Jutta Lüdicke

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Jutta Lüdicke in Berlin wurde 1992 gegründet und besteht heute in Bürogemeinschaft mit sechs Rechtsanwälten. Die Kanzlei ist vorwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Es bestehen jedoch auch strafrechtliche Mandate in nicht unerheblichem Umfang, vorwiegend im Verkehrsrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Die Kanzleiräume sind am Kurfürstendamm 43 in zentraler Lage in der westlichen City, im bekannten “Barmenia-Haus”, mit kurzem Weg zur Autobahn. Mit der U-Bahn-Linie 15 gelangen Sie zur Haltestelle “Uhlandstraße”. Mit der S-Bahn gelangen Sie zur Haltestelle “Savignyplatz”. Von beiden Haltestellen sind es nur wenige Minuten Fußweg zur Kanzlei. Vor dem Haus bzw. im Parkhaus Knesebeckstraße bestehen Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 09.00 bis 14.00 Uhr möglich. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Anwälte beraten Mandanten aus dem gesamten Stadtgebiet sowie Brandenburg und vereinzelt auch aus allen anderen Bundesländern. Besonderen Wert legen sie auf ständige Fortbildung, da ansonsten angesichts der dynamischen Entwicklung in allen gesellschaftlichen Bereichen eine seriöse Beratung auf hohem Niveau nicht möglich ist. Um den Mandanten einen umfassenden Service in allen Belangen bieten zu können, kooperiert die Kanzlei seit vielen Jahren sowohl mit Spezialisten anderer Fachbereiche, Sachverständigen als auch mit Steuerberatern in Berlin.

Die Kanzlei Lüdicke betreut überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen. Dabei ist den Rechtsanwälten die umfassende Betreuung der Mandanten im wirtschaftlichen und auch im privaten Bereich wichtig. Ziel soll eine einheitliche Beratung der Mandanten sein, die durch wenige Anwälte als kompetente Ansprechpartner geleistet wird. Auch wenn ein gewisser Grad an Spezialisierung durch Schwerpunktbildung unumgänglich ist, sehen sich die Juristen als interdisziplinäre Berater.

Die Kanzlei verfügt über moderne EDV, eine E-Mail-Adresse (post@ra-luedicke.de) und eine eigene Internetpräsenz (www.ra-luedicke.de).


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Jutta Lüdicke
Kurfürstendamm 43
10719 Berlin Charlottenburg / Wilmersdorf
Deutschland

Telefon
+49 30 88552009
Telefax
+49 30 8814722
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-luedicke.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Jutta Lüdicke wurde in Dortmund geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1982 bis 1988 Rechtswissenschaften an der Freien Universität zu Berlin (FU). Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Berlin. Seit 1992 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.

1992 gründete sie ihre eigene Kanzlei in Berlin. Sie erwarb 2007 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Rechtsanwältin Lüdicke ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der Deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.

Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwältin Jutta Lüdicke Mandate aus dem privaten Baurecht, Architektenrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht und Verkehrsstrafrecht) sowie Insolvenzrecht, Inkasso und Vertragsrecht.

Das private Baurecht stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen (Bürgerlichen Gesetzbuches), die Verdingungsordnungen (VOB/B) und die Makler- und Bauträgerverordnung. Rechtsanwältin Lüdicke berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Inhalt der geschuldeten Werkleistung, Mängel des Bauwerkes, Vergütungsfragen (insbesondere für zusätzliche Leistungen), Kündigungsmöglichkeiten, Gewährleistungsansprüche und anderes. Bekanntlich sind Baurechtsprozesse — ob für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger — durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.

Rechtsanwältin Jutta Lüdicke berät und vertritt Sie zudem im Architektenrecht. Dieses regelt die Rechten und Pflichten des Architekten. Der Architekt begleitet den Bauherrn und sein Bauwerk von der Projektidee bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Es handelt sich dabei um eine Querschnittsmaterie, das heißt, das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften zusammen. Zu nennen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Die in der Praxis am häufigsten auftretenden Gegenstände des Architektenrechts sind Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht, Architektenhaftpflichtrecht, Berufsrecht und Urheberrecht.

Des Weiteren wird Rechtsanwältin Lüdicke im Verkehrsrecht für Sie tätig. Dieses erstreckt sich auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Rechtsanwältin Jutta Lüdicke als Rechtsbeistand zu konsultieren. Sie wird Ihnen als Verteidigerin zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.

Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Wirtschaftsstrafrecht. Das Wirtschaftsstrafrecht ist der Inbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Das Wirtschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat. Rechtsanwältin Jutta Lüdicke berät und vertritt sie zu Themen wie beispielsweise Insolvenzverschleppung, Vorenthalten von Arbeitnehmerentgelten, Subventionsbetrug.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt Frau Lüdickes stellen Insolvenzrecht und Inkasso dar. Gerade in der aktuellen wirtschaftlich schwierigen Zeit in Deutschland werden Fachleute auf dem Gebiet des Insolvenzrechts gebraucht. Sie arbeitet einerseits eng mit Steuerberatern zusammen und berät schon seit Jahren Insolvenzschuldner bzw. Firmen in der Krise. Sie kennt damit sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerseite bestens. So kann Rechtsanwältin Lüdicke Sie in jeder Hinsicht umfassend beraten und vertreten. Sie begleitet Sie innerhalb eines Insolvenzverfahrens (Regel- oder Verbraucherinsolvenz) auch in strafrechtlicher Hinsicht und hilft Ihnen bei der Antragsstellung oder Durchsetzung von Forderungen. Des Weiteren steht Ihnen Jutta Lüdicke im Mahnwesen, Vollstreckungswesen sowie beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem Ihr Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Frau Lüdicke setzt Ihre Forderung durch und macht sie möglicherweise sogar gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden, häufig im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Denn sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten. Rechtsanwältin Lüdicke vertritt Sie von der Mahnung bis zur Zahlung.

Sie hat sich darüber hinaus auch auf das Allgemeine Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht spezialisiert. Gute Verträge sind jederzeit systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Rechtsanwältin Jutta Lüdicke für Sie prüft oder entwickelt, sind der Bauvertrag, Architektenvertrag, der Gesellschaftsvertrag, Kaufvertrag (insbesondere Immobilienkaufvertrag) sowie der Arbeitsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen, gehört genauso zu ihrem Arbeitsbereich.

8401 Zugriffe seit dem 13.07.2007