Michael Rößler

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Rößler wurde 1967 in Frankenthal in der Pfalz geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1989 bis 1993 an der Universität Mannheim Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgericht Heilbronn. Seit 1995 ist er als Volljurist zugelassen und vor allen Gerichten auftretungsberechtigt. 1998 eröffnete er seine eigene Kanzlei in Kirchheimbolanden.

Herr Rößler spricht fließend Englisch und Französisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt der DAV die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Durch seine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV ist Herr Rößler immer auf dem neuesten Stand von Rechtssprechung und Gesetzesänderungen.

Rechtsanwalt Michael Rößler bietet Ihnen Rechtsberatungen und falls notwendig Prozessvertretungen insbesondere im Arbeitsrecht, Anlegerrecht, Versicherungsrecht und Anwaltshaftungsrecht an.

Im Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Rößler Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Er steht Ihnen auch als Interessenvertreter bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Hier steht Michael Rößler Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und einer sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.

Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwalt Rößler Sie etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht Herr Rößler Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Er berät zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. Im Hinblick auf eine bevorstehende Entlassung prüft er zudem eine eventuelle Abfindungszahlung, Ihr Arbeitszeugnis, Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt).

Ferner wird Rechtsanwalt Rößler im Anlegerrecht für Sie tätig. Aufgrund massiver Verluste von Aktienanlagen stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit das beratende Institut für die ungenügende Beratung in Anspruch genommen werden kann. Gerade in diesem Rechtsgebiet ist eine versierte anwaltliche Beratung unentbehrlich. Herr Rößler steht Ihnen zur Seite bei Fragen rund um eine fehlgeschlagene Immobilieninvestition (“Schrottimmobilien”), fehlgeschlagene Fonds, Beratungsfehler bei Spekulationsverlusten, Haftung von Vermittlern, insbesondere auch bei Immobiliengeschäften und der Bankenhaftung. Ferner wird er auch bei den zahlreichen Varianten des betrügerischen Vorgehens bei Geldanlagen im sogenannten “Grauen Kapitalmarkt”, der keiner staatlichen Aufsicht oder anderen Reglementierungen unterliegt, für Sie tätig, um den eingesetzten Betrag vor dem Untertauchen der Initiatoren zu sichern.

In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten macht Rechtsanwalt Rößler Ihre Ansprüche gegenüber Rentenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung geltend. Versicherungen bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall oftmals juristische Probleme auf. Der Versicherer begründet seine schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Beispiele aus dem Versicherungsrecht sind etwa ein Verkehrsunfall in der Kaskoversicherung, ein Krankenhausaufenthalt in der Krankenversicherung, der Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Auseinandersetzung mit Schadensersatzansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in der Haftpflichtversicherung. Insbesondere werden das wirksame Zustandekommen von Versicherungsverträgen, der Vertragsinhalt, unwirksame Vertragsklauseln (AGB) und die Berechtigung von Ansprüchen aus den Versicherungsverträgen von Rechtsanwalt Rößler überprüft — bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen.

Ein weiterer Schwerpunkt Herrn Rößlers ist das Anwaltshaftungsrecht. Auch das anwaltliche Mandatsverhältnis begründet — wie jeder andere Vertrag — Rechte und Pflichten. Der Mandant ist verpflichtet, das Honorar aus einer etwaigen Honorarvereinbarung zu zahlen, und der Rechtsanwalt hat unter anderem für eine umfassende und möglichst erschöpfende Rechtsbelehrung des Mandanten Sorge zu tragen. Soweit er nun diese oder eine andere Pflicht aus dem Mandatsverhältnis (Anwaltsvertrag) schuldhaft verletzt, muss er seinem Mandanten für den daraus entstehenden Schaden einstehen. Rechtsanwalt Michael Rößler beziffert für Sie den Schaden und macht ihn notfalls gerichtlich geltend. Seit Jahren befasst er sich mit allen Fragen, die in Zusammenhang mit einem Fehlverhalten von Rechtsanwälten stehen. Vorrangiges Ziel muss dabei die Herbeiführung eines Vergleichs mit dem Rechtsanwalt unter Einschaltung seiner Berufshaftpflichtversicherung sein, die im Regelfall für solche Schäden aufkommt.


 

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