Dr. Rainer Aßhauer
Fachgebiete/Charakteristika
Dr. Rainer Aßhauer wurde 1944 in Naumburg (Saale) geboren. Nach der Hochschulreife studierte er bis 1971 an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München sowie an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. 1973 promovierte er im Arbeitsrecht. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf.
Seit 1975 ist Herr Dr. Aßhauer als Volljurist zugelassen und aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht vor allen anderen Gerichten auftretungsberechtigt. Von 1975 war er sodann juristischer Mitarbeiter in einer größeren Kanzlei in Ratingen, bevor er 1977 seine eigen Kanzlei zusammen mit Rechtsanwalt Rainer Lange in Düsseldorf gründete. 1988 erwarb er den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht”. Neben der Tätigkeit in Düsseldorf stand er zudem einem großen Lehrerverband in Dresden gerichtlich und außergerichtlich mit juristischem Rat zur Seite.
1997 gründete er zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Cullmann die Sozietät in Düsseldorf und eröffnete eine weitere Niederlassung in Wuppertal zusammen mit Rechtsanwalt Peter Michael Kranzbühler. Währenddessen erweiterte er seine Fachkenntnisse im spanischen Immobilienrecht, Gesellschafts- und Erbrecht.
Rechtsanwalt Dr. Rainer Aßhauer spricht Englisch, Französisch und Spanisch. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt der DAV die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.
Soweit es die Zeit zulässt, spielt Dr. Aßhauer außerberuflich leidenschaftlich Golf und Tennis.
Rechtsanwalt Dr. Rainer Aßhauer bietet Ihnen Rechtsberatungen und falls notwendig Prozessvertretungen insbesondere im Arbeitsrecht, öffentlichen Dienstrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Miet- und Pachtrecht und Strafrecht an.
Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Rechtsanwalt Dr. Aßhauer damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Er berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Dr. Aßhauer die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dr. Aßhauer bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.
Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Da an einem Job fast immer eine Existenz hängt, versucht Herr Dr. Aßhauer mit ganzer Kraft, für Sie das Maximum zur erreichen. Hier steht er Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsansprüchen auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich. Falls Sie zudem Fragen rund um das Thema öffentlicher Dienst haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Dr. Rainer Aßhauer.
Seit 1988 führt er den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtsanwalt Dr. Rainer Aßhauer hat sich auch auf das Ehe- und Familienrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus. Er berät Sie , was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird. Ein wesentlicher Teil des Familienrechts ist das Scheidungsrecht. Dazu gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt ausmacht. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.
Ebenso ist das Gesellschaftsrecht ein Fachbereich Herrn Dr. Aßhauers. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht nicht die forensische, sondern die beratende Tätigkeit, insbesondere bei Gründung und Umstrukturierung des Unternehmens. Ziel der Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Aßhauer ist es, dem Mandanten die für seine Situation beste Rechtsform zu empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag entsprechend zu entwerfen oder anzupassen und die Gründung, Umwandlung oder Anpassung der Gesellschaft zu betreiben. Hauptpunkte der anwaltlichen Praxis Herrn Dr. Aßhauers sind die Beratung von Personengesellschaften, hier insbesondere die GmbH und die GmbH & Co. KG.
Rechtsanwalt Dr. Aßhauer berät Sie des Weiteren im Miet- und Pachtrecht. Dabei geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Herr Dr. Aßhauer prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Durch die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen als unwirksam herausgestellt (zum Beispiel Schönheitsreparaturen). Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber Rat holen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Dr. Aßhauer in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens — also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren — zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Dr. Rainer Aßhauer.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Dr. Rainer Aßhauer - Jägerhofstr. 31
40479 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
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- Homepage
- http://www.arwimed.de
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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