einen Überblick über Ihre persönliche finanzielle Situation verschafft, Schuldenregulierungspläne erstellt, Verhandlungen mit den Gläubigern über einen möglichen Schuldenerlass führt und Sie bei der Antragsstellung für ein Privatinsolvenzverfahren unterstützt.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Braunschweig
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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