Mag. jur. Gerd H. Jelenik

Fachgebiete/Charakteristika

Gerd Jelenik wurde 1964 in der österreichischen Marktgemeinde Lustenau geboren. Nach der Hochschulreife studierte er an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck Rechtswissenschaften und erlangte 1993 den akademischen Titel eines Magister iuris. Von August 1993 bis Juli 1994 absolvierte er am Landesgericht in Innsbruck das Gerichtspraktikum.

Nach einem ersten Praktikum bei einer großen Anwalts- und Treuhandkanzlei in Liechtenstein trat Herr Jelenik schließlich 1995 in ein großes Liechtensteinisches Advokaturbüro als Konzipient und juristischer Mitarbeiter ein. Die internationale Ausrichtung der Kanzlei gestattete es ihm, im Rahmen der forensischen, aber auch rechtsberatenden Tätigkeit Erfahrungen auf verschiedensten Gebieten des nationalen als auch internationalen Rechts zu sammeln. Von August 1997 bis Januar 1998 absolvierte Gerd Jelenik ein weiteres Praktikum beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz.

1998 legte er die Prüfung zum Rechtsanwalt in Liechtenstein ab. Im Dezember 1998 folgte dann die Eignungsprüfung, die ihn auch berechtigt, in Österreich als Rechtsanwalt tätig zu sein. Er ist seitdem vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden vertretungsberechtigt. Gerd Jelenik ist Mitglied der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer und ferner zahlreicher internationaler Anwaltsvereinigungen, so etwa der International Bar Association (IBA), der International Association of Young Lawyers (AIJA) und der Union International des Avocats (UIA).

Herr Jelenik spricht fließend Englisch, das er als Korrespondenzsprache anwenden kann.

Rechtsanwalt Gerd Jelenik bietet Ihnen Rechtsberatungen und falls notwendig Prozessvertretungen insbesondere im Familien- und Erbrecht, Strafrecht, Schadensersatzrecht, Wirtschaftsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht an.

Ein Schwerpunkt in der juristischen Tätigkeit von Rechtsanwalt Gerd Jelenik liegt im Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Sonderrecht dient das Handelsrecht vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es ist dabei ein spezielles Gebiet des Zivilrechts mit öffentlich-rechtlichen Normen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Dabei werden insbesondre auch auf die in Liechtenstein charakteristischen und oft genutzten Gesellschaftsformen der Stiftung und Anstalt für internationale Klientel genutzt. Darüber hinaus plant und setzt Herr Jelenik eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind. Durch die internationale Ausrichtung der Kanzlei, werden auch grenzüberschreitende Lösungen in Verbindung mit den lokalen Beratern der Mandanten ausgearbeitet.

Eine Stärke von Rechtsanwalt Gerd Jelenik liegt im Familien- und Erbrecht. Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen.

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Jelenik liegt im Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Jelenik ist das gesamte Schadensersatzrecht (auch: Schadenersatzrecht). Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (zum Beispiel nach dem Straßenverkehrsgesetz). Zum Schadensersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (zum Beispiel die Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Rechtsanwalt Jelenik berät Sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden. In erster Linie findet das Schadensersatzrecht auch Anwendung bei einem Verkehrsunfall. Es geht hierbei vorwiegend im zivilrechtlichen Gebiet um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Bei Rechtsanwalt Jelenik werden Sie kompetent und ausführlich beraten, denn Ihre Interessen stehen im Vordergrund.

Rechtsanwalt Gerd Jelenik berät Sie des Weiteren professionell und individuell im Wirtschaftsrecht. Dieses regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat. Es ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik im Allgemeinen. Ziel ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle. Ein Unterfall des Wirtschaftsrechts ist das Wettbewerbsrecht. Dieses umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot).

Rechtsanwalt Jelenik berät sie auch bei der Errichtung von Verträgen im Lizenzrecht, Franchiserecht und Vertriebsrecht sowie in der Produkthaftung. Darüber hinaus übernimmt er die rechtliche Betreuung und Vertretung im Zusammenhang mit Markenrecht, Musterrecht und Patentrecht sowie urheberrechtlich geschützten Werken. Die Errichtung von liechtensteinischen Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Treuhandschaften und die Verfassung von Gesellschaftsverträgen gehören dabei gleichermaßen zum Alltagsgeschäft wie etwa die Beratung und Durchführung eines nationalen und internationalen Unternehmenszusammenschlusses, einer Unternehmensreorganisation und Unternehmensbeteiligung. Darüber hinaus berät Rechtsanwalt Jelenik Sie bei der Beendigung, Liquidation und dem Konkurs von Gesellschaften, Stiftungen und Treuhandschaften.


 

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