Karl Josef Frings
Kurzprofil
Die Kanzlei Frings in Berlin wurde 1982 von Rechtsanwalt Karl Josef Frings gegründet. Der Jurist betreut vorwiegend Privatleute auf den Gebieten Familienrecht, Erbrecht und Wehrrecht.
Die Kanzleiräume am Mehringdamm 50 sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen (U-Bahnhof “Mehringdamm”).
Beratungstermine können montags bis freitags von 10.00 bis 13.00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Rechtsanwalt Frings persönlich vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.kajofrings.de) und eine E-Mail-Adresse (mail@kajofrings.de).
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Karl Josef Frings - Mehringdamm 50
10961 Berlin Friedrichshain / Kreuzberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (30) 69401236
- Telefax
- +49 (30) 78897245

- Homepage
- http://www.kajofrings.de
Fachgebiete/Charakteristika
Karl Josef Frings wurde 1952 in Much geboren. Er studierte zunächst Rechtswissenschaften in Bonn und danach in München, wo er auch das anschließende Referendariat absolvierte. 1981 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst als freier Mitarbeiter für eine Kanzlei in München. Seit 1982 ist er in Berlin ansässig und betreibt dort eine Allgemeinkanzlei mit den Tätigkeitsschwerpunkten Familienrecht und Erbrecht. 1990 kam der Tätigkeitsschwerpunkt Wehrrecht/Wehrdienst/Zivildienst hinzu. Seit 1991 ist der Jurist auch als Notar tätig.
An seiner Arbeit reizt ihn vor allem, dass er dabei mit den unterschiedlichsten Menschen zu tun hat. Eine seiner größten Stärken ist es, auch bei scheinbar aussichtslosen Fällen doch noch zu vernünftigen Lösungen zu kommen.
Rechtsanwalt Karl Josef Frings berät und vertritt seine Mandanten vor allem im Familienrecht, im Erbrecht, im Wehrrecht und in allen notariellen Angelegenheiten.
Der Jurist ist sowohl Fachanwalt für Familienrecht als auch Fachanwalt für Erbrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Familienrecht übernimmt Rechtsanwalt Frings die rechtliche Vertretung im Falle einer Scheidung und bei der Regelung der Scheidungsfolgesachen. Hierzu zählen zum Beispiel der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, die Hausratsverteilung, die Zuweisung der Ehewohnung, die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Außerdem berät und vertritt der Rechtsanwalt seine Mandanten bei eigenständigen Familienverfahren wie zum Beispiel der Festlegung oder Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen oder der Regelung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung von gemeinsamen Kindern. Viele seiner Mandanten sind Väter, die keinen Umgang mit ihren Kindern haben. Diese unterstützt er dabei, ein Umgangsrecht zu erhalten.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Erbrecht. Hierzu zählt beispielsweise die Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament) sowie die Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche wie zum Beispiel von Pflichtteilsansprüchen und von Ansprüchen aus Vermächtnissen. Auch bei Fragen rund um das Thema Erbenhaftung (Nachlassverbindlichkeiten) steht Ihnen Herr Frings zur Seite.
Als Rechtsanwalt wird Herr Frings bei streitigen Auseinandersetzungen im Familienrecht und im Erbrecht tätig. Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der notariellen Beratung bei nichtprozessualen Rechtsangelegenheiten, wozu auch die Gestaltung und Beurkundung von familienrechtlichen und erbrechtlichen Rechtsgeschäften gehört. Hierzu zählen beispielsweise der Ehevertrag, der Lebenspartnerschaftsvertrag, die Vorsorgevollmacht, das Testament, der Erbvertrag, der Erbscheinsantrag et cetera.
Der Jurist übernimmt auch die notarielle Beratung in anderen Rechtsgebieten. Hierzu gehören vor allem Grundstücksrecht und Immobilienrecht (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung und Grundschuldbestellung, Grundstücksübertragung et cetera) sowie Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft wie zum Beispiel einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft, Satzungsänderung, Handelsregisteranmeldung, Vereinsregisteranmeldung et cetera). Die Haupttätigkeit ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften.
Spezialitäten
Rechtsanwalt Karl Josef Frings ist außerdem Spezialist für Wehrsachen (Wehrrecht/Wehrdienst/Zivildienst). Er kann eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich vorweisen und ist einer der wenigen Rechtsanwälte, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben.
Für viele jungen Männer kommen weder Wehrdienst noch Zivildienst in Frage, wofür es verschiedenste Gründe geben kann. In diesem Fall ist es sinnvoll, frühzeitig einen auf das Wehrrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Nur dieser weiß mit Sicherheit, wie auf Schreiben der Bundeswehr und Bescheide der Wehrverwaltung reagiert werden sollte, um nicht wiedergutzumachende Nachteile zu vermeiden. Rechtsanwalt Frings unterstützt seine Mandanten bei den Themen Kriegsdienstverweigerung, Musterung, Tauglichkeit, Nichtheranziehung, Zurückstellung et cetera. Da es häufig auch darum geht, eine Ausbildung früher beginnen oder fortführen zu können oder seinen Arbeitsplatz zu sichern, machen sich die Kosten für die Heranziehung eines Rechtsanwalts in jedem Fall bezahlt.
Da er selbst den Kriegsdienst verweigert hat, kann sich Rechtsanwalt Frings auch gut in die Situation seiner Mandanten hineinversetzen. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ist er darüber hinaus nicht nur fachlich kompetent, sondern hat auch gute Kontakte zu Ärzten und Psychologen, mit denen er eng zusammenarbeitet.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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