Norbert Mehlhorn
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Mehlhorn in Reutlingen wurde 1993 von Rechtsanwalt und Steuerberater Norbert Mehlhorn übernommen und besteht heute mit Diplom-Betriebswirtin und Steuerberaterin Ingeborg Mehlhorn als Bürogemeinschaft. Diese bietet die ganze Palette der klassischen Steuerberatung und darüber hinaus Rechtsberatung in Personalunion als sinnvolle Ergänzung zur Steuerberatung an.
Die Kanzleiräume sind in der Oberen Wässere 1 im Kernstadtgebiet Süd und über das Parkleitsystem Reutlingens einfach zu finden. Vor dem Haus oder in der hauseigenen Tiefgarage bestehen gute Parkmöglichkeiten. In der nahegelegenen Kurzparkzone können Sie zudem 15 Minuten kostenfrei parken. Norbert Mehlhorn wurde 1953 in Reutlingen geboren. Nach der Lehre zum Steuerfachangestellten studierte er zunächst Betriebswirtschaftslehre in Kassel, bevor er an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt Rechtswissenschaften studierte. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Mehlhorn unter anderem am Landgericht Wiesbaden. Er spezialisierte sich dabei schon früh auf das Steuerrecht. Seit 1988 ist er als Volljurist zugelassen und vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Zunächst war Herr Mehlhorn in einer renommierten Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft in Frankfurt tätig. Das Examen zum staatlich anerkannten Steuerberater legte er 1991 ab und wechselte sodann in eine Steuerberatungsgesellschaft nach Stuttgart, bevor er 1993 seine eigene Kanzlei in Reutlingen gründete. 1995 erwarb er den Titel “Fachanwalt für Steuerrecht” und absolvierte erfolgreich einen Lehrgang zum Testamentsvollstrecker. Rechtsanwalt und Steuerberater Mehlhorn verfügt über gute Kenntnisse in Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Er ist zudem Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. Fachgebiete/Charakteristika Rechtsanwalt und Steuerberater Norbert Mehlhorn bietet Ihnen die klassische Steuerberatung an. Darüber hinaus vertritt und berät er Sie in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten, im Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht und Steuerstrafrecht. Ein Schwerpunkt Herrn Mehlhorns ist das komplette Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Er berät Freiberufler und mittelständische Unternehmen individuell zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und allen anderen Steuerarten. Das Steuerrecht umfasst eine fast unbegrenzte Anzahl von Gesetzen. Neben den Steuergesetzen existiert noch eine Unzahl an Einzelverordnungen und Steuerurteilen, die sich täglich erweitern. Da sich auf dem Gebiet des Steuerrechts die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig verändern, vermag nur ein Spezialist die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Auch werden häufig konkrete Fragen zu den Schlagwörtern Steuerfahndung, Steuerprüfung, Kontrollmitteilung, Selbstanzeige und anderen schwierigen Themen gestellt, die Herr Mehlhorn durch fachkundige Beratung zu einem gewünschten Ergebnis führt. Die besondere Kompetenz des Rechtsanwalts liegt in seiner Fähigkeit, steuer-, gesellschafts- und allgemeine zivilrechtliche Fragen miteinander zu verknüpfen, um so Mandanten nicht nur in einem Teilaspekt, sondern in der Zusammenschau und Abstimmung der verschiedenen Rechtsgebiete sinnvoll zu beraten. Als Verteidiger im Steuerstrafrecht ist Rechtsanwalt Mehlhorn in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung wird heutzutage schnell erhoben. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Nur ein qualifizierter Steuerjurist kann die Risiken und Chancen im Einzelfall abschätzen und beurteilen, ob Handlungsbedarf besteht. Sollte bereits ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein, kann Ihnen bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines Strafverteidigers (bereits im Ermittlungsverfahren) meist besser geholfen werden als in einem späteren Verfahrensabschnitt. Auch für die Strafverteidigung können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Mehlhorn wenden. Seit 1995 führt er den Titel “Fachanwalt für Steuerrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Neben dem steuerjuristischen Fachwissen bietet die Kanzlei Mehlhorn Ihnen selbstverständlich auch die ganze Palette der üblichen Steuerberatung an. Rechtsanwalt und Steuerberater Norbert Mehlhorn erstellt für Privatleute und Unternehmer eine Steuererklärung aller Art, Jahresabschluss, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (auch im Baugewerbe). Darüber hinaus berät er Sie qualifiziert bei der Finanzierung und Existenzgründung, über Anlageobjekte und Steuersparmodelle, zur Wahl der Rechtsform, bei Steuerbelastungsvergleichen und der Umwandlung von Unternehmen. Die Kanzlei Mehlhorn berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht, insbesondere im Erbschaftssteuerrecht. Kaum ein Rechtsgebiet ist mit dem Steuerrecht derart verwoben wie das Erbrecht und bietet deshalb das ideale Betätigungsfeld für einen Steuerberater und Steuerjuristen in Personalunion. Die Kanzlei Mehlhorn berät und vertritt Sie bei den verschiedensten Problemstellungen, wie beispielsweise einer Gestaltungsberatung, Erbstreitigkeiten, Durchsetzung der Rechte von Enterbten, Eintritt des Erbfalls, Erbschaftsteuererklärung und Besteuerung der Erbengemeinschaft. Gerade im Erbrecht können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Im Erbrecht kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt und Steuerberater Norbert Mehlhorn.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr möglich. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei Mehlhorn bietet sowohl Privatmandanten als auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die klassische Steuerberatung an. Zudem vertritt und berät Rechtsanwalt und Steuerberater Mehlhorn Sie in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten, im Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht und Steuerstrafrecht, wobei Herrn Mehlhorn bewusst ist, dass die Zeichen der Zeit eine gewisse Spezialisierung erfordern. In diesem Sinne ist er schwerpunktmäßig im Steuerrecht und Erbrecht tätig. Immer wieder ergibt sich in komplexen Fällen das Erfordernis der Zusammenarbeit mit Spezialisten aus anderen Fachgebieten. Dadurch kann ein Problem aus allen möglichen Gesichtspunkten zufriedenstellend gelöst werden.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine E-Mail-Adresse (info@kanzlei-mehlhorn.de) und eine eigene Internetpräsenz (www.kanzlei-mehlhorn.de).
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Norbert Mehlhorn
- Obere Wässere 1
72764 Reutlingen
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (7121) 383350
- Telefax
- +49 (7121) 383355

- Homepage
- http://www.kanzlei-mehlhorn.de
Fachgebiete/Charakteristika
Norbert Mehlhorn wurde 1953 in Reutlingen geboren. Nach der Lehre zum Steuerfachangestellten studierte er zunächst Betriebswirtschaftslehre in Kassel, bevor er an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt Rechtswissenschaften studierte. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Mehlhorn unter anderem am Landgericht Wiesbaden. Er spezialisierte sich dabei schon früh auf das Steuerrecht.
Seit 1988 ist er als Volljurist zugelassen und vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Zunächst war Herr Mehlhorn in einer renommierten Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft in Frankfurt tätig. Das Examen zum staatlich anerkannten Steuerberater legte er 1991 ab und wechselte sodann in eine Steuerberatungsgesellschaft nach Stuttgart, bevor er 1993 seine eigene Kanzlei in Reutlingen gründete. 1995 erwarb er den Titel “Fachanwalt für Steuerrecht” und absolvierte erfolgreich einen Lehrgang zum Testamentsvollstrecker.
Rechtsanwalt und Steuerberater Mehlhorn verfügt über gute Kenntnisse in Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Er ist zudem Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Rechtsanwalt und Steuerberater Norbert Mehlhorn bietet Ihnen die klassische Steuerberatung an. Darüber hinaus vertritt und berät er Sie in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten, im Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht und Steuerstrafrecht.
Ein Schwerpunkt Herrn Mehlhorns ist das komplette Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Er berät Freiberufler und mittelständische Unternehmen individuell zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und allen anderen Steuerarten. Das Steuerrecht umfasst eine fast unbegrenzte Anzahl von Gesetzen. Neben den Steuergesetzen existiert noch eine Unzahl an Einzelverordnungen und Steuerurteilen, die sich täglich erweitern. Da sich auf dem Gebiet des Steuerrechts die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig verändern, vermag nur ein Spezialist die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Auch werden häufig konkrete Fragen zu den Schlagwörtern Steuerfahndung, Steuerprüfung, Kontrollmitteilung, Selbstanzeige und anderen schwierigen Themen gestellt, die Herr Mehlhorn durch fachkundige Beratung zu einem gewünschten Ergebnis führt. Die besondere Kompetenz des Rechtsanwalts liegt in seiner Fähigkeit, steuer-, gesellschafts- und allgemeine zivilrechtliche Fragen miteinander zu verknüpfen, um so Mandanten nicht nur in einem Teilaspekt, sondern in der Zusammenschau und Abstimmung der verschiedenen Rechtsgebiete sinnvoll zu beraten.
Als Verteidiger im Steuerstrafrecht ist Rechtsanwalt Mehlhorn in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung wird heutzutage schnell erhoben. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Nur ein qualifizierter Steuerjurist kann die Risiken und Chancen im Einzelfall abschätzen und beurteilen, ob Handlungsbedarf besteht. Sollte bereits ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein, kann Ihnen bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines Strafverteidigers (bereits im Ermittlungsverfahren) meist besser geholfen werden als in einem späteren Verfahrensabschnitt. Auch für die Strafverteidigung können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Mehlhorn wenden.
Seit 1995 führt er den Titel “Fachanwalt für Steuerrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Neben dem steuerjuristischen Fachwissen bietet die Kanzlei Mehlhorn Ihnen selbstverständlich auch die ganze Palette der üblichen Steuerberatung an. Rechtsanwalt und Steuerberater Norbert Mehlhorn erstellt für Privatleute und Unternehmer eine Steuererklärung aller Art, Jahresabschluss, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (auch im Baugewerbe). Darüber hinaus berät er Sie qualifiziert bei der Finanzierung und Existenzgründung, über Anlageobjekte und Steuersparmodelle, zur Wahl der Rechtsform, bei Steuerbelastungsvergleichen und der Umwandlung von Unternehmen.
Die Kanzlei Mehlhorn berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht, insbesondere im Erbschaftssteuerrecht. Kaum ein Rechtsgebiet ist mit dem Steuerrecht derart verwoben wie das Erbrecht und bietet deshalb das ideale Betätigungsfeld für einen Steuerberater und Steuerjuristen in Personalunion. Die Kanzlei Mehlhorn berät und vertritt Sie bei den verschiedensten Problemstellungen, wie beispielsweise einer Gestaltungsberatung, Erbstreitigkeiten, Durchsetzung der Rechte von Enterbten, Eintritt des Erbfalls, Erbschaftsteuererklärung und Besteuerung der Erbengemeinschaft. Gerade im Erbrecht können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.
Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Im Erbrecht kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt und Steuerberater Norbert Mehlhorn.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Tübingen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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