Simon Laimer

Fachgebiete/Charakteristika

Simon Laimer wurde 1975 in Schlanders geboren. Die Berufsbefähigungsprüfung legte Simon Laimer nach seinen Studien der Rechte an den Universitäten in Innsbruck, Mailand und Padua ab. Das Anwaltspraktikum absolvierte Herr Laimer in Bozen und Meran, das Gerichtsjahr beim Oberlandesgerichtssprengel Innsbruck. Der Jurist, 2003 in Italien als Rechtsanwalt zugelassen, 2006 in Österreich als niedergelassener europäischer Anwalt eingetragen bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer, ist auch vor allen Friedens- (Giudice di Pace), Landes- (Tribunale) und Oberlandesgerichten (Corte d’Appello) auftretungsberechtigt. Er korrespondiert in Italienisch und Englisch.

Der Jurist ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Andreas Schwartze, LL.M. für Europäisches, Vergleichendes und Internationales Privatrecht am Institut für Zivilrecht an der Universität Innsbruck. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Herr Laimer Artikel und Abhandlungen und betreut Lehrveranstaltungen zum italienischen Zivilrecht sowie zum österreichischen Bürgerlichen Recht an der Universität Innsbruck. Zu den Publikationsthemen zählen das italienische Verfahrensrecht, das nationale und internationale Warenverkehrsrecht sowie die Europäische Integration. Rechtsanwalt Laimer unternimmt hiezu Forschungsaufenthalte, etwa am Max-Planck Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht in Hamburg. Um die hohe Qualität seiner Rechtsberatung zu sichern, nimmt er auch an Seminaren und Fortbildungen teil.

Neben einer gründlichen Sachbearbeitung der ihm anvertrauten Rechtsfälle liegt Herrn Laimer insbesondere der gute Kontakt zu seinen Mandanten am Herzen. Der Volljurist ist bekannt für sein Engagement bei der Interessensvertretung seiner Mandanten. Hierzu legt Simon Laimer bereits beim persönlichen Umgang mit seinen Mandanten den Grundstein. Schnelles Erfassen der Problemfelder, gezielte Anwendung von Lösungsmodellen und ständige Interessensabwägung für den Mandanten sind die Stärken des Anwalts.

Rechtsanwalt Simon Laimer berät und vertritt Sie im italienischen Recht, Internationalen Privatrecht, Europäischen Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Verkehrs- und Versicherungsrecht.

Der Schwerpunkt der Anwaltstätigkeit Simon Laimers liegt auf dem Gebiet des deutsch-italienischen Rechtsverkehrs. Dazu gehören etwa auch Verhandlungen mit Versicherungen im Ausland. Diese können in der Heimatsprache geführt werden, ohne dass es zu Missverständnissen kommt. Aber auch im italienischen Familienrecht, Immobilienrecht und Verkehrsrecht gewährleistet Ihnen Herr Laimer eine fachkompetente Beratung in diesen komplexen ausländischen Rechtsgebieten.

Zum besonderen Metier des Juristen gehört das Internationale Privatrecht. Rechtsanwalt Laimer ist durch intensive internationale Ausbildung und Tätigkeit stark mit der Lösung internationaler Rechtsprobleme befasst. Bedeutung erlangt dieses, wenn Sie Geschäfte mit Auslandsberührung getätigt haben, also beispielsweise einen Kauf oder eine Reise im Ausland, oder aber mit der dortigen Rechtsordnung (beispielsweise bei einem Verkehrsunfall) in Kontakt geraten sind. Somit betrifft das Internationale Privatrecht sämtliche Angelegenheiten, die neben ihrem Bezug zur inländischen Rechtsordnung auch einen solchen zu Rechtsordnungen anderer Staaten aufweisen.

Simon Laimer widmet sich besonders grenzüberschreitenden Verträgen und Vorgängen, in denen durch die ausländische Nationalität von einem oder mehreren Beteiligten neben inländischem Recht auch ausländisches Recht in Betracht zu ziehen ist. Bei der Lösung von internationalen Fallgestaltungen sind zwei Komplexe rechtlich zu prüfen: Zuerst ist zu ermitteln, welche der in Betracht kommenden Rechtsordnungen bei einem Sachverhalt anzuwenden ist, der Bezüge zu mehr als einem Staat aufweist. Sollte die Prüfung ergeben, dass die Rechtsordnung eines ausländischen Staates einschlägig ist, ist die Angelegenheit sodann nach ausländischem Recht zu beurteilen oder muss in der Vertragsgestaltung gebührend darauf Rücksicht genommen werden.

Da der Jurist sich wissenschaftlich mit europarechtlichen Themenkomplexen befasst und weite Bereiche seines Mandantenstamms seine Fachkompetenz in diesem Bereich zu schätzen wissen und in Anspruch nehmen, liegt auf diesem Rechtsgebiet ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt seiner Arbeit. Das europäische Recht wirkt auf nationale Rechtsordnungen ein und muss in die Rechtsberatung, gerade auch im wirtschaftsrechtlichen Bereich mit einbezogen werden. Ohne profunde Kenntnisse des europäischen Gemeinschaftsrechts können heute viele vertrags-, handels- und gesellschaftsrechtliche sowie arbeitrechtliche Probleme nicht mehr gelöst werden. Herr Laimer wurde nicht nur durch sein Studium, seine anwaltliche Tätigkeit und langjährige juristische Praxis geprägt, sondern auch durch seine wissenschaftliche Tätigkeit an der Universität Innsbruck. Dank seiner Kompetenz und des umfangreichen Wissens sowie des Eingehens ohne Zeitdruck auf Wünsche und Bedürfnisse seiner Mandanten ist es ihm gelungen, zu seinen Mandanten ein langjähriges Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Das Gemeinschaftsrecht lässt sich in primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht unterteilen. Primäres Gemeinschaftsrecht sind die Gründungsverträge der Gemeinschaften (zum Beispiel der EG-Vertrag) einschließlich der Anlagen, Protokolle und späteren Änderungen. Das Primärrecht regelt die Organisation der Gemeinschaft und beschreibt die Gesetzgebungskompetenzen. Das sekundäre oder abgeleitete Gemeinschaftsrecht umfasst die von den Organen der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Rechtsnormen, insbesondere Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Verordnungen wirken direkt und haben unmittelbaren Einfluss auf den alltäglichen Ablauf der EU-Bürger. Grundsätzlich hat das Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht. Rechtsanwalt Laimer ist in diesem Gebiet erfahren. Zu seinen Leistungen zählen neben der Prüfung von Maßnahmen nach europäischen Rechtsstandards auch Klageverfahren.

Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben stellen sich viele Fragen:

  • Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
  • Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
  • Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
  • Wer zahlt die Arztkosten?
  • Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?

Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von Simon Laimer werden Sie umfassend und kompetent beraten, insbesondere wenn Sie einen Unfall im Ausland hatten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie oft um die Vermeidung von Vormerkungen oder Führerscheinpunkten und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es jeden Führerscheinpunkt zu vermeiden.

Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung von Rechtsanwalt Laimer vor allem das Vertragsrecht und Schadensersatzrecht. Im Vertragrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach österreichischen, deutschen und/oder international geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Sach- und Rechtsmängeln und andere vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.

Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem etwa als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig, was das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage bringt. Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfindet.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Simon Laimer
Conradstr. 6
6020 Innsbruck

Österreich

Telefon
0512/582900
Telefax
0512/58290-33
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

571 Zugriffe seit dem 30.05.2007