Gudrun Weckmann-Lautsch

Fachgebiete/Charakteristika

Gudrun Weckmann-Lautsch, geboren 1954, ist seit 1987 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie studierte an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen Rechtswissenschaften und absolvierte ihr Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart. Rechtsanwältin Weckmann-Lautsch ist vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland. Sie verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwältin Gudrun Weckmann-Lautsch berät und vertritt Sie im Familienrecht, Ausländerrecht, Arbeitsrecht, Allgemeinen Zivilrecht und Strafrecht.

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz berät Sie Gudrun Weckmann-Lautsch zum rechtlichen Rahmen des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, zur Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Angelegenheiten, wie beispielsweise

  • der Klärung von Unterhaltsansprüchen der Kinder und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • der Klärung und Durchsetzung von Vermögensansprüchen gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung im Güterrecht (Zugewinnausgleich einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen, Gestaltung von Vereinbarungen über das Privatvermögen oder Betriebsvermögen)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat

Rechtsanwältin Weckmann-Lautsch berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung. Darüber hinaus stellt auch das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaften ein umfassendes Betätigungsfeld dar. Hier berät die Juristin Sie umfassend zur Gestaltung von Verträgen und bei der Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei unterscheidet man zwischen Individualarbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht und kollektivem Arbeitsrecht. Rechtsanwältin Gudrun Weckmann-Lautsch berät und vertritt Unternehmen und einzelne Arbeitsnehmer. Sie gestaltet individuelle Arbeitsverträge zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, berät und vertritt umfassend bei sämtlichen Fragen während der Beschäftigung bis hin zur Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Ausländerrecht und Asylrecht. Dabei strebt Gudrun Weckmann-Lautsch praktische Lösungen an, die vermeiden helfen, dass der Aufenthalt in Deutschland von permanenten Rechtsstreitigkeiten begleitet ist. In der ausländerrechtlichen Tätigkeit befasst sich Rechtsanwältin Weckmann-Lautsch häufig mit den folgenden Problemstellungen:

  • Erteilung oder Verlängerung einer Duldung, Aufenthaltsbewilligung
  • Aufenthaltsbefugnis, befristete Aufenthaltserlaubnis, unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung
  • Asylrecht und Flüchtlingsrecht
  • Sozialrecht für Asylbewerber und Flüchtlinge
  • Abschiebungsschutz
  • Sicherung des Aufenthaltes bei beabsichtigter oder bereits erfolgter Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen oder bei bevorstehender oder bereits erfolgter Geburt eines Kindes
  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Visumangelegenheiten vor deutschen Auslandsvertretungen.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidigerin vertritt Frau Weckmann-Lautsch die Interessen ihrer Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwältin Gudrun Weckmann-Lautsch.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Gudrun Weckmann-Lautsch
Webergasse 2
73728 Esslingen
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49(711) 5502202
Telefax
+49(711) 5502203
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.anwaltskanzlei-webergasse2.de


 
 

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

509 Zugriffe seit dem 29.05.2007