Dr. Robert Neudorfer

Fachgebiete/Charakteristika

Robert Neudorfer wurde 1966 in Höchst in Österreich geboren. Nach der Matura studierte er an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck Rechtswissenschaften, promoviert hat er 1996. Das anschließende Gerichtsjahr erfolgte in Vaduz. Ein eineinhalbjähriger Postgraduate-Europarechtslehrgang der Universitäten Passau und Innsbruck mit dem Abschluss als “akademisch geprüfter Europarechtsexperte” erfolgte in Schloss Hofen/Lochau.

Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt in Österreich und Liechtenstein zugelassen. Aufgrund seiner Zulassung zum Obersten Gerichtshof Liechtensteins ist es ihm möglich, auch vor allen anderen Gerichten aufzutreten. Bevor er 1999 Partner der Rechtsanwaltskanzlei Müller & Partner wurde, war er zunächst zwei Jahre juristischer Mitarbeiter in einer großen liechtensteinischen Rechtsanwaltskanzlei.

Dr. Robert Neudorfer ist Mitglied der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer. Darüber ist er als lizenzierter Treuhänder Mitglied der Liechtensteiner Treuhandvereinigung. Zudem ist er Geschäftsführer der Real Treuhand & Consulting Anstalt (www.realtrust.li), einer in Vaduz domizilierten und konzessionierten Treuhandgesellschaft, deren Gesellschaftszweck in der Gründung und Übernahme der Verwaltung von Sitz- und Holdinggesellschaften sowie Stiftungen und Trusts liegt.

Herr Neudorfer spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.

Rechtsanwalt Dr. Robert Neudorfer bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem Prozessrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Schadensersatz- und Haftpflichtrecht, Vertragsrecht und Treuhandrecht.

Ein Fachgebiet des Juristen ist das gesamte Prozessrecht. Er vertritt und berät Sie dabei vor allen liechtensteinischen Gerichten und Verwaltungsbehörden und in außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Rechtsanwalt Neudorfer führt dabei auch Schiedsprozesse und übernimmt die Funktion als Schiedsrichter.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Sonderrecht dient das Handelsrecht vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es ist dabei ein spezielles Gebiet des Zivilrechts mit öffentlich-rechtlichen Normen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Darüber hinaus plant und setzt Herr Neudorfer eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind.

Rechtsanwalt Neudorfer berät sie auch bei der Errichtung von Verträgen im Lizenzrecht, Franchiserecht und Vertriebsrecht sowie in der Produkthaftung. Darüber hinaus übernimmt er die rechtliche Betreuung und Vertretung im Zusammenhang mit Markenrecht, Musterrechten und Patentrechten sowie urheberrechtlich geschützten Werken. Die Errichtung von liechtensteinischen Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Treuhandschaften und die Verfassung von Gesellschaftsverträgen gehören dabei gleichermaßen zum Alltagsgeschäft, wie etwa die Beratung und Durchführung von nationalen und internationalen Unternehmenszusammenschlüssen, Unternehmensreorganisationen und Unternehmensbeteiligungen. Darüber hinaus berät Herr Neudorfer Sie bei der Beendigung, Liquidation und Konkurs von Gesellschaften, Stiftungen und Treuhandschaften.

Die Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Schadensersatzrechts und Haftpflichtrechts vor sämtlichen Gerichten und Behörden stellt einen Schwerpunkt des Juristen dar. Er vertritt Sie in Bezug auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung. Rechtsanwalt Neudorfer berät Sie sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger gegenüber der Versicherung, die eventuell den Schaden bezahlt. Die sachlich gesicherte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Bei einem Verkehrsunfall geht es vorwiegend im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.

Rechtsanwalt Dr. Robert Neudorfer hat sich darüber hinaus auf das Vertragsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis bei Privatleuten, klein- und mittelständischen Unternehmen aus. Hierunter fallen insbesondere Angelegenheiten aus dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht, Schadensersatzrecht sowie auch dem Produkthaftungsrecht. Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der einzelnen Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden.

Herr Neudorfer bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Es umfasst Kaufvertrag, Lizenzvertrag, Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag, Gründungsvertrag einer GmbH, Ltd. oder AG, Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Vorrechtsvereinbarung et cetera. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Insbesondere ist hier der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH zu nennen. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten mit nationaler und internationaler Verflechtung, die steuerrechtliche Unternehmensberatung sowie ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Neudorfer machen ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt Herrn Neudorfers ist das Treuhandrecht. Er berät und errichtet individuell liechtensteinische Gesellschaften und Treuhänderschaften jeglicher Art und formuliert Statuten und Beistatuten sowie Treuhandurkunden und Gesellschafterverträge aus. Die ständige Beratung der Geschäftsführung, insbesondere in Bezug auf die Vorbereitung und Durchführung von Generalversammlungen, Verwaltungsratssitzungen sowie in allgemeinen Unternehmensfragen, gehört selbstredend zum umfassenden Service des Rechtsanwalts. Darüber hinaus berät er auch im Zusammenhang mit Kapitalveränderung, Sanierung, Restrukturierung sowie Liquidation. Auch hier verfügt Rechtsanwalt Dr. Robert Neudorfer über langjährige Praxis.


 

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