Ulf Eichstaedt
Fachgebiete/Charakteristika
Ulf Eichstaedt wurde 1963 in Malchin in Mecklenburg-Vorpommern geboren. Nach dem Abitur studierte er von 1987 bis 1991 an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er überwiegend im Bezirk des Landgerichts Flensburg. Im Januar 1995 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.
Aufgrund seiner Zulassung als Anwalt beim Oberlandesgericht Rostock ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Seit 1871 stellt der DAV die Interessenvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.
Rechtsanwalt Ulf Eichstaedt bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem Familienrecht, Verkehrsrecht, Allgemeinen Zivilrecht und Schadensersatzrecht.
Eine Stärke von Rechtsanwalt Eichstaedt liegt im Familienrecht. Dieses enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe oder Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Zudem sind Regelungen getroffen worden über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kinder und über die Adoption.
Einen zusätzlichen Schwerpunkt der Tätigkeit Herrn Eichstaedts stellt die Gestaltung von Scheidungsregelungen und Vermögensregelungen dar. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selber, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Ehegattenunterhaltsansprüche in Form von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt in dieses Fachgebiet. Speziell sind auf dem Gebiet des Scheidungsrechts wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Rechtsanwalt Eichstaedt über einen großen Erfahrungsschatz. Er befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.
Auch bei der Klärung von mietrechtlichen Problemen steht Herr Rechtsanwalt Eichstaedt zur Verfügung. Nicht selten sind Eheleute gemeinsam Mieter der Ehewohnung oder auch von Gewerberäumen. Im Rahmen der Trennung / Ehescheidung müssen die Verhältnisse an diesen Mietobjekten geklärt werden. Die Unterstützung gibt es selbstverständlich auch dann, wenn die Ehegatten gemeinsam Vermieter sind.
Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung ist seit Jahren ein Hauptschwerpunkt von Rechtsanwalt Eichstaedt. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Es geht vorwiegend im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versichtungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Das Verkehrsrecht beinhaltet aber auch Regelungen zu Alkoholfahrten und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Es gibt durchaus Möglichkeiten, die Chancen zur Bewältigung der MPU zu erhöhen oder Sperrfristen zu verkürzen. Erforderlich ist eine plausible Auseinandersetzung mit den eigenen Schwächen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben, und insofern eine nachhaltige Verbesserung des Fahrverhaltens. Hierzu werden geeignete Trainingsmaßnahmen angeboten, die Herr Eichstaedt vermittelt.
Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Sofern Ihnen ein Verstoß zu Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Eichstaedt rechtzeitig als Rechtsbeistand zu konsultieren. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Bei Rechtsanwalt Eichstaedt werden die kompetent und umfassend beraten, denn Ihre Interessen stehen im Vordergrund.
Rechtsanwalt Eichstaedt hat sich darüber hinaus auch auf das Allgemeine Zivilrecht, insbesondere Schadensersatzrecht spezialisiert. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen sonstigen Rechtsstreitigkeiten. Er entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen. Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit von vertraglichen Klauseln besteht, werden diese von Ulf Eichstaedt gewissenhaft und individuell überprüft. Er begleitet Sie beim Übergang von Unternehmen und unterstützt Sie in allen Auseinandersetzungen mit Ihren jeweiligen Vertragspartnern. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten durch Rechtsanwalt Eichstaedt macht ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Eichstaedt ist das gesamte Schadensersatzrecht (auch: Schadenersatzrecht). Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (beispielsweise nach dem Straßenverkehrgesetz). Zum Schadensersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Rechtsanwalt Eichstaedt berät Sie dabei sowohl als Geschädigter als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnelle Einigung erzielt werden. Zum Schadensersatzrecht zählt auch das Arzthaftungsrecht. Wenn es zu Unstimmigkeiten im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, z. B. wegen fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler), ist auf Seiten des Arztes und auch des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwalt Eichstaedt auch bei der Regulierung dieser Ansprüche gegenüber Ärzten und Krankenhäusern kompetent zur Seite. Hierbei kann es um Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld, auch in Form einer Rente, gehen.
Nicht zuletzt können Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Eichstaedt wenden, wenn Sie offene Forderungen von Schuldnern einzuziehen haben. Die Vertretung vom Mahnverfahren über die Zwangsvollstreckung bis hin zur Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren gehören zu diesem Tätigkeitsbereich. Hier arbeitet er ebenso akribisch gearbeitet, wie in allen Bereichen seiner Tätigkeit. Beim Forderungseinzug (Inkasso) arbeitet Herr Rechtsanwalt Eichstaedt seit einigen Jahren auch mit der Handwerkskammer Schwerin zusammen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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