Andreas Berndt
Kurzprofil
Die Kanzlei Berndt wurde 1996 von Rechtsanwalt Andreas Berndt in Fürstenfeldbruck gegründet und wird von ihm als Einzelanwalt geführt. Als qualifizierter Fachanwalt für Familienrecht und für Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Andreas Berndt ein weithin geschätzter Jurist und Berater. Er bietet außerdem eine kompetente Beratung auf den Gebieten Erbrecht, Mietrecht, Strafverteidigung und Verkehrsunfallrecht an.
Rechtsanwalt Berndt betreut die Mandanten von Anfang an persönlich und nimmt sich – den individuellen Erfordernissen entsprechend - hierfür ausreichend Zeit.
Die Kanzleiräume sind zentral in der Innenstadt von Fürstenfeldbruck gelegen, in unmittelbarer Nähe des Amtsgerichtes Fürstenfeldbruck. Für Mandanten mit Pkw sind direkt vor der Kanzlei ausreichend öffentliche Parkplätze vorhanden. Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand. Die Räumlichkeiten sind hell, freundlich und zweckorientiert eingerichtet.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr vorab telefonisch mit dem Sekretariat vereinbart werden. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten, damit möglichst flexibel auf die jeweiligen Terminwünsche reagiert werden kann. Herr Berndt empfängt Sie in dringenden Fällen und auf Wunsch auch außerhalb der sonst üblichen Bürozeiten. Die Kanzlei ist auch im Internet (www.andreasberndt.de) vertreten.
Bitte beachten Sie unsere weiterführende Reportage zu den Fachgebieten/Charakteristika.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Andreas Berndt - Maisacher Str. 18
82256 Fürstenfeldbruck
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49(8141) 34382
- Telefax
- +49 (8141) 34375

- Homepage
- http://www.andreasberndt.de
Fachgebiete/Charakteristika
Andreas Berndt wurde 1961 in Berlin geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften. Auch das anschließende Referendariat absolvierte Herr Berndt in Berlin. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt 1988 begann er seine juristische Tätigkeit in einer mittelständischen, auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei im Ruhrgebiet. 1993 setzte Herr Berndt seine anwaltliche Tätigkeit in einer familienrechtlich ausgerichteten Kanzlei fort. Rechtsanwalt Berndt ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
An seiner Tätigkeit reizen den Volljuristen das Finden von optimalen Lösungsmöglichkeiten für die Mandanten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten. Unnötige Rechtsstreitkosten werden von Herrn Berndt bereits im Vorfeld vermieden. Auch in schwierigen Situationen können Sie sich bei Rechtsanwalt Berndt gut aufgehoben fühlen und sich vertrauensvoll an ihn wenden.
Rechtsanwalt Berndt ist seit 1993 Fachanwalt für Arbeitsrecht und zusätzlich seit 2000 Fachanwalt für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Herr Berndt hat zudem das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer erhalten. Dieses Qualitätssiegel bezeugt das besondere Engagement in der fachlichen Fortbildung („Qualität durch Fortbildung“). Das Wissen über die neueste Gesetzgebung und Rechtsprechung ist essentiell für eine gute Mandantenberatung. Durch Rechtsanwalt Berndt ist dies gewährleistet.
- Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist heute aufgrund seiner zahlreichen gesetzlichen Regelungen und der Vielzahl arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen zu einer für Laien völlig unüberschaubaren Materie geworden. Arbeitgeber, auch diejenigen mit großer Personalabteilung, haben oftmals Probleme, arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen. Arbeitnehmer, die nur vereinzelt mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen konfrontiert werden, sind schnell überfordert, wenn komplexe und für die Weiterbeschäftigung erhebliche Fragen zu klären sind.
Die ausgewiesene fachliche Kompetenz von Rechtsanwalt Berndt und die Organisation der Kanzlei garantieren Ihnen, dass Ihre rechtlichen Interessen gut vertreten sind und schnell auf die jeweilige Situation reagiert wird.
Die Führung von Kündigungsschutzprozessen sowie die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag gehören zu den Schwerpunkten der fachanwaltlichen Tätigkeit von Herrn Berndt. Häufig sind auch Arbeitszeugnis, Abmahnung, offene Gehaltsforderungen, Elternzeit und die Klärung von Entschädigungsansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Bestandteile seiner juristischen Arbeit.
Bei Abmahnungen ist es ratsam, einen Anwalt aufzusuchen, um die Gültigkeit der Abmahnung zu überprüfen und mögliche Schritte dagegen zu unternehmen. Bei einer Kündigung beträgt die Frist zu einer Klage vor dem Arbeitsgericht drei Wochen und macht ebenfalls ein schnelles Handeln erforderlich.
- Familienrecht
Als Fachanwalt für Familienrecht ist Herr Berndt Ihr kompetenter Berater auch auf diesem Gebiet. Er berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, zum Beispiel anlässlich der Trennung der Ehepartner, im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen bei der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Durch die Abkehr vom Schuldprinzip des früheren Rechts haben sich die Auseinandersetzungen von der Scheidung in den Unterhalt verlagert. Das Unterhaltsrecht bildet somit den konfliktträchtigsten Bereich der Familienrechtspraxis. Daher stellt das Unterhaltsrecht, insbesondere die Berechnung des Trennungs-, Kindes- und nachehelichen Unterhalts sowie deren Durchsetzung, einen besonderen Schwerpunkt dieser fachanwaltlichen Tätigkeit von Herrn Berndt dar. Durch die ständige und regelmäßige Teilnahme an ganztägigen Expertenseminaren zum Unterhaltsrecht bei der Deutsche(n)AnwaltAkademie und ähnlich renommierten Veranstaltern, hält Herr Berndt seine Spezialkenntnisse im Unterhaltsrecht auf dem aktuellsten Stand und kann auf diesem äußerst komplexen Rechtsgebiet eine professionelle Mandatsbearbeitung gewährleisten.
Zunehmend werden dem versierten Unterhaltsrechtler außergerichtliche Unterhaltsvereinbarungen, notarielle Unterhaltsverträge und unterhaltsrechtliche Entscheidungen von Familiengerichten zur Überprüfung vorgelegt, weil sich die Mandanten im nachhinein nicht des Eindrucks erwehren können, aufgrund von Bearbeitungsfehlern ihrer ehemaligen Rechtsanwälte unterhaltsrechtlich benachteiligt worden zu sein. Rechtsanwalt Berndt spürt Anwaltsfehler durch falsch bearbeitete Unterhaltsmandate auf und hilft Ihnen bei der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen (Anwaltshaftung).
Zum Familienrecht gehören selbstverständlich auch die Klärung von Vermögensansprüchen (Zugewinn) oder Vaterschaft, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, der Versorgungsausgleich sowie der Ehevertrag, der vor und während der Ehe gestaltet werden kann. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt.
In einer solchen schwierigen Lebenssituation muss dem Mandanten einfühlsam und interessengerecht geholfen werden. Rechtsanwalt Berndt klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, der Ihre Interessen optimal vertritt.
- Erbrecht
Das Erbrecht ist oftmals eng mit dem Familienrecht verknüpft. Auf diesem Gebiet vertritt Herr Berndt Mandanten sowohl bezüglich der Regelung von Erbschaftsangelegenheiten zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) als auch der Abwicklung von Erbfällen. Dabei vertritt er sowohl Einzelpersonen als auch Erbengemeinschaften. Im Zusammenhang mit dem Familienrecht sind hierbei insbesondere familienrechtliche Probleme und Steuerfragen zu berücksichtigen.
- Mietrecht
Da das Mietrecht zu den elementaren Bereichen des Lebens gehört, finden sich hier vielfältige Problemkonstellationen wie zum Beispiel Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage, ordentliche wie außerordentliche Kündigung mitsamt der Kündigungsfrist, Rechtmäßigkeit von Mieterhöhung, Fragen zur Kaution, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen), Mietereinbauten, Mängel an der Mietsache (Mietminderung) et cetera. Rechtsanwalt Berndt vertritt nicht nur die Mieter von Wohnraum bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, sondern gleichermaßen Vermieter zum Beispiel bei der Durchsetzung der Mietforderung, Kündigung oder bei einer Räumungsklage. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie schon vor Beginn eines Mietverhältnisses Rechtsanwalt Berndt heranziehen, um Ihren Mietvertrag zu gestalten oder zu überprüfen.
- Strafverteidigung
Als Strafverteidiger vertritt Herr Berndt die Rechte und Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, angefangen vom Ermittlungsverfahren über das Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört unter anderem das rasche Tätigwerden bei Festnahmen, Untersuchungshaft, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft als auch die Vertretung vor Gericht.
Außerberufliche Engagements
Rechtsanwalt Berndt ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV), der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV, der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht des DAV und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).
Zum Ausgleich seines beruflichen Engagements ist Herr Berndt leidenschaftlicher Motorradfahrer und teilt mit seiner Familie das Hobby des Mountainbike-Fahrens.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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