Lars Dorschner

Fachgebiete/Charakteristika

Lars Dorschner wurde 1975 in Leipzig geboren. Nach der Hochschulreife studierte er an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften. Während des Studiums erfolgte ein Auslandsaufenthalt in den USA. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Dresden. Währenddessen war er unter anderem in der Wirtschaftskanzlei Polten & Hodder in Toronto, Kanada tätig. Anwaltlich war er zunächst in der internationalen Wirtschaftskanzlei Luther (Ernst & Young) beschäftigt, bis er 2004 seine eigene Kanzlei in Leipzig gründete. Der Jurist, seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. 2005 absolvierte Herr Dorschner die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Medizinrecht.

Rechtsanwalt Dorschner spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Er arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine eigene Webpräsenz (www.kanzlei-dorschner.de). Sie erreichen Herrn Dorschner telefonisch oder über seine E-Mail-Adresse (dorschner@kanzlei-dorschner.de).

Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwalt Lars Dorschner Mandate aus dem Wirtschaftsrecht, Medizinrecht, Immobilienrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

Ein Beratungsfeld der Kanzlei Dorschner ist das Wirtschaftsrecht, insbesondere das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Dies regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat, sowie den Güter- und Leistungstausch auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten. Es ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik im Allgemeinen. Ziel ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle, darunter die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG et cetera) sowie die Handwerksordnung (HandwO, HwO), Gewerbeordnung (GewO) und sonstige Zulassungsvorschriften.

Ein Unterfall des Wirtschaftsrechts ist das Gesellschaftsrecht. Dieses ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Rechtsanwalt Dorschner berät Sie bei Erstellung von Gesellschaftsverträgen, der Gründung von Personen-, Handels- und Kapitalgesellschaften und im Forderungsmanagement. Zudem unterstützt er Unternehmen bei der Niederlassung und Vertrieb im Ausland, speziell in Russland und den ehemaligen GUS-Staaten, in den Staaten nach der EU-Osterweiterung und im Nahen Osten. Darüber hinaus plant und setzt Rechtsanwalt Dorschner eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind.

Als weiteres Spezialgebiet Rechtsanwalt Dorschners ist das Medizinrecht zu nennen. Darunter fallen allgemein die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes. Generell erstreckt sich das Medizinrecht auf das Gebiet der Arzthaftung, das heißt das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Darüber hinaus umfasst es neben dem Honorarrecht betreffs Privatpatienten und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V mit Kassenzulassung). Das allgemeine Berufsrecht der Ärzte umfasst die Approbationsordnung (AO) sowie die ärztlichen Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern. Regeln für das Verhältnis zwischen den einzelnen Ärzten finden sich im Wettbewerbsrecht (beispielsweise Werbeverbot und Recht der Praxisübertragung).

Wenn es zu Unstimmigkeiten im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Im Haftungsrecht vertritt Rechtsanwalt Dorschner Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen haben, sei es gegen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser oder Universitätskliniken. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler). Er berät und vertritt zudem auch alle anderen Leistungserbringer auf dem Gebiet der Medizin im Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht und Vertragsrecht. Darüber hinaus berät er auch Unternehmen aus den Bereichen Medizintechnik, Medizinprodukte, Forschung und Entwicklung und wird unterstützend im Bereich Vertrieb und Niederlassung im Ausland tätig. Um eine gewissenhafte und spezielle Betreuung der Mandanten im Medizinrecht zu gewährleisten, kooperiert die Kanzlei Dorschner mit der Innova Trade Med Vertriebsgesellschaft für medizinische Produkte GmbH, dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. Region Leipzig (BVMW) und der Gesellschaft für Krankenhaus-Beratung und -Versorgung mbH & Co. KG (KBV).

Eine weitere Spezialität Herrn Dorschners ist das Immobilienrecht und Grundstücksrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Eine grobe Gliederung des Grundstücksrechts lässt sich anhand der Begriffe formelles und materielles Grundstücksrecht vornehmen. Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen, wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung (GBO), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.

Rechtsanwalt Lars Dorschner hat sich darüber hinaus auch auf das Allgemeine Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht und Schadensersatzrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen sonstigen Rechtsstreitigkeiten. Er entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen. Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit von vertraglichen Klauseln besteht, werden diese von Rechtsanwalt Dorschner gewissenhaft und individuell überprüft. Er begleitet Sie beim Übergang von Unternehmen und unterstützt Sie in allen Auseinandersetzungen mit Ihren jeweiligen Vertragspartnern. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten durch Rechtsanwalt Dorschner macht ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts ist das gesamte Schadensersatzrecht (auch: Schadenersatzrecht). Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (beispielsweise nach dem Straßenverkehrsgesetz). Zum Schadensersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Rechtsanwalt Dorschner berät Sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden.


 

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de