Stefan Mannheim
Fachgebiete/Charakteristika
Stefan Mannheim studierte Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Stuttgart. Von 1997 bis 1998 war Herr Mannheim bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in Los Angeles in den Bereichen rechtliche Beratung, Bearbeitung von Steuerfragen und grenzüberschreitendem Inkasso tätig. Im Jahre 2001 besuchte er die Sommerakademie zum internationalen Wirtschaftsrecht der Universität Münster. 2002 wurde Herr Mannheim als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2003 ist er zudem Streitschlichter am Amtsgericht Stuttgart- Bad Cannstatt.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Mannheim ist das Arbeitsrecht. Er berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, von der Beratung beim Abschluss des Arbeitsvertrages über Fragen zur Beteiligung des Betriebsrates bis hin zur Vorbereitung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen und Vertretung bei der Kündigungsschutzklage. Ebenso informiert er Sie zu folgenden Themen: Abmahnung, Abfindung, Lohn und Gehalt, Gratifikationen und Sonderzahlungen, Urlaub, Entgeldfortzahlungen im Krankheitsfall, Mutterschutz und Erziehungsurlaub, Betriebsrente, Arbeitszeit und Mobbing. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind Mandanten der Kanzlei. Dadurch kennt Rechtsanwalt Mannheim auch diejenigen Interessen und Empfindlichkeiten der jeweiligen Gegenseite, die nur hinter verschlossenen Türen ausgesprochen werden, die aber für eine optimale und konfliktarme Problemlösung beachtet werden müssen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Mannheim ist das Erbrecht. Um sich sicher zu sein, dass der Nachlass genau nach Ihren Wünschen geregelt ist, informiert Herr Mannheim Sie über die gesetzliche Erbfolge mit ihren Überraschungen. Er beträt Sie zum richtigen Verfassen eines Testamentes, beim Entwurf eines Erbvertrages, einer vorweggenommenen Erbfolge oder bei der Gründung einer Stiftung.
Außerdem begleitet Herr Mannheim Erben bei allen Fragen rund um die Themen Erbfolge, Erbengemeinschaft und Erbteilung, Ausgleichspflicht der Nachkommen für frühere Schenkungen, Erbenhaftung für Schulden des Erblassers, Erbfallschulden, Auskunftserteilung, Erbschein, Erbteil und Erbverzicht und vertritt Ihre Interessen in Verhandlungen mit den Miterben oder vor Gericht. Falls Sie bei einer Erbschaft nicht ausreichend berücksichtigt wurden, informiert er Sie zur Auslegung des Testamentes, Anfechtungsmöglichkeiten, zur Erbunwürdigkeit und zur Durchsetzung des Pflichtteilsrechts.
Auf Wunsch, steht Herr Mannheim auch gerne als Ihr Testamentsvollstrecker zur Verfügung.
Zum Thema „Richtig vererben“ hält Rechtsanwalt Mannheim regelmäßig Vorträge und Seminare.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Mannheim ist das Wirtschaftsrecht. Zum Wirtschaftrecht zählen alle Gesetze, die speziell Unternehmen betreffen. Diese regeln z.B. Rechtsfragen zu Unternehmensgründungen, des Gesellschafts-, Handels-, Handelsvertreter-, Wettbewerbsrechts, sowie vertragsrechtliche Fragen, Unternehmenskauf, Trennung von Geschäftspartnern, Fragen der Beendigung und Liquidierung von Unternehmen, des Insolvenzrechtes und der Abwicklung von Insolvenzmassen. Auch die Bankenhaftung aufgrund fehlerhafter Anlageberatung gehört zu seinem Tätigkeitsfeld. Rechtsanwalt Mannheim war Referent bei Vorträgen und Workshops mehrerer Unternehmensvereinigungen zum neuen Wettbewerbsrecht und zum Thema Unternehmensnachfolge.
Rechtsanwalt Stefan Mannheim ist es durch sein engagiertes Vorgehen gegen Belästigung mit unerbetenen Werbefaxen (sog. „Fax-Spamming“) gelungen, gegen einen ausländischen „Faxdienstleister“ und gegen einen Vermieter von 0190-Nummern gerichtliche Unterlassungsverfügungen zu erwirken.
Unerwünschte Faxwerbung belästigt tagtäglich gerade auch in den Nachtstunden eine Vielzahl von Faxbesitzern. Durch die unerbetenen Faxe werden die Anschlüsse für seriöse Faxe blockiert und es entstehen unnötige Kosten.
Durch die von Rechtsanwalt Mannheim erzielten Gerichtsentscheidungen wurde die Flut der belästigenden Telefaxe spürbar eingedämmt.
Bei seiner Arbeit ist ihm eine außergerichtliche Streitbeilegung sehr wichtig. Hierdurch wird unnötiger Ärger vermieden, die Verfahrensdauer verkürzt und die Kosten für den Mandanten sind geringer als bei einem Prozess. Rechtsanwalt Mannheim zeichnet sich durch eine flexible und zügige Bearbeitung seiner Mandate aus. Zu seinen Spezialitäten zählt die Gestaltung komplexer Verträge und allgemeiner Geschäftbedingungen.
Damit Sie bei den Anwaltskosten den Überblick behalten, rechnet Herr Mannheim Beratungsaufträge nach Wunsch auf Stundenbasis oder pauschal ab anstatt nach der undurchsichtigen Gebührenordnung.
Herr Mannheim spricht fließend Englisch und besitzt gute Kenntnisse der spanischen Sprache.
Die Mandanten von Herrn Mannheim profitieren von seinen zahlreichen Kontakten zu in- und ausländischen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Unternehmensberatern, Banken, Architekten und anderen Dienstleistern. Damit ist eine kompetente Rundumberatung gewährleistet.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Stefan Mannheim - Königstr. 22
70173 Stuttgart Mitte
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (711) 2306800
- Telefax
- +49 (711) 2306801

- Homepage
- http://www.kanzlei-smannheim.de
Spezialitäten
Aufgrund seiner Fachkompetenz im Wirtschaftsrecht veröffentlichte Herr Mannheim das Buch „Exporting to Germany“ in der Publikationsreihe der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer sowie mehrere Artikel zu den vom Wettbewerbsrecht gesetzten Grenzen für Werbung, die unter anderem von der Amerikanischen Handelskammer veröffentlicht wurden.
Publikationen
2006 schrieb Stefan Mannheim mit drei weiteren Autoren das Buch „Gründererfahrungen – Unternehmergeschichten über Motivation, Pragmatismus und Mut“, das im Buchhandel erhältlich ist.
Außerberufliche Engagements
Rechtsanwalt Mannheim engagiert sich ehrenamtlich als Kirchengemeinderat und Lektor in der Stuttgarter Domgemeinde St. Eberhard, bei der Amerikanischen Handelskammer als "Point of Contact" des Small and Medium-Sized Business Commitee für Baden-Württemberg, als Vorstandsmitglied bei der Mittelstandsvereinigung Stuttgart sowie bei mehreren anderen Vereinen als aktives Mitglied.
In seiner Freizeit betreibt Herr Mannheim viel Sport, vor allem Langstreckenlauf. Er lief 2003 den Baden-Marathon mit 3:15 h ins Ziel und hat beim Halbmarathon seine persönliche Bestzeit von 1:29 h beim Stuttgart-Lauf 2003 erreicht.
Zudem beschäftigt er sich mit bildender Kunst und geht gerne ins Theater.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


