Adolf Weiss
Kurzprofil
Die Kanzlei Weiß wurde 1993 von Rechtsanwalt Adolf Weiß gegründet und war zunächst Teil einer überörtlichen Sozietät mit einer Kanzlei in Hersbruck. Seit geraumer Zeit betreibt Herr Weiß die Kanzlei nun als Einzelanwalt weiter. Er betreut Privatleute sowie mittelständische Unternehmen.
Die Tätigkeitsfelder der Kanzlei sind breitgefächert. Neben Familienrecht und Erbrecht bearbeitet der Jurist Mandate aus dem Arbeitsrecht, Baurecht, Mietrecht, Straßenverkehrsrecht und dem Allgemeinen Zivilrecht. Er kümmert sich auch um Ihren Forderungseinzug (Inkasso).
Die zentral gelegenen Kanzleiräume finden Sie in unmittelbarer Nähe des Johanniszentrums in Neumarkt. Für Mandanten mit Pkw stehen fünf kanzleieigene Parkplätze zur Verfügung.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist die Terminabsprache von 08.30 bis 12.00 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung möglich. Bei Bedarf und nach Vereinbarung können die Termine auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten liegen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Adolf Weiss
- Pointgasse 10
92318 Neumarkt
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (9181) 22722
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- +49 (9181) 27723
Fachgebiete/Charakteristika
Adolf Weiß wurde 1959 in Neumarkt geboren. Das erste juristische Staatsexamen legte er nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Regensburg ab. Die Referendariatszeit absolvierte Herr Weiß in Nürnberg und Regensburg. Der Jurist ist seit 1990 als Rechtsanwalt zugelassen und vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Ab 1991 arbeitete Herr Weiß zunächst als freier Mitarbeiter in einer Kanzlei, bevor er 1993 seine eigene Kanzlei gründete. Er spricht Englisch.
An seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt reizen den Juristen insbesondere die abwechslungsreichen Fallgestaltungen. Er ist bekannt für seine ausstrahlende Ruhe, die gerade in schwierigen Situationen viele seiner Mandanten wertschätzen. Herr Weiß setzt sich mit Beharrlichkeit für seine Mandanten ein und kann aufgrund seiner langen beruflichen Erfahrung immer wieder aus der juristischen “Trickkiste” schöpfen.
Rechtsanwalt Adolf Weiß berät und vertritt seine Mandanten in allen Angelegenheiten des Familienrechts. Das Familienrecht ist die Summe aller Normen, welche die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen regeln. Dabei sind das Scheidungsrecht sowie das Unterhaltsrecht heutzutage die wichtigsten Teilgebiete. Und es stellen sich die damit verbundenen Fragen, wie zum Beispiel die Regelung der elterlichen Sorge, Kindesunterhalt, Vermögenstrennung, Unterhaltsansprüche des Ehegatten, Ehewohnung und Verteilung des Hausrats. Doch auch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Bezüglich all dieser Fragen können Sie sich vertrauensvoll an Herrn Weiß wenden.
Im Zusammenhang mit dem Familienrecht steht oft auch das Erbrecht. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte dem Mandanten frühzeitig interessieren. Nicht selten kommt es beim Erbfall zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung kann solche Erbstreitigkeiten zum Wohle der ganzen Familie umgehen, und der Wille des Erblassers kann individuell abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Nicht zu vergessen sind die steuerlichen Vorteile, die noch zu Lebzeiten gewahrt werden können.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Adolf Weiß ist das Verkehrsrecht. Bei einem Verkehrsunfall ist der Schock groß und die anwaltliche Beratung eine große Hilfe. Herr Weiß übernimmt für Sie die Schadensregulierung. Er macht für Sie zivilrechtliche Ansprüche geltend oder versucht sie im anderen Fall abzuwehren. Eine möglichst außergerichtliche Schadensregulierung und der Umgang mit der Haftpflichtversicherung stehen bei den zivilrechtlichen Verkehrssachen im Vordergrund. Herr Weiß steht Ihnen aber auch mit der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsbußgeldangelegenheiten zur Seite.
Das Arbeitsrecht ist ein weiteres seiner Tätigkeitsfelder. Zum einen geht es hier um die Beratung bei der Vertragsgestaltung, zum anderen ergeben sich die Probleme meist erst bei Störung und bei Beendigung des Arbeitsvertrages. Ob oder in welcher Höhe eine Abfindung beansprucht werden kann, ist immer wieder ein wichtiges Thema. Aber auch Ihre Fragen zu Urlaub, Teilzeitarbeit, Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz, Kündigung oder Aufhebungsvertrag werden von Herrn Weiß gerne beantwortet. Vor Gericht vertritt der Jurist seine Mandanten vor allem in Kündigungsschutzprozessen.
Das private Baurecht wird relevant, wenn bei einem privaten Hausbau Rechtsstreitigkeiten zwischen Bauträger und Eigentümer auftreten. Die Durchsetzung von Werklohnansprüchen wird zum Beispiel übernommen, wenn eine Baufirma oder Handwerksfirma vom Auftraggeber nicht dem abgeschlossenen Vertrag entsprechend entlohnt wird. Auf der anderen Seite geht es um die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen der Auftraggeber im Falle von Baumängeln. In diesem Zusammenhang steht der Rechtsanwalt seinen Mandanten bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang der Mängel zur Seite.
Im Mietrecht übernimmt Rechtsanwalt Weiß das Mandat für Mieter und Vermieter. Er ist Ihnen mit Rat und Tat behilflich bei Streitigkeiten rund um den Mietvertrag, bei einzelnen Klauseln, bei Verzug mit der Mietzinszahlung, Mangel der Mietsache, Kündigung oder Kaution. Das Mietrecht hat in den letzen Jahren tiefgreifende Änderungen erfahren. Sowohl Vermieter als auch Mieter sind aufgrund der komplizierten Regelungen in zunehmendem Maße auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Auch hier ist eine kompetente Vertretung durch Adolf Weiß gewährleistet. So ist er auch als Rechtsberater der Vereinigung Haus und Grund in Hersbruck tätig.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


