Ulrich Polligkeit
Fachgebiete/Charakteristika
Ulrich Polligkeit, 1971 in Bonn geboren, studierte an der dortigen Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Jura. Anschließend war er als Referendar in Bonn tätig. Das Referendariat ergänzte er durch einen viermonatigen Arbeitsaufenthalt in einer Rechtsanwaltkanzlei in Prag/Tschechien im Rahmen der Wahlstation. Der Jurist spricht fließend Englisch. Herr Polligkeit wurde im Mai 2002 zur Anwaltschaft zugelassen. Er ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Ulrich Polligkeit bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Prozessvertretung im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Forderungseinzug und Pferderecht.
Einen ganz speziellen Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Pferderecht. In diesem Rechtsgebiet arbeitet Rechtsanwalt Ulrich Polligkeit eng mit Schmieden, Tierärzten, Gutachtern, Sachverständigen und anderen Pferdefachleuten zusammen. Im Übrigen bestehen bundesweite Kontakte zu Spezialkliniken für Pferde (Pferdefachkliniken). Auch privat hat Herr Polligkeit eine enge Verbindung zu Pferden durch den Beruf seiner Frau: Sie ist Berufsreiterin und ausgebildete Pferdewirtschaftsmeisterin. Die langjährige Erfahrung im Umgang mit Pferden und ein regelmäßiges Studium einschlägiger Literatur und Rechtsprechung machen den Juristen zu einem kompetenten Experten für Ihre Probleme rund um das Pferderecht. Die Problematik beim Pferderecht ist, dass die Vorschriften zum allgemeinen Kaufrecht schlecht auf einen Tierkauf übertragen werden können. Spezielle Kenntnisse im Bereich der Veterinärmedizin sind hier notwendig, um die Einschränkung des Haftungsrechts für Käufer oder Verkäufer aufgrund einer nachvollziehbaren Argumentation gewährleisten zu können. Im Übrigen beinhaltet das Pferderecht das Recht der Haftpflichtversicherung für Tierhalter.
Ulrich Polligkeit absolvierte 2002 einen Lehrgang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgreich. In diesem Rechtsgebiet betreut er sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht. Er berät und vertritt in allen Streitigkeiten wie beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Herr Polligkeit steht Ihnen außerdem bei einer Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung. Schließlich bietet er Ihnen Hilfestellungen bei der Klärung von Rechtsfragen an der Schnittstelle zum Sozialversicherungsrecht.
Bei Verkehrsunfällen kommt zumeist die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Doch Vorsicht! Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn Ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Viele Versicherer rechnen falsch ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Warum? Auch bei Versicherern ist Sparen angesagt, oft auch zu Lasten des eigenen Versicherungsnehmers oder des Unfallgegners. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Die Versicherung geht daher davon aus, dass der Anspruchsteller die unzutreffende Abrechnung nicht bemerkt oder sich hiergegen nicht zur Wehr setzt. Im Übrigen machen Versicherungen Sie natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten.
Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwalt Ulrich Polligkeit zum Beispiel folgende Posten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen: Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterhonorare, entgangene Freizeit, versäumter Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlungen und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangener Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile/Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Ulrich Polligkeit die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.
Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwalt Ulrich Polligkeit mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Ulrich Polligkeit - Am Langen Sal 1
21244 Buchholz
Niedersachsen
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- Telefon
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- Homepage
- http://www.polligkeit.de
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


