Stefan Thiele

Fachgebiete/Charakteristika

Stefan Thiele wurde 1969 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Hamburg Jura. Seine Referendarausbildung leistete Herr Thiele in Niedersachsen. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte im Februar 2000. Rechtsanwalt Thiele vertritt Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Er spricht gut Englisch.

Rechtanwalt Stefan Thiele ist zivilrechtlich ausgerichtet. Er berät und vertritt seine Mandanten im Familienrecht, Arbeitsrecht, privaten Baurecht und Schadensrecht.

Rechtanwalt Thiele berät und vertritt seine Mandanten im Familienrecht. Leider verlaufen nicht alle Ehen so wie erhofft. In der Folge sehen sich viele Paare vor dem Familiengericht wieder, wo Rechtspositionen dann mitunter erbittert und langwierig ausgefochten werden. Es ist daher sehr wichtig, vor einer solchen Auseinandersetzung die Trennung vorausschauend zu planen und zu gestalten. Spätere Konflikte sollten weitgehend entschärft werden, wenn sie aber unvermeidlich sind, müssen sie mit aller Konsequenz durchgefochten werden. Stefan Thiele vertritt Sie in allen familienrechtlichen Belangen und setzt den Schwerpunkt auch auf den finanziellen Aspekt einer Trennung. Der Jurist ist Ihr Ansprechpartner zu Kindschaftsrecht, Ehevertrag (man lässt es zu Streitigkeiten gar nicht erst kommen), Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Vermögensauseinandersetzung, nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Einkommen, Steuerbelastung, Steuerklassen, Zugewinnausgleich et cetera.

Der Schwerpunkt Individualarbeitsrecht beinhaltet Regelungen, die für die Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht sowie das Kündigungsrecht. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im wesentlichen die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz, das Abmahnungsrecht sowie das Abfindungsrecht und das Zeugnisrecht zu berücksichtigen, ferner die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, wobei sowohl beim Aufhebungsvertrag als auch beim Abwicklungsvertrag die Gefahr besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verfügt, wodurch sich zusätzlich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt. Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Stefan Thiele erstreckt sich im Arbeitsrecht auf die Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich über die Gestaltung von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung, die Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsräten und Personalräten außergerichtlich beratend und prozessvertretend vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Wer sich schon einmal den Traum vom Bau des eigenen Hauses verwirklicht hat, weiß möglicherweise auch von den Schattenseiten eines solchen Unternehmens zu berichten. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.

Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherren und Baufirmen stattfindet. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Thiele.

Das Schadensersatzrecht oder besser der Anspruch auf Schadensersatz ermöglicht es dem Geschädigten, beim Schädiger Ersatz für den entstandenen materiellen und immateriellen (= Schmerzensgeld) Schaden zu fordern. Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung. Im Schadenersatzrecht unterscheidet man zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung oder Garantiehaftung. Das heißt, dass der Schädiger im ersten Fall “etwas dafür können” muss, während bei der Garantiehaftung (wie zum Beispiel als Tierhalter bei einem Hundebiss oder dem Huftritt eines Pferdes) eine verschuldensunabhängige Haftung gegeben ist. Oft gibt es im Falle einer Garantiehaftung eine Pflichtversicherung. Ihr Schaden kann dann in jedem Fall durch die Versicherung bezahlt werden, auch wenn der Schädiger nicht genug Geld hat, um zu bezahlen. Rechtsanwalt Stefan Thiele berät sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft kann auch in Schadenersatzfällen durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine viel schnellere Einigung erzielt werden.


 

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Stefan Thiele
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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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