Dr. jur. Britta Fiedler

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kurzprofil

Die Kanzlei Fiedler wurde von Rechtanwältin Dr. Britta C. Fiedler gegründet. Sie betreut Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen.

Haupttätigkeitsfelder der Kanzlei sind in erster Linie Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Familienrecht, Inkassorecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Zudem kooperiert die Kanzlei Fiedler mit fachlich spezialisierten und kompetenten Berufsträgern in Netzwerken.

Die modernen Kanzleiräume finden Sie direkt in der Bahnhofsstraße 11. Durch die zentrumsnahe Lage besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Das Forum Allgäu (Einkaufszentrum) und der Hauptbahnhof sind nur wenige Gehminuten entfernt. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, sind Parkplätze vorhanden.

Für Terminvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat oder mit der Rechtsanwältin direkt in Verbindung. Bei besonderer Veranlassung sind auch Termine im Hause des Mandanten durchführbar.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. jur. Britta Fiedler
Bahnhofstr. 11
87435 Kempten
Bayern
Deutschland

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http://www.lawandfirm.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Nach dem Jurastudium an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitete Frau Dr. Britta C. Fiedler zunächst als Geschäftsführerin einer Münchner Unternehmensberatung. bevor sie im Landgerichtsbezirk Trier ihr zweites juristisches Staatsexamen ablegte. Ihre Tätigkeit in der Wirtschaft setzte sie als Vertragsmanagerin bei der Treuhandanstalt in Berlin fort. 1997 erhielt die Juristin ihre Niederlassung als selbständige Rechtsanwältin.

Frau Dr. Fiedler ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Berufsbegleitend promovierte die Volljuristin zum Dr. jur. Seit 2003 ist Frau Dr. Fiedler zudem berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Arbeitsrecht” zu führen. Die Juristin nimmt regelmäßig an Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen teil, um ihren Mandanten eine hohe Qualität der Rechtsberatung zu gewährleisten.

Sie veröffentlicht Artikel in regionalen Zeitschriften und Zeitungen. An ihrer Tätigkeit reizen Frau Dr. Fiedler insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit ihren Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten. Unnötige Rechtstreitkosten werden von ihr im Vorfeld vermieden. Bekannt ist die Rechtsanwältin für ihr wirtschaftsorientiertes Denken, ihre Handlungsführung und durchsetzungsstarke Interessenvertretung.

Rechtsanwältin Dr. Britta C. Fiedler berät und vertritt Sie neben ihrer Tätigkeit in allen allgemeinen Rechtsgebieten schwerpunktmäßig im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Inkassorecht, Verkehrsrecht und bei Scheidungen.

Im Vertragrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit und Erstellung von Verträgen nach geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Das Vertragsrecht überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, eine Rechtsanwältin neben sich zu wissen, die diese komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.

Ein besonderer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Dr. Britta C. Fiedler ist das Wohnungseigentumsrecht. Die Gemeinschaft und der Verwalter haben vielfach Probleme mit Wohnungseigentümern: Das fängt bei der Nichtzahlung der laufenden Wohngelder an, geht über die Anbringung von Antennenanlagen am Gebäude bis hin zu Umbauten. Durch die jahrelange Vertretung von sowohl Eigentümern als auch Verwaltern der Gemeinschaft sind der Rechtsanwältin die meisten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auftretenden Probleme bekannt. Dabei behält sie bei allen Auseinandersetzungen stets im Auge, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und sich nicht wie ein Mietverhältnis “einfach” durch Kündigung und Umzug aufheben lässt und es deshalb besonders wichtig ist, unnötige gerichtliche Verfahren in diesem Bereich zu vermeiden.

Eng mit dem Wohnungseigentumsrecht verknüpft ist das Mietrecht. Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen aus dem privaten und gewerblichen Mietrecht und um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu den Tätigkeitsbereichen der Rechtsanwältin gehören unter anderem die Beratung zu Kündigung und Räumung sowie die Prüfung von Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen. Zu den Mandanten von Rechtsanwältin Dr. Fiedler zählen viele gewerbliche Vermieter. Aber auch Mieter werden von ihr häufig vertreten. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. „Unliebsame“ Mieter lassen sich häufig nicht so einfach kündigen. Durch die Rechtsprechung zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich außerdem zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber bei Rechtsanwältin Dr. Fiedler Rat holen, damit Sie sich am Ende nicht mit unerwartet hohen und vor allem vermeidbaren Kosten konfrontiert sehen. Nur wer vorsorgt und rechtzeitig fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite.

Auch in der Forderungsbeitreibung und dem Inkassorecht ist Frau Dr. Fiedler für Sie tätig. Soweit Ihre Mahnung nicht zum gewünschten Erfolg führt, können Sie Ihre Forderung zur weiteren Geltendmachung an die Kanzlei der Rechtsanwältin übergeben. Von hier aus wird das Mahnverfahren weitergeführt und bei Bedarf ein gerichtliches Klageverfahren zur Durchsetzung Ihrer Interessen eingeleitet. Sobald ein Titel vorliegt, kann auch die Vollstreckung über das Büro von Frau Dr. Fiedler durchgeführt werden. Im Falle einer Insolvenz des Schuldners kann der Titel in die Überwachung gegeben werden, um eine spätere Pfändung zu ermöglichen. Die Kanzlei legt aber besonderen Wert auf den direkten Kontakt zu den Schuldnern, da auf diese Weise häufig die wirtschaftlich besten Ergebnisse erzielt werden können.

Wenn Sie einen Unfall haben werden Sie von der Kanzlei Dr. Fiedler umfassend beraten und betreut. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Verrtretung Ihrer rechtlichen Interessen über die Schadensregulierung mit der Versicherung, das Bußgeldverfahren und die Verkehrsstrafsachen. Schmerzensgeld und Verdienstsausfall bei Personenschäden gehören ebenso wie Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten zu den wichtigsten in Frage kommenden Ansprüchen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstraftaten geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und eines Fahrverbotes.

Rechtsanwältin Dr. Britta C. Fiedler berät Sie ebenfalls in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Speziell das Scheidungsrecht bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin. Wenn in Partnerschaft und Familie Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Frau Dr. Fiedler, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.

Spezialitäten

Wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin ist das Arbeitsrecht. Seit 2003 ist Dr. Britta C. Fiedler Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Frau Dr. Britta C. Fiedler berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu ihren Mandanten zählen kleinere bis mittelständische Unternehmen und Arbeitnehmer. Bei Rechtsanwältin Dr. Fiedler finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch die Juristin unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen der Rechtsanwältin Dr. Britta C. Fiedler. Im kollektiven Arbeitsrecht berät Rechtsanwältin Dr. Fiedler zu Fragen im Betriebsverfassungsrecht, etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit, der Anhörung des Betriebsrates oder der Betriebsratswahl. Eine wesentliche Bedeutung im kollektiven Arbeitsrecht haben der Tarifvertrag, die Tarifbindung, Tarifanwendung und die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet: Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwältin Dr. Britta C. Fiedler beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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