Ulrike Kuschel

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Kanzlei Kuschel betreut Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen. Die Kanzlei für Wirtschafts- und Insolvenzrecht bietet Rechtsberatung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung auf den Gebieten des Wirtschaftsrechts, insbesondere im Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso an.

Die Büroräume sind in der Dietlindenstraße 15. Die Kanzlei ist durch die zentrumsnahe Lage leicht zu erreichen. Parkplätze finden Sie um das Gebäude. Im Übrigen besteht ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region.

Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr. Auf Anfrage sind Termine auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ulrike Kuschel
Dietlindenstr. 15
80802 München Schwabing / Freimann
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (89) 36036560
Telefax
+49 (89) 36036701
E-Mail
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Homepage
http://www.kanzleikuschel.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Ulrike Kuschel studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg, Bologna und München. Ihr Referendariat absolvierte Frau Kuschel in München und war vor und in dieser Zeit auch in Rom, New York und Berlin tätig. Die Juristin, 2004 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwältin Kuschel korrespondiert auch in Englisch und Italienisch.

Seit 2007 hat Rechtsanwältin Kuschel den theoretischen Teil der Ausbildung zum Fachanwalt für Insolvenzrecht abgeschlossen. Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein. Sie ist außerdem Mitglied im Münchener Anwaltverein und in LEXTEAM, einem Kooperationsteam spezialisierter Rechtsanwälte in München.

Kanzlei Kuschel arbeitet auch überregional.

Rechtsanwältin Ulrike Kuschel berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Inkassorecht und im allgemeinen Wirtschaftsrecht.

Frau Kuschel berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu ihren Mandanten zählen Arbeitnehmer und kleinere bis mittelständische Unternehmen. Bei Rechtsanwältin Kuschel finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt und Vergütung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen, aber auch in Bereichen wie betriebliche Altersversorgung werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der effizienten und rechtlich einwandfreien Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch die Juristin unterstützt.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät Rechtsanwältin Kuschel zum Betriebsverfassungsrecht, der Anhörung des Betriebsrates oder der Betriebsratswahl. Eine wesentliche Bedeutung im kollektiven Arbeitsrecht haben der Tarifvertrag, die Tarifbindung, Tarifanwendung und die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Kuschel ist das Thema Insolvenzrecht. Hier berät und vertritt Rechtsanwältin Kuschel in die finanzielle Krise geratene Unternehmen (Betriebssanierung) und Privatpersonen (Schuldnerberatung). Rechtsanwältin Kuschel führt hier Stundungsverhandlungen und Vergleichsverhandlungen, berät im Hinblick auf die Einhaltung strafrechtlicher und Insolvenzrechtlicher Vorschriften und erarbeitet Pläne zur Schuldenbereinigung und Insolvenzpläne. Ziel ist dabei grundsätzlich die Betriebsfortführung und die Vermeidung der Insolvenz.

Bei Betrieben, insbesondere der GmbH, steht die Feststellung, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, zunächst im Mittelpunkt. Hierzu und zur Abgrenzung zwischen Zahlungsunfähigkeit und vorübergehender Zahlungsstockung wird ein Liquiditätsstatus erstellt. Die Prüfung einer bilanziellen Überschuldung ergibt sich aus dem Überschuldungsstatus (Überschuldungsbilanz), wobei je nach Fortführungsprognose Fortführungswerte oder Liquidationswerte zugrunde gelegt werden. Bei juristischen Personen ist die Feststellung, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, wegen der Insolvenzantragspflicht und der Problematik einer möglichen Insolvenzverschleppung besonders wichtig. Wenn hiernach eine Betriebsfortführung möglich ist, wird ein Krisenplan erarbeitet, und die Kanzlei unterstützt Sie bei der Auswahl und Umsetzung der zu treffenden Maßnahmen.

Bei verschuldeten Privatpersonen informiert Rechtsanwältin Kuschel über das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung, führt den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch nach § 305 Insolvenzordnung durch und hilft bei der Stellung des Insolvenzantrags. Auch im Insolvenzverfahren steht Ihnen Rechtsanwältin Kuschel als Schuldnervertreterin zur Seite, nimmt Termine wahr und vertritt die Rechte des Mandanten. Im Bereich der Privatinsolvenzverfahren bearbeitet die Kanzlei auch Beratungshilfe-Mandate. Einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe können Personen mit geringem Einkommen bei den Rechtsantragstellen der Amtsgerichte unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise, Kontoauszüge und Gläubigerunterlagen beantragen.

Rechtsanwältin Kuschel berät neben Schuldnern und schuldnerischen Unternehmen auch Gläubiger, z. B. bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen, bei der Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren des Schuldners und bei der Wahrung ihrer Rechte, wenn es z. B. um den Forderungserhalt trotz Restschuldbefreiung geht.

Ein weiterer Bereich ist die Beratung von Unternehmen, die Insolvenzsituationen vorbeugen möchten (Insolvenzprophylaxe), wenn es z. B. darum geht, bestimmte Transaktionen oder Rechtshandlungen insolvenzfest zu gestalten. Die Kanzlei berät darüber hinaus beim Unternehmenskauf aus der Insolvenz und beim Erwerb von Gegenständen der Insolvenzmasse.

Im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts berät und vertritt Sie Rechtsanwältin Kuschel, wenn es um Vollstreckungsschutz, z. B. die (einstweilige) Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens geht. Bei Kontopfändung, Gehaltspfändung und sonstiger Forderungspfändung prüft Rechtsanwältin Kuschel, inwieweit ein Vollstreckungsschutzantrag möglich ist und stellt diesen. Auch bei Fragen rund um den Gerichtsvollzieher, Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Angaben im Vermögensverzeichnis, Haftbefehl und pfändungsfreiem Einkommen und Vermögen erhalten Sie Auskunft.

Die Juristin bietet ihre Hilfe beim Forderungseinzug und Inkassorecht an. Soweit Ihre Mahnung nicht zum gewünschten Erfolg führt, können Sie Ihre Forderung zur weiteren Bearbeitung und gegebenenfalls gerichtlichen Geltendmachung an die Kanzlei übergeben. Von hier aus wird das Mahnverfahren weitergeführt und bei Bedarf ein gerichtlicher Mahnbescheid zur Durchsetzung Ihrer Rechte beantragt. Sobald ein Titel vorliegt, übernimmt Kanzlei Kuschel auch die Zwangsvollstreckung. Im Bereich Inkasso legt die Kanzlei, wie in allen anderen Bereichen auch, besonderen Wert auf die Wirtschaftlichkeit des Vorgehens für den Mandanten. So wird in der Kanzlei im Bereich Inkasso beispielsweise standardmäßig als kostenloser Service für die Mandanten geprüft, ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde, um unnötige Kosten erzeugende Maßnahmen zu vermeiden.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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