Peggy Illig

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Anwaltskanzlei Illig in Dippoldiswalde wurde 1999 von Rechtsanwältin Peggy Illig gegründet. Sie betreut ihre Mandanten im Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

Die Kanzleiräume in der Herrengasse 19 liegen unweit des Obertorplatzes und somit zentral in Dippoldiswalde. Die Kanzlei ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, da der Busbahnhof nur circa 200 Meter entfernt ist. Für Mandanten mit Pkw bestehen vor dem Haus oder auf dem öffentlichen Parkplatz am Busbahnhof ausreichend Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können montags und mittwochs von 09.00 bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Samstag und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.ra-peggy-illig.de) und eine E-Mail-Adresse (info@ra-peggy-illig.de).


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Peggy Illig
Herrengasse 19
01744 Dippoldiswalde
Sachsen
Deutschland

Telefon
+49 (3504) 614690
Telefax
+49 (3504) 614660
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-peggy-illig.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Peggy Illig wurde 1971 in Freiberg geboren. Nach dem Abitur machte sie zunächst eine Ausbildung zur Geologiefacharbeiterin, bevor sie 1991 ihr Studium der Rechtswissenschaften an der TU Dresden begann. Dieses schloss sie 1996 mit dem ersten Staatsexamen ab. Das anschließende Referendariat absolvierte sie in Chemnitz. Nach dem zweiten Staatsexamen wurde sie 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und war danach als selbständige Rechtsanwältin in Dresden und Reichstädt tätig, bevor sie 2004 ihre Arbeit in eigenen Kanzleiräumen in Dippoldiswalde fortführte. Rechtsanwältin Illig ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

An ihrem Beruf reizt sie der Kontakt mit den Menschen und die Möglichkeit, diesen in schwierigen Lebenssituationen Unterstützung zuteil werden zu lassen. Sie freut sich über die sichtbaren Erfolge ihrer Arbeit und den Dank, den sie hierfür von den Mandanten zurückbekommt. Eine ihrer Stärken ist die Gründlichkeit, mit der sie ihre Mandate bearbeitet. Es ist ihr wichtig, “kleinen” Rechtsangelegenheiten ebenso viel Aufmerksamkeit zu schenken wie großen.

Die Mandanten schätzen an Frau Rechtsanwältin Illig ihr hohes persönliches Engagement sowie die individuelle Betreuung und Beratung und ständige Erreichbarkeit. Sie kann gut mit Menschen umgehen und auf deren Probleme eingehen. Da sie ihre Mandanten nicht nur auf deren rechtliche Angelegenheiten reduziert, schafft dies eine entspannte Atmosphäre zwischen der Juristin und ihren Mandanten. Frau Rechtsanwältin Illig ist regelmäßig auf Ausgleich und Konfliktlösung bedacht, weiß aber im Bedarfsfall mit Durchsetzungsvermögen für die Belange ihrer Mandantschaft zu kämpfen.

Rechtsanwältin Illig berät und vertritt Sie im Scheidungsrecht und Familienrecht, im Arbeitsrecht, im Verkehrsrecht, im Strafrecht und im Allgemeinen Zivilrecht.

Seit 2004 ist Peggy Illig Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwältin Illig übernimmt die rechtliche Vertretung im Falle einer Scheidung und bei der Regelung der Scheidungsfolgesachen. Hierzu zählen zum Beispiel der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, das Umgangsrecht, die Hausratsverteilung, die Zuweisung der Ehewohnung, die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Außerdem berät und vertritt die Rechtsanwältin ihre Mandanten bei eigenständigen Familienverfahren wie zum Beispiel der Festlegung oder Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen, der Regelung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern oder der Regelung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung. Außerdem können Sie sich bei Fragen zum Abstammungsrecht (Vaterschaftsanfechtung et cetera) an die Juristin wenden. Dies gilt ebenso für rechtliche Themen, welche die nichteheliche Lebensgemeinschaft betreffen.

Rechtsanwältin Peggy Illig ist darüber hinaus eine kompetente Ansprechpartnerin für das Arbeitsrecht. Sie vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Häufig geht es dabei um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Anfechtung oder einen Aufhebungsvertrag und die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage. Allerdings können auch vor und während des Arbeitsverhältnisses Fragen oder Probleme auftreten, mit denen Sie sich an die Juristin wenden können. Hierzu zählen beispielsweise Themen wie der Arbeitsvertrag, die Befristung eines Arbeitsvertrages, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, die Abmahnung, das Arbeitszeugnis oder die Haftung von Arbeitnehmern. Besonders häufig ist Frau Illig auch mit der Geltendmachung von Lohnforderungen befasst.

Jeder Verkehrsteilnehmer kann im Straßenverkehr zu Schaden kommen. Sowohl bei einem “Blechschaden” als auch bei einer Verletzung sollte ein Unfallbeteiligter einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um seine Interessen zu wahren und seine Rechte durchzusetzen. Frau Illig übernimmt die komplette Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Sie verhandelt mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen und macht Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend.

Das verkehrsrechtliche Mandat beinhaltet neben der Unfallregulierung auch die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder in Strafverfahren, die nach einem Verstoß im Straßenverkehr auf den Bürger zukommen können. Rechtsanwältin Illig unterstützt Sie beim Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid, wenn Sie beispielsweise einen Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben. Außerdem übernimmt sie die Verteidigung bei allen Verkehrsstraftaten wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis et cetera und ist Ihnen auch bei einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) behilflich.

Die Juristin berät und vertritt Sie außerdem im Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Rechtsanwältin Peggy Illig vertritt nur im Bereich der strafrechtlichen Vergehen und übernimmt auch Pflichtverteidigungen, häufig in Jugendstrafsachen.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin ist das Allgemeine Zivilrecht und hier insbesondere das Allgemeine Vertragsrecht. Dieses umfasst die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art, wie zum Beispiel Kaufvertrag oder Werkvertrag, und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Rechtsanwältin Illig unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen einer Pflichtverletzung. Des Öfteren geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren. Außerdem berät sie ihre Mandanten bei Fragen zum Nachbarrecht.

Zum Tätigkeitsfeld der Rechtsanwältin gehören auch Schuldenbereinigungsverfahren mit dem Ziel einer außergerichtlichen Regelung. Sollte dies aus verschiedenen Gründen nicht gelingen, kann im Anschluß hieran das Verbraucherinsolvenz- oder Regelinsolvenzverfahren eingeleitet werden.

Zu guter Letzt berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Illig Sie auch gern bei Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Hartz IV - Behörden und überprüft Ihre Bescheide auf deren Richtigkeit.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Dresden
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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