Heinke Ritterhoff

Fachgebiete/Charakteristika

Heinke Ritterhoff ist seit 1995 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist zugleich Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Das erste Staatsexamen legte Frau Ritterhoff nach ihrem Studium der Rechte an der Universität Trier ab. Das darauffolgende Rechtsreferendariat und das zweite Staatsexamen absolvierte sie in Rheinland-Pfalz. Die Rechtsanwältin ist vor allen Verwaltungs-, Sozial-, Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie spricht gut Englisch und Französisch. Im Übrigen verfügt Frau Ritterhoff über Grundkenntnisse in Italienisch.

Seit 1997 hat Frau Ritterhoff einen Lehrauftrag an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Lehrfächer sind das Allgemeine Verwaltungsrecht, das Baurecht und das Umweltrecht.

Berufliche Mitgliedschaften bestehen im Anwaltverein Stade, im Deutschen Anwaltverein (DAV), in der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Nordwestdeutschland des DAV sowie der Deutschen Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht (DGAR).

Die Tätigkeitsfelder von Rechtsanwältin Heinke Ritterhoff liegen im Verwaltungsrecht, Arzthaftungsrecht, Sozialversicherungsrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

Seit April 1999 ist Rechtsanwältin Heinke Ritterhoff dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Verwaltungsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung. Rechtsanwältin Heinke Ritterhoff berät und vertritt ihre Mandanten vorrangig bei rechtlichen Problemen rund um Grundstücke. Dabei sind folgende Gebiete des Verwaltungsrechts besonders relevant: Abgabenrecht (Gebühren und Beiträge für Abfall, Abwasser, Straßenbau et cetera), Agrarrecht (Betriebsprämie, Qualitätskontrolle, Verbraucherschutz), öffentliches Baurecht (Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Abriss), Beamtenrecht (Beamtenernennung, Entlassung, Versetzung, Besoldung), Bodenrecht (Umlegung, Enteignung, Flurbereinigung), Denkmalrecht (Unterschutzstellung, Fördermittel), Gaststättenrecht (Gaststättenerlaubnis, Betriebsvorschriften, Sperrzeit), Gewerberecht (Gewerbeerlaubnis und -untersagung, Markteilnahme, IHK), Handwerksrecht (Meisterprüfung, Handwerkskammer), Hochschulrecht (Schulpflicht, Studienplatzvergabe, Prüfungsentscheidungen), Immissionsrecht (Anlagengenehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung), Kommunalrecht (öffentliche Einrichtungen, wirtschaftliche Betätigung), Naturschutzrecht (Schutzgebiete, Biotope, Eingriffe in Natur und Landschaft), Planungsrecht (Flächennutzungs- und Bebauungsplan, Raumordnung), Schulrecht (Schulpflicht, Schulorganisation), Staatshaftung (Amtshaftung, Enteignungsentschädigung), Ordnungsrecht (Gefahrenabwehr, Zwangsvollstreckung, Schadenausgleich), Verkehrsrecht (Fahrerlaubnis, Verkehrsregelung) und Wasserrecht (Gewässerbenutzung, Abwasserabgaben, Wasserverbände).

Ärztliche Behandlungen bergen Risiken. Trotz medizinischen Fortschritts kommt es in Einzelfällen zur Schädigung eines Patienten durch ärztliches Fehlverhalten. Oftmals sind die Folgen eines solchen “Kunstfehlers” schwerwiegend und führen zu finanziellen Belastungen. Heinke Ritterhoff verhandelt für Patienten umfassend alle Angelegenheiten mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen. Beweissicherung durch Sachverständige, Bemessung von Schmerzensgeld, Berechnung von Verdienstausfall sowie von Unterhaltsrenten im Falle des Todes von Angehörigen gehören hier zu ihren Leistungen. Selbstverständlich übernimmt sie auch Mandate von Ärzten, die solche Ansprüche abwehren möchten.

Das Sozialversicherungsrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Sozialversicherungsrecht aufgrund der regen gesetzgeberischen Tätigkeit der Regierung dem ständigen Wandel. Aus diesem Grund begleitet Sie Frau Ritterhoff durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit Krankenkassen um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.

Das Allgemeine Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwältin Heinke Ritterhoff hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.


 

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Heinke Ritterhoff
Am Langen Sal 1
21244 Buchholz
Niedersachsen
Deutschland

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+49(4181) 216950
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E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-ritterhoff.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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