Dr. Reinhard Echterhölter

Fachgebiete/Charakteristika

Dr. Reinhard Echterhölter wurde 1944 in Klettwitz / Kreis Kalau geboren und ist bereits seit 1972 als Rechtsanwalt tätig. Seine über dreißigjährige Erfahrung ist für die Rechtsberatung und Vertretung von deutlichem Vorteil.

Dr. Reinhard Echterhölter hat in Bonn und in Genf studiert. Während seiner Studienzeit in der französischen Schweiz erwarb er sich Kenntnisse in Staatsrecht, Völkerrecht und deutsch-französischer Rechtssprache.

Die Fachgebiete von Dr. Echterhölter sind Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Inkasso, Handelsvertreterrecht (insbesondere Ausgleichsansprüche) sowie Familien- und Erbrecht. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht.

Rechtsanwalt Dr. Echterhölter erteilt Firmen, die ihn mit breit gestreuten wirtschafts-, arbeits- und vertragsrechtlichen Problemen konsultieren, umfassende Beratung. Diese kann wettbewerbsrechtliche Fragen betreffen, Probleme der Betriebsübernahme und Unternehmensnachfolge, die Auswahl der richtigen Unternehmensform oder Streitfälle im Arbeitsrecht, aber auch so „alltägliche“ Fragen der Absicherung von Auftrag und den Einzug von Forderungen.

Dr. Echterhölter war 30 Jahre lang als Insolvenzverwalter tätig, er hat Firmen in der Insolvenz fortgeführt und ist  Fachmann für Insolvenzberatung. Er berät und vertritt sowohl Schuldner als auch Gläubiger, begleitet Unternehmer durch die Insolvenz, hilft aber auch solchen, die vor der Insolvenz stehen, dabei, die Insolvenz noch nach Möglichkeit abzuwenden und den Betrieb zu sanieren.

Als Lehrbeauftragter der Karlsruher Berufsakademie erteilt Rechtsanwalt Dr. Echterhölter angehenden Bankern Seminare in Insolvenzrecht.

Bei Inkassoverfahren, von der außergerichtlicher Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung, besitzt die Kanzlei „Dr. Echterhölter“ langjährige Erfahrung.

Familienrechtliche Angelegenheiten wie Scheidungen, Unterhalt und die Regelung vermögensrechtlicher Fragen werden ebenso betreut wie Erbrecht, was die Beratung vor und nach dem Todesfall einschließt.

Er ist Mitglied im Cyberforum e.V., in der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Bankrecht, im Karlsruher Anwaltsverein, in der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein sowie im Arbeitskreis für Insolvenzverwalter in Deutschland e.V.


 

Fachanwalt für Steuerrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Reinhard Echterhölter
Stephanienstraße 90
76133 Karlsruhe Innenstadt - West
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49 (721) 22244
Telefax
+49 (721) 28896
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
www.kanzlei-echterhoelter.de


 
 

Publikationen

Rechtsanwalt Dr. Reinhard Echterhölter schrieb seine Dissertation über ein  familienrechtliches Thema - Titel „Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Minderjährigen“ - im internationalen Rechtsvergleich der Länder Deutschland, Schweiz, Frankreich und Österreich.

Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Dr. Reinhard Echterhölter ist ein offener und humorvoller Mensch, wie es schon in Telefongesprächen mit ihm deutlich wird. Mit seiner erfrischenden Art nimmt er so manchem Mandanten in schwierigen Lebenslagen die Befangenheit.

Auch das Kanzleiteam profitiert von der offenen und humorvollen Stimmung. In den Kanzleiräumen tummeln sich mittlerweile drei Hunde   einer davon gehört den Echterhölters selbst, die anderen beiden den Mitarbeitern.

In seiner Freizeit geht Dr. Reinhard Echterhölter gern mit dem Hund spazieren. Er ist gesellig, kocht und liest gerne.

Er ist politisch engagiert, war viele Jahre Mitglied des Ortschaftsbeirates von Wettersbach und Vorsitzender der CDU/FWV-Fraktion.

Zehn Jahre lang war er Vorsitzender des örtlichen Gewerbevereins. Derzeit ist er Vorsitzender des Fördervereins „Freunde des Kammertheaters“  in Karlsruhe.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

1130 Zugriffe seit dem 09.01.2005