Rainer Daub
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Rainer Daub in Pforzheim wurde im Februar 1984 gegründet. Die Kanzleiräume sind in der Leopoldstraße 14 in der Stadtmitte am Leopoldplatz und demzufolge einfach zu finden. Gute Parkmöglichkeiten sind in der Nähe im Zentralparkhaus, bei der Sparkasse und beim Rathaus vorhanden.
Beratungstermine können montags bis freitags von 00.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Sie können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen. Die Kanzlei deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs, des Handwerks als auch der Unternehmen primär des Mittelstandes ab. Um den Mandanten auch einen umfassenden Service in allen steuerrechtlichen Belangen bieten zu können, kooperiert die Kanzlei seit vielen Jahren sowohl mit Spezialisten anderer Fachbereiche als auch mit Steuerberatern und ausländischen Korrespondenzanwälten.
Die Kanzlei Daub arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine E-Mail-Adresse (post@ra-daub.de) und eine eigene Internetpräsenz (www.ra-daub.de).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Rainer Daub
- Leopoldstr. 14
75172 Pforzheim
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (7231) 356500
- Telefax
- +49 (7231) 33893
Fachgebiete/Charakteristika
Rainer Daub wurde 1952 in Pforzheim geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Karlsruhe. Der Jurist, seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. 1984 gründete er seine eigene Kanzlei in Pforzheim. Einen Fachlehrgang zum vereidigten Buchprüfer mit den Schwerpunkten Buchhaltung, Bilanzierung und Handelsrecht absolvierte er 1990. Ein Jahr später legte er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht und 1992 für Steuerrecht ab.
Herr Daub spricht fließend Englisch und Italienisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann. Rechtsanwalt Daub ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.
Außerberuflich ist Rainer Daub leidenschaftlicher Jazzmusiker.
Die Kanzlei Daub bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Arbeitsrecht, Erbrecht und Wirtschaftsrecht, insbesondere dem Gesellschaftsrecht.
Eine grobe Gliederung des Arbeitsrechts lässt sich anhand der Begriffe Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht vornehmen. Gegenstand des Individualarbeitsrechts ist das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit denjenigen rechtlichen Regelungen, welche die Existenz, Organisation und Funktion der arbeitsrechtlichen Kollektive, nämlich Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Belegschaften, sowie ihre rechtlichen Beziehungen zu ihren Mitgliedern betreffen. Insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch steht Rechtsanwalt Daub Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder einer Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.
Eine weitere Stärke von Herrn Daub ist das Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier spezifisch abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.
Ein Beratungsfeld der Kanzlei Daub ist das Wirtschaftsrecht. Dies regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat sowie den Güter- und Leistungstausch auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten. Es ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik im Allgemeinen. Ziel ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle, darunter die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG et cetera) sowie die Handwerksordnung (HandwO, HwO), Gewerbeordnung (GewO) und sonstige Zulassungsvorschriften.
Ein Unterfall des Wirtschaftsrechts ist das Gesellschaftsrecht. Dies ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Darüber hinaus plant und setzt Rechtsanwalt Daub eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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