Mag. Martin Corazza
Fachgebiete/Charakteristika
Martin Corazza wurde 1972 in Wien geboren. Er absolvierte seine Studien der Rechte an den Universitäten Wien und Innsbruck. Das Gerichtsjahr durchlief Herr Corazza in Wien und Innsbruck. Die Konzipientenzeit verbrachte der Jurist in einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Linz und in Tirol. Rechtsanwalt Martin Corazza ist vor allen Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) auftretungsberechtigt. Er korrespondiert in Englisch und Französisch.
2006 ließ sich Martin Corazza bewusst als Anwalt in eigener Partnerschaft nieder. Die persönliche Betreuung der Mandanten steht für den engagierten Juristen im Vordergrund seines Wirkens.
Rechtsanwalt Corazza ist in zahlreichen Verbänden und Vereinen eingebunden.
Herrn Corazza sind der unmittelbare Kontakt zu seinen Mandanten und die ständige Erreichbarkeit wichtig. Er sieht es nicht zuletzt als seine Aufgabe an, den Mandanten eine über die juristischen Beratungsfelder hinausgehende Hilfestellung anzubieten. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist vielseitig, ebenso seine Fähigkeiten. Bekannt ist er für sein wirtschaftsorientiertes Denken, seine Verhandlungsführung und die durchsetzungsstarke Interessenvertretung.
Rechtsanwalt Martin Corazza berät und vertritt Sie im Wirtschaftsrecht, insbesondere Handels- und Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Vertragsrecht, Mietrecht und Pachtrecht sowie Schadensersatzrecht.
Das Wirtschaftsrecht und insbesondere das Gesellschaftsrecht und das Handelsrecht stellen wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte des Rechtsanwalts dar. In diesen Rechtsgebieten berät der Jurist Sie von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zu deren rechtmäßigen Auflösung. In diesem Rechtsgebiet besteht ein übergreifender Zusammenhang zu anderen Gebieten, vorwiegend dem Handelsrecht. Hier ist der Jurist für Sie etwa auf den Gebieten Franchisevertrag, Lizenzvertrag und Handelsvertretervertrag tätig. Zu seinen Leistungen zählen des Weiteren vertragliche Gestaltung und Beratung bei Gründung und Betrieb von Personen- und Kapitalgesellschaften, Beratung bei der Auswahl der Gesellschaftsform, Umwandlung, Verträge zwischen Gesellschaftern, Beratung bei Verwaltungsrats- und Gesellschafterversammlungen. Vertrauen Sie hier auf die fachliche Kompetenz und die berufliche Erfahrung von Rechtsanwalt Martin Corazza.
Insolvenzrecht und Sanierung ist ein außerordentlich komplexes Themenbereich, der eine zuverlässige Rechtsberatung erfordert. Beim Insolvenzrecht dreht es sich um das gerichtliche Verfahren zur Befriedigung der Gläubiger zahlungsunfähiger Schuldner. Bei der Beratung ergeben sich Rechtsfragen, die in das gesamte Zivilrecht, insbesondere Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Bankrecht eindringen. Bei den Problemen mit Insolvenzantrag, Insolvenzantragspflicht, Forderungsanmeldung, Insolvenzmasse, Insolvenzplan und Insolvenzverwalter steht Herr Corazza mit seinem Fachwissen als Experte an Ihrer Seite. Der Jurist ist darauf bedacht, Insolvenzen wegen des wirtschaftlichen Schadens doch noch abzuwenden. Sollte es gleichwohl zu einer Insolvenz kommen, liegt es ihm am Herzen, diese sinnvoll zu beeinflussen, um möglichst viel an Vermögen des Betriebsinhabers als meist wirklich Geschädigtem zu retten. Aber auch im Vorfeld einer drohenden Insolvenz bietet Ihnen der Jurist eine fachkundige Beratung an und kann so bereits frühzeitig konstruktiven Einfluss auf den weiteren Verlauf nehmen.
Auch auf dem Gebiet der Verbraucherinsolvenz ist er engagiert. Es gilt, frühzeitig Kontakt zu ihm zu suchen, denn je früher die Probleme erkannt und beseitigt werden, umso größer ist die Chance für den Mandanten. Sein Hauptaugenmerk liegt vor allem darauf, den alltäglichen Ablauf des Mandanten aufrechtzuerhalten, Lösungen mit den Gläubigern zu finden und operative sowie strategische Entscheidungen gemeinsam mit dem Kunden zu treffen. Um für die jeweiligen Gegebenheiten und Umstände gerüstet zu sein, erweitert er sein Know-how ständig.
Martin Corazza legte frühzeitig einen anwaltlichen Schwerpunkt auf das Immobilienrecht / Liegenschaftsrecht. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich etwa Architekten aber oft ungeahnten Problemen gegenüber. Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke) stehen. In diesem Bereich berät er Sie umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, zur Verjährung von Mängelansprüchen, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft strittig. Auch Fachleute kommen dabei zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, kann die Mängelbeseitigung unter Umständen auf seine Kosten anderweitig vergeben werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Rechtsanwalt Martin Corazza selbstverständlich auch gerichtlich vertreten.
Rechtsanwalt Corazza berät und vertritt Sie darüber hinaus im Miet- und Pachtrecht. Zu seinen Mandanten zählen Mieter wie Vermieter. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben wie sich auch in der jüngsten Judikatur und den darauf basierenden Meinungen ergibt. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite. Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen aus dem privaten und gewerblichen Mietrecht und um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu den Tätigkeitsbereichen des Juristen gehören unter anderem: die Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung, Räumung und Betriebskostenabrechnung sowie bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses.
Darüber hinaus berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Corazza als Strafverteidiger, u.a. im Verkehrs- und Wirtschaftsstrafrecht, oder bei Verwaltungsstrafverfahren.
Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.
Machen Sie keine Angaben, ohne vorher zumindest anwaltliche Beratung einzuholen. Nachteilige Folgen “unglücklicher Aussagen” lassen sich im gesamten weiteren Verfahren kaum mehr beheben. Die Angst, aus einer anfangs verweigerten Aussage könnte eine Art “Schuldeingeständnis” hergeleitet werden (...wer nichts zu verbergen hat, kann ohne Sorgen aussagen...) ist unbegründet. Niemand wird aus der Inanspruchnahme eines der grundlegendsten Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren irgendwelche nachteiligen Schlüsse ziehen.
Holen Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eines gegen Sie gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens anwaltlichen Rat ein. Je früher dies erfolgt, umso höher sind die Aussichten, den Gang des Verfahrens in Ihrem Sinne zu beeinflussen. Im ungünstigsten Fall erfolgt die Kenntnis, dass gegen einen ermittelt wird, gleichzeitig mit einer Verhaftung. Wenn es um die persönliche Freiheit geht, ist es nachvollziehbar und verständlich, dass alles daran gesetzt wird, eine rasche Freilassung zu erwirken. In der konkreten Situation liegt es nahe, die Situation durch eine Aussage zu “retten”. Dies ist von wenigen Ausnahmen abgesehen die absolut falsche Reaktion. Auch hier gilt: keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!
Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Corazza. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie hier auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Martin Corazza. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen. Die praktische Erfahrung und das Engagement von Rechtsanwalt Corazza liefern schließlich die Grundlage für ein erfolgreiches Strafverfahren.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Mag. Martin Corazza
- Conradstr. 6
6020 Innsbruck
Österreich
- Telefon
- +43 (512) 582900
- Telefax
- +43 (512) 582900-33

Vertretungsbefugt vor allen österreichischen Gerichten.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Kärnten
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Rechtsanwaltordnung (RAO)
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA)
Nähere Infos unter www.oerak.at
451 Zugriffe seit dem 30.05.2007


