Dr. Jörg Schröck

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Dr. Schröck & Koll. betreut Privatleute und kleine bis mittelständische Unternehmen. Die Anwälte bieten unter anderem Rechtsberatung und Prozessvertretungen auf den Gebieten Wirtschaftsrecht, Gesellschafts- und Steuerrecht sowie Versicherungsrecht, Onlinerecht, und Familienrecht.

Spezialisierung und Serviceleistung sind wesentlicher Bestandteil der Arbeit, sowohl bei den Anwälten als auch beim Büropersonal. Aus diesem Grund legt die Kanzlei großen Wert auf kontinuierliche Fortbildung.

Die Anwälte haben sich entschlossen, die heutzutage vergleichsweise kleine Kanzleiform beizubehalten, um die Nähe zur Mandantschaft zu sichern und nicht den Eindruck einer “anonymen Rechtsfabrik” hervorzurufen. Dies hat positiven Einfluss auf das Betriebsklima und die kollegiale Arbeitsweise der Rechtsanwälte und des Büropersonals, was letztlich Ihnen zugute kommt.

Die Bürozentrale ist in Augustenstr. 1, 87629 Füssen. Die Kanzleizentrale ist durch die zentrumsnahe Lage leicht zu erreichen. Eigene Parkplätze finden Sie hinter dem Gebäude. Im Übrigen besteht ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region (Bahnhof 3 Gehminuten entfernt). Eine Wegbeschreibung finden Sie unter http://www.schroeckundmiller.de. Zweigstellen bestehen in Altdorf bei Marktoberdorf (Allgäu) und Oy-Mittelberg (Allgäu).

Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.00 und freitags von 08.00 bis 16.00 Uhr. Selbstverständlich sind Termine mit den Anwälten auch außerhalb der Geschäftszeiten und darüber hinaus bei besonderer Veranlassung auch im Hause der Mandanten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Jörg Schröck
Augustenstr. 1
87629 Füssen
Bayern
Deutschland

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http://www.schroeckundmiller.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Jörg Schröck wurde 1965 geboren. Nach dem Abitur begann er seine Studien der Rechte an der Universität Augsburg. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen begann Herr Schröck seine Referendarzeit am OLG-Bezirk Augsburg. Der Jurist, 1997 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Rechtsanwalt Schröck korrespondiert auch in Englisch.

Die Promotion erfolgte 1997 auf steuer- und gesellschaftsrechtlichem Gebiet mit summa cum laude (Dissertation: „Steuersystem und Formwechsel“ erschien im Dunker & Humblot Verlag, 1998)

Dr. Jörg Schröck war von 1994 bis 1997 wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht in Ingolstadt und bis 2000 Dozent für Wirtschaftsrecht bei der SWA GmbH in München.

Darüber hinaus ist Herr Schröck Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV), des überregionalen Interessenverbandes für Unterhalt und Familienrecht e.V. und engagiert sich hier in öffentlichen Vorträgen für Scheidungsbetroffne.

Rechtsanwalt Dr. Jörg Schröck kann auf eine langjährige Berufserfahrung zurückgreifen und ist somit kompetenter Ansprechpartner für Ihre Belange. Für den Volljuristen sind stets der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten wichtig. Aus diesem Grunde werden von Herrn Schröck unnötige Rechtsstreitkosten bereits im Vorfeld vermieden, wobei der Anspruch des Rechtsanwaltes, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, im Mittelpunkt seines Wirkens steht.

Rechtsanwalt Dr. Jörg Schröck berät und vertritt Sie im Unternehmensrecht, Familienrecht, Versicherungsrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Internetrecht.

Herr Schröck berät Sie in allen Fragen rund um die Familie und Unternehmen, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Unternehmensrecht, speziell im Bereich von optimaler Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensprojekte, Gesellschaftsgestaltungen, als auch Abstimmung auf familien- und erbrechtliche Belange, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Das Familienrecht regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten und Familienunternehmen darunter leiden, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Jörg Schröck, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.

Das von Rechtsanwalt Dr. Schröck praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf ab, die familienrechtlichen Interessen der von ihm vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln, das in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt wird und in eine notariell beurkundete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mündet. Vertrauen Sie hier auf die langjährige berufliche Erfahrung und fachliche Kompetenz von Rechtsanwalt Schröck. Nähere Informationen dazu finden Sie unter http://www.familienrecht-allgaeu.de.

Der Jurist berät und vertritt Sie darüber hinaus im Versicherungsrecht sowie Versicherungsmaklerrecht. Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen anderen die Reiseversicherung, Unfallversicherung, Kaskoversicherung sowie Haftpflichtversicherung und private Krankenversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft. Hier ist es von Vorteil, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der einen in diesen aufwendigen Verfahren engagiert vertritt und begleitet. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Dr. Jörg Schröck, der Sie im Versicherungsrecht unterstützt. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Beispiele aus dem Versicherungsrecht sind etwa ein Verkehrsunfall in der Kaskoversicherung, ein Krankenhausaufenthalt in der Krankenversicherung, der Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Auseinandersetzung mit Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in der Haftpflichtversicherung. Herr Schröck prüft detailliert Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung.

Das Wirtschafts-, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht stellen wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Jörg Schröck dar. In diesen Rechtsgebieten berät der Jurist Sie von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zur rechtmäßigen Auflösung ebendieser. Wie in vielen anderen Rechtsgebieten besteht auch in diesem ein übergreifender Zusammenhang zu weiteren Rechtsgebieten, vorwiegend zum Handelsrecht. Hier ist Herr Schröck für Sie auf den Gebieten Franchisevertrag, Lizenzvertrag und Handelsvertretervertrag tätig. Zu seinen Leistungen zählen des Weiteren vertragliche Gestaltung und Beratung bei Gründung und Betrieb von Personen- und Kapitalgesellschaften, Beratung bei der Auswahl der Gesellschaftsform, Umwandlung, Verträge zwischen Gesellschaftern, Beratung bei Verwaltungsrats- und Gesellschaftsversammlungen.

Aufgrund der anwaltlichen Schwerpunktlegung im Bereich Wirtschaftsrecht bietet Ihnen die Kanzlei Dr. Schröck die Prüfung von Jahresabschlüssen nach rechtlichen Standards für Sie und Ihre Gesellschaft an. Aber auch die Durchführung von Pflichtprüfungen nach dem Handelsgesetzbuch von mittelgroßen bis großen Kapitalgesellschaften gehören zu den Leistungen des Juristen, ebenso das Erstellen von Gutachten zur Unternehmensbewertung und Bewertung von Gesellschaftsanteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften.

Rechtsanwalt Dr. Jörg Schröck berät und vertritt Sie im Steuerrecht. Dieses Rechtsgebiet umfasst unter anderem das Einkommen- und Umsatzsteuerrecht, das Erbschaftssteuerrecht, die Gestaltungs- und Vertragsberatung bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien oder bei der Unternehmensnachfolge. Ausgesprochen positiv hat sich seine Verhandlungsführung bei der Begleitung von Betriebsprüfungen erwiesen. Aufgrund dieser Schwerpunktlegung im Bereich des Steuerrechts bietet Ihnen Rechtsanwalt Dr. Schröck die Analyse von Jahresabschlüssen nach rechtlichen Standards für Sie und Ihre Gesellschaft an. Die Prüfung des Jahresabschlusses beinhaltet die Risikoanalyse insbesondere im Hinblick auf Rating-Profile sowie das Erstellen von Gutachten zur Unternehmensbewertung und die Bewertung von Gesellschaftsanteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften.

Auch das Medienrecht und die herausfordernde Querschnittsmaterie Informationsrecht (Internetrecht), insbesondere das E-Commerce-Recht, gehören zu den Tätigkeitsbereichen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schröck. Dabei setzt sich die Kanzlei mit sämtlichen Rechtsfragen des WWW oder von E-Mails oder SMS auseinander, egal ob es dabei um gesetzliche Informationspflichten, die Haftung eines Websitebetreibers oder um die Zulässigkeit von Werbemails und -SMS (Spam oder Spamming) geht.

Die Kanzlei ist ausgerichtet auf die Beratung von mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und Privatleuten (Konsumenten) in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um die Bereiche Internet (WWW), EDV, Software und Presse. Bei ihrer Arbeit setzt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schröck vorzugsweise auf Beratung und Gestaltung zur Vermeidung von Konflikten, die Entwicklung von Strategien vor deren Entstehung und die Erarbeitung von Lösungen zur Beilegung von Streitigkeiten vor deren Austragung, die sie gegebenenfalls unter Ausschöpfung aller gebotenen und rechtlich zulässigen Mittel für Sie austrägt.

Zu den Tätigkeitsgebieten in diesem weiten Rechtsfeld zählen darüber hinaus auch alle Fragen bei der rechtlichen Realisierung von Webauftritten (zum Beispiel Webdesign, Schutz von Webseiten), Abmahnungen aufgrund von Wettbewerbsrechts- oder Markenrechtsverstößen im Internet oder in den Medien, Urheberrecht, “Recht am eigenen Bild”, Vertragsgestaltungen rund um Dienstleistungen im Internet und den Medien.

Allein durch eine exakte Gestaltung eines Vertrages beispielsweise für Web-Hosting, eine Domain-Übertragung, Online-Werbung oder die Erstellung einer Website können Sie das Risiko einer späteren Auseinandersetzung mit Kunden und Usern bereits erheblich minimieren. Gleiches gilt auch für die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Online-Dienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen nach dem Fernabsatzgesetz oder dem E-Commerce-Gesetz.

Aber auch im Datenschutzrecht ist die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schröck für Sie tätig. Das bislang stets vernachlässigte Thema Datenschutz wird, wie etwa die Abmahnwelle für Newsletter zeigt, zukünftig stärker an Bedeutung gewinnen. Dabei steht die Frage im Vordergrund, welche Daten man wie gewinnen und wie man sie nutzen darf.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de