Andreas Hartmann

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hartmann in Wetzlar in Hessen wurde 2005 gegründet. Die Kanzleiräume sind in der Schützenstraße 5, direkt gegenüber den Gebäuden von Leica und Sancura BKK und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus bestehen gute Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr direkt mit Rechtsanwalt Hartmann vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei vertritt sowohl Privatmandanten als auch kleine und mittelständische Unternehmen unter anderem in Fragen des Arbeitsrechts, Sozialversicherungsrechts, Rentenrechts, Sozialrechts, Mietrechts und Verwaltungsrechts. Sie arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine E-Mail-Adresse (hartmann@kanzlei-hartmann.net) und eine eigene Internetpräsenz (www.kanzlei-hartmann.net).


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Andreas Hartmann
Schützenstr.5
35578 Wetzlar
Hessen
Deutschland

Telefon
+49 (6441) 2009600
Telefax
+49 (6441) 2009603
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kanzlei-hartmann.net


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Andreas Hartmann wurde 1973 geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) Rechtswissenschaften. Das Referendariat absolvierte Herr Hartmann unter anderem am Landgericht Limburg und bei Insolvenzverwalter Gerhard Hauk (Gießen).

2003 wurde er als Rechtsanwalt erstmals zugelassen und gründete 2005 seine eigene Kanzlei in Wetzlar. Den Fachanwaltslehrgang für Sozialrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) in Bochum absolvierte er erfolgreich.

Rechtsanwalt Hartmann verfügt über gute Kenntnisse in Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Durch seine Mitgliedschaften in den Arbeitsgemeinschaften Sozialrecht und Verwaltungsrecht des DAV ist Herr Hartmann immer auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Er ist zudem Autor zahlreicher Veröffentlichungen (Frankfurter Neue Presse, Hessisches Ärzteblatt, Gießener Anzeiger, Oberhessische Presse, Median, Rechtstipps.net, Magazin „Gesundheit!“ der Zeitungsgruppe Lahn-Dill).

Herr Hartmann benennt klar das Ziel seines anwaltlichen Handelns: „Lösungen finden.“ Dabei legt er großen Wert auf die vorbeugende und frühzeitige Beratung, um mögliche Konflikte von vornherein zu vermeiden.

Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwalt Andreas Hartmann Mandate aus dem Arbeitsrecht, Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht, Rentenrecht, Mietrecht und Verwaltungsrecht.

Im Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Hartmann Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Er steht Ihnen als Interessenvertreter bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Hier steht Herr Hartmann Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und einer sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.

Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwalt Andreas Hartmann Sie etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen, wie beispielsweise innerbetriebliche Konflikte und Mobbing. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht Herr Hartmann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Er berät zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. Auch in Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung prüft er Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Bundesagentur für Arbeit.

Rechtsanwalt Hartmann unterstützt Sie auch im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht. Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung. Stichworte sind auch Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe, Krankengeld und Leistungen der Krankenversicherung, Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Altersrente, Frührente und Hinzuverdienst, Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente, Grad der Behinderung und Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte und Rehabilitationsmaßnahmen. Rechtsanwalt Hartmann prüft detailliert Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsträger und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung.

Aus Unternehmer- bzw. Arbeitgebersicht sind vor allem die Themen der Sozialversicherungspflicht (Statusfeststellungsverfahren, Scheinselbständigkeit), der Beitragsnachforderungen und der Betriebsprüfung durch Sozialversicherungsträger relevant.

Eine Spezialität von Rechtsanwalt Hartmann ist das Rentenrecht und die individuelle Rentenberatung. In Zeiten, in denen viele Rentenbescheide fehlerhaft sind, ist es unerlässlich, einen kompetenten Ansprechpartner im Rentenrecht zu haben. Herr Hartmann überprüft Ihren Rentenbescheid auf mögliche Berechungsfehler und hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente, Altersrente et cetera. Insbesondere berät er Sie individuell in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierbei sind gegebenenfalls auch arbeitsrechtliche Bezüge und andere Sozialleistungen zu prüfen.

Für alle Streitigkeiten in Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung, der Sozialversicherung und der Kriegsopferversorgung ist eine besondere Sozialgerichtsbarkeit mit drei Instanzen zuständig. In den Angelegenheiten der Sozialhilfe entscheiden die Verwaltungsgerichte. Rechtsanwalt Hartmann berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit gesetzlichen Krankenversicherungen, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung, der Pflegeversicherung, der Arbeitsförderung, der Arbeitslosenversicherung oder auch der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der Kanzlei Hartmann.

Darüber hinaus berät Sie Rechtsanwalt Andreas Hartmann professionell und individuell im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Wiederholt liegen die Fälle im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind oftmals die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zudem zahlreiche, bis dahin übliche Vertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen, Renovierungsklausel et cetera) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber versierten Rat bei Herrn Hartmann einholen.

Eine weitere Spezialität von Rechtsanwalt Hartmann ist das Verwaltungsrecht. Dies ist ein weites Feld und umfasst unter anderem das öffentliche Baurecht, Bauplanungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Beamtenrecht, Vermögensrecht, Kommunalrecht, Vergaberecht, Umweltrecht, Abfallrecht, Staatrecht oder Amtshaftungsrecht, oder das Recht der kommunalen Erschließungsbeiträge oder Ausbaubeiträge. Jeder Bürger wird mehrmals im Jahr mit dem Verwaltungsrecht konfrontiert, meist in der Form von behördlichen Bescheiden: sei es eine Baugenehmigung, ein Abwasser-Kostenbescheid, ein Einberufungsbescheid, eine Nutzungsuntersagung oder ein Erschließungs- und Ausbaubeitrag. In diesen Fällen stellt sich häufig die Frage, ob und wie man einen solchen belastenden Verwaltungsakt anfechten kann. Nicht weniger häufig begehrt der Bürger von der Verwaltung den Erlass eines Bescheides, zumeist eine Genehmigung (zum Beispiel Baugenehmigung) oder eine soziale Leistung. Lehnt die Verwaltung ab, möchte der rechtsuchende Bürger wissen, ob er die Verwaltung durch rechtliche Mittel zum Erlass des Bescheides zwingen kann. In allen Fällen stellt das Gesetz dem Bürger zahlreiche Rechtsbehelfe zur Seite, mit denen er seine Ansprüche gegenüber dem Staat durchsetzen kann. Rechtsanwalt Andreas Hartmann ist Ihnen hierbei gerne behilflich.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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