Stefanie Weber

Rechtsanwältin, Puskas - Reumschüssel - Ruge - Weber

Kurzprofil

Die Kanzlei Weber wurde 1998 von Rechtanwältin Stefanie Weber gegründet, seit 2008 ist Rechtsanwältin Stefanie Weber Partnerin der Kanzlei Puskas - Reumschüssel - Ruge - Weber. Sie betreut Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen.

Haupttätigkeitsfelder der Rechtsanwältin Stefanie Weber sind in erster Linie Vertragsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und EDV-Recht. Zudem kann die Rechtsanwältin in Kooperationen mit fachlich spezialisierten und kompetenten Berufsträgern in Netzwerken zurückgreifen.

Für Terminvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat oder mit der Rechtsanwältin Stefanie Weber direkt in Verbindung. Als Serviceleistung werden selbstverständlich auf Wunsch auch Termine im Haus des Mandanten durchgeführt.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Stefanie Weber
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Fachgebiete/Charakteristika

Stefanie Weber legte das erste juristische Staatsexamen an der Universität Bielefeld ab. Ihre Referendarzeit absolvierte sie am Landgerichtsbezirk Bielefeld. Die Juristin, 1998 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Stefanie Weber korrespondiert auch in Englisch. Frau Weber ist in überregionalen Verbänden und Vereinen eingebunden.

An ihrer Tätigkeit reizen die Volljuristin insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit ihren Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten. Unnötige Rechtstreitkosten werden von Rechtsanwältin Stefanie Weber bereits im Vorfeld vermieden. Bekannt ist die Rechtsanwältin für ihre wirtschaftsorientiertes Denken, ihre Handlungsführung und durchsetzungsstarke Interessenvertretung.

Rechtsanwältin Stefanie Weber berät und vertritt Sie im EDV-Recht, IT-Recht/Recht der neuen Medien, Vertragsrecht, Familienrecht.

Ein Schwerpunkt der Kanzlei Weber liegt auf dem Bereich Medienrecht, Internetrecht und Softwarerecht. Mit der zunehmenden Nutzung und Kommerzialisierung des Internets gegen Ende der 1990er Jahre wurde klar, dass auch für das Handeln im Netz rechtliche Regelungen gefunden werden müssen. Dies wurde anfangs von vielen Nutzern argwöhnisch betrachtet, das Internet sollte weitgehend frei von staatlicher Regulierung bleiben. Nicht wenige dachten aufgrund der scheinbaren Anonymität und grenzüberschreitenden Funktionsweise, dass das Internet mit einzelstaatlichen Regelungen nicht in Berührung kommt und eine Art rechtsfreien Raum bildet. Spätestens seit mit dem Internet auch Geld verdient wird, wurden jedoch die Rufe nach einem klaren rechtlichen Rahmen im Netz lauter. Ohne rechtliche Grundlagen hätte kein Unternehmen in Geschäftsmodelle investiert, die im Zusammenhang mit dem Internet stehen.

Seit vielen Jahren beschäftigt sich die Kanzlei Weber mit Rechtsfragen der Medien. Die Kanzlei ist ausgerichtet auf die Beratung insbesondere von mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und Privatleuten in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um die Bereiche Internet, EDV, Software und IT-Vertragsrecht.

Bei ihrer Arbeit setzt Rechtsanwältin Weber vorzugsweise auf Beratung und Gestaltung zur Vermeidung von Konflikten, die Entwicklung von Strategien vor deren Entstehung und die Erarbeitung von Lösungen zur Beilegung von Streitigkeiten vor deren Austragung, die sie gegebenenfalls selbstverständlich unter Ausschöpfung aller gebotenen und rechtlich zulässigen Mittel für Sie austrägt.

Zu den Tätigkeitsgebieten in diesem weiten Rechtsgebiet zählen das sogenannte “Permission Marketing”, “Web-Audits” und alle Fragen bei der rechtlichen Realisierung von Webauftritten, Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen Wettbewerbsrecht oder Markenrecht im Internet oder in den Medien, Urheberrecht (unter anderem “Recht am eigenen Bild”), Vertragsgestaltungen rund um Dienstleistungen im Internet und in den Medien. Allein durch eine exakte Gestaltung eines Vertrages beispielsweise für Hosting, eine Domain-Übertragung, Online-Werbung oder die Erstellung einer Website können Sie das Risiko einer späteren Auseinandersetzung mit Kunden und Usern bereits erheblich minimieren. Gleiches gilt auch für die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Online-Dienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Änderungen.

Aber auch im Datenschutzrecht, im sogenannten “Datenschutz-Audit”, ist die Kanzlei Weber für Sie tätig. Das bislang stets vernachlässigte Thema Datenschutz wird, wie etwa die Abmahnwelle für Newsletter zeigt, zukünftig stärker an Bedeutung gewinnen, auch angesichts des Datenschutzgesetzes. Dabei steht im Wesentlichen die Frage im Vordergrund, welche Daten man wie gewinnen darf und wie man sie nutzen kann.

Die Kanzlei Weber betreut Sie von der Anfangsphase bis hin zur Unternehmensabwicklung. Sie bietet Ihnen hiermit eine All-in-one-Lösung für Ihr Unternehmen. Vertrauen Sie auf die fachliche Kompetenz und langjährige anwaltliche Berufserfahrung.

Im Vertragrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen und der Erstellung derselben, wie auch entsprechender AGB, nach deutschen und international geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Das Vertragsrecht überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.

Die Familie als zentrale Erscheinungsform der menschlichen Gesellschaft ist für jeden einzelnen Bürger bedeutungsvoll. Sie hat zwar im Vergleich zu früheren Zeiten an Gewichtung eingebüßt, ist aber nach wie vor für das Gemeinschaftswesen und damit für den Staat von großer Relevanz. Aus diesen Gründen hat sich der Staat bestimmte Dinge vorbehalten, die als Familienrecht bezeichnet werden. Dies sind unter anderem die Voraussetzungen und Wirkungen der Eheschließung (Familiengründung), die wechselseitigen Rechte zwischen Eltern und Kindern, das Verlöbnis (Verlobung) und seine Rechtswirkungen, die künstliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Adoption, Annahme an Kindes statt), das Recht der Obsorge anderer Personen als Eltern, die Sachwalterschaft. Das Familienrecht ist somit die Summe aller Normen, welche die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen regeln.

Rechtsanwältin Stefanie Weber berät Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Stefanie Weber, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.

Das von Rechtsanwältin Weber praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf ab, die familienrechtlichen Interessen der von ihr vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln, das in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt wird und in eine notariell beurkundete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mündet.

Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben stellen sich viele Fragen:

  • Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
  • Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
  • Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
  • Wer zahlt die Arztkosten?
  • Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
  • Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus?
  • Wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden?
  • Was bringt mir die 4. KH-Richtlinie?

Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von Rechtanwältin Weber werden Sie umfassend und kompetent beraten, insbesondere wenn Sie einen Unfall hatten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Rechtsanwältin Stefanie Weber ist für Sie auch im Miet- und Pachtrecht tätig. Zu ihren Mandanten zählen Mieter wie Vermieter. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite. Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen aus dem privaten und gewerblichen Mietrecht und um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu den Tätigkeitsbereichen der Rechtsanwältin gehören unter anderem: die Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung, Räumung und Betriebskostenabrechnung sowie bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses.

Durch die Rechtsprechung zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber bei Rechtsanwältin Weber Rat holen.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Wohnungseigentumsrecht. Die Gemeinschaft und der Verwalter haben vielfach Probleme mit Wohnungseigentümern: Das fängt bei der Nichtzahlung der laufenden Wohngelder an, geht über die Anbringung von Antennenanlagen am Gebäude bis hin zu Umbauten. Durch die jahrelange Vertretung von sowohl Eigentümern als auch Verwaltern der Gemeinschaft sind der Rechtsanwältin die meisten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auftretenden Probleme bekannt. Dabei behält sie bei allen Auseinandersetzungen stets im Auge, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und sich nicht wie ein Mietverhältnis “einfach” durch Kündigung und Umzug aufheben lässt.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de