Martin Zapp
Kurzprofil
Die Kanzlei Martin Zapp für Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsberatung in Bensheim (Südhessen) wurde 2000 gegründet. Die Kanzleiräume sind in der Heidelberger Straße 24, einer bekannten Verbindungsstraße zwischen Bensheim und Heppenheim, und demzufolge einfach zu finden. Vor der Kanzlei sind gute Parkmöglichkeiten vorhanden.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr sowohl mit dem Sekretariat als auch mit Rechtsanwalt Zapp vereinbart werden. Sie können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, etwa abends, oder vor Ort beim Mandanten liegen.
Die Kanzlei des Steuerjuristen Martin Zapp ist Ihr kompetenter Partner rund um das Thema Steuerrecht - Steuererklärungen, Buchhaltung und Jahresabschlüsse eingeschlossen. Das Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs als auch der Unternehmen, primär des Mittelstandes ab. Unterstützt wird der Kanzleiinhaber durch einen Steuerfachangestellten und Diplom-Betriebswirt, eine weitere Steuerfachangestellte und eine Rechtsanwaltsfachangestellte, jeweils mit langjähriger Berufserfahrung.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Martin Zapp - Heidelberger Str. 24
64625 Bensheim
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49(6251) 70364-0
- Telefax
- +49 (6251) 70364-10

- Homepage
- http://www.m-zapp.de
Fachgebiete/Charakteristika
Martin Zapp wurde 1963 in Saarlouis geboren. Nach Ausbildung und mehrjähriger Tätigkeit in der saarländischen Finanzverwaltung studierte er an der Fachhochschule Worms Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluß als Diplom-Betriebswirt (FH). Daraufhin arbeitete er zunächst in einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt am Main, bevor er im Saarland seine Studien der Rechtswissenschaften mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abschloß. Sodann war er als Syndikus in einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig, bis er sich im Jahr 2000 als Rechtsanwalt selbständig gemacht hat.
Seit 2003 ist er Fachanwalt für Steuerrecht und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Worms für Steuerrecht. Zudem ist er Dozent für Unternehmensnachfolge eines Fortbildungsinstituts für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.
Im Mittelpunkt der Kanzlei Zapp steht die klassische Steuerberatung. Ergänzend berät und vertritt Herr Zapp seine Mandanten in anderen Rechtsgebieten mit steuerlichen Bezügen - einer Grauzone für den typischen Steuerberater und Rechtsanwalt.
Trotz zunehmender Komplexität des Steuerrechts gilt in der Kanzlei Zapp: Den Blick für das Wesentliche bewahren. Denn nicht alles was steuerlich Sinn macht, ist (zivil)rechtlich zweckmäßig oder auch umgekehrt. Wegen des Ineinandergreifens betriebswirtschaftlicher, zivilrechtlicher und nicht zuletzt steuerlicher Aspekte erfordert eine mandatsgerechte Beratung stets eine ganzheitliche Betrachtung mit sich anschließender, individuell zugeschnittener Lösung - Beratung aus einem Guß.
Existenzgründer sind bei Martin Zapp ebenso an der richtigen Adresse wie Unternehmer, die sich mit dem Gedanken einer Nachfolge oder Umwandlung von Rechtsformen beschäftigen. Der Jurist vertritt seine Mandanten vor allen Gerichten, insbesondere den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Ebenso gehört die Beratung und Vertretung in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten zu seinem Tagesgeschäft. Ergänzend berät der Fachanwalt für Steuerrecht in Fragen des Gesellschafts- und Erbrechts, wiederum in Abstimmung mit dem Steuerrecht. Zu seiner Klientel gehören auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte, die er beratend unterstützt.
Herr Zapp ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, einen steuerlichen Berater wegen Falschberatung in Regreß zu nehmen. Seine steuerliche Sachkunde und juristische Befähigung erlauben es ihm, diesbezüglich Vorgänge zu beurteilen und Schadensersatzansprüche einzuklagen.
Abgerundet wird sein Beratungsangebot in betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Rentabilitäts- und Liquiditätsplanungen werden immer öfters von Banken verlangt, gleichermaßen sind Unternehmensbewertungen unabdingbar, wenn beispielhaft Gesellschaftsanteile verkauft oder vererbt werden.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


