Birgit Reinartz
Fachgebiete/Charakteristika
Birgit Reinartz wurde in Kyllburg in Rheinland-Pfalz geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1985 bis 1990 an der Universität Trier Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Oberlandesgerichtsbezirk Kiel. Seit Dezember 1996 ist sie zugelassene Rechtsanwältin und vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Frau Reinartz spricht gut Englisch.
Als Schwerpunkte von Rechtsanwältin Birgit Reinartz sind das Familienrecht, Erbrecht, Straßenverkehrsrecht und Strafrecht zu nennen.
Rechtsanwältin Reinartz hat sich auf das Familienrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus. Das Familienrecht umfasst nach herkömmlichem Verständnis das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Ein wesentlicher Teil ist das Scheidungsrecht. Dazu gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Weiter fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet. Einen zusätzlichen Schwerpunkt von Rechtsanwältin Reinartz stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind insbesondere wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.
Rechtsanwältin Reinartz berät Sie des Weiteren professionell und individuell im Erbrecht. Dieses regelt hauptsächlich den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Folgen und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.
Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist seit Jahren ein Hauptschwerpunkt von Rechtsanwältin Reinartz. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Es geht vorwiegend im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.
Das Verkehrsrecht beinhaltet aber auch Regelungen zu Alkoholfahrten und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Es gibt durchaus Möglichkeiten, die Chancen zur Bewältigung der MPU zu erhöhen oder die Sperrfrist zu verkürzen. Erforderlich ist eine plausible Auseinandersetzung mit den eigenen Schwächen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben, und insofern eine nachhaltige Verbesserung des Fahrverhaltens. Hierzu werden geeignete Trainingsmaßnahmen angeboten, die Frau Reinartz vermittelt. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Bei Rechtsanwältin Reinartz werden Sie kompetent und umfassend beraten, denn Ihre Interessen stehen im Vordergrund.
Eine weitere Stärke von Birgit Reinartz ist das Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidigerin ist Rechtsanwältin Reinartz in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Sie hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft soll sie der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Niedersachsen
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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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