Gabriele Renken-Röhrs

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei Renken-Roehrs in Hamburg wurde von Rechtsanwältin Gabriele Renken-Roehrs 1995 gegründet. Die Kanzlei betreut Privatleute sowie mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot umfasst vornehmlich das Erbrecht (internationales), das Gesellschafts-, Steuerstraf- und Bankrecht. Für Fälle mit US-Bezug besteht eine Kooperation mit einer Kanzlei in San Antonio (Texas) sowie Miami (Florida) und zahlreiche Kontakte über die aktive Vorstandstätigkeit in der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung (DAJV). Außerdem bestehen langjährig gewachsene und vertrauensvolle Kontakte zu weiteren Kollegen im In- und Ausland.

Frau Rechtsanwältin Renken-Roehrs und ihre Mitarbeiter legen Wert auf eine sorgfältige Beratung bei Auftragsannahme, den Einsatz prozessvermeidender Strategien und beachten die finanziellen Interessen der Mandanten als Grundlage für eine wirtschaftliche Mandatsführung.

Die Kanzleiräume in der Sophienterrasse in Hamburg-Harvestehude sind zwischen der Außenalster, dem Tennisstadion am Rothenbaum und dem Norddeutschen Rundfunk. Für Mandanten mit Personenkraftwagen stehen vor dem Haus ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Eine U-Bahn-Haltestelle (Linie U1) und eine Bushaltestelle (Linie 109) sind vor der Türe bzw. einige Gehminuten entfernt.

Beratungstermine können von montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich. Darüber hinaus erfolgt eine Sachbearbeitung auf Wunsch nur schriftlich und/oder mündlich über das Telefon.

Die Kanzlei verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.Kanzlei-Renken-Roehrs.de) und E-Mail-Adressen (u.a. sekretariat@kanzlei-renken-roehrs.de).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Gabriele Renken-Röhrs
Sophienterrasse 21
20149 Hamburg Eimsbüttel
Deutschland

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+49 (40) 4418070
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+49 (40) 44180720
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Fachgebiete/Charakteristika

Frau Gabriele Renken-Roehrs studierte nach einer medizinischen Ausbildung Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Während des Referendariats, welches sie in Hamburg und San Antonio (Texas) absolvierte, sammelte sie bereits umfängliche anwaltliche Erfahrungen in mehreren Hamburger Kanzleien. Nach dem zweiten Staatsexamen war sie als Justitiarin für eine Steuerberatungsgesellschaft tätig und schloss in dieser Zeit erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht ab. Danach bearbeitete sie für eine Hamburger Wirtschaftskanzlei vornehmlich Steuerstrafsachen und Unternehmenskaufverträge. Im Sommer 1995 eröffnete sie ihre eigene Kanzlei.

Neben mehreren Veröffentlichungen und Vorträgen zum Erbrecht setzte sich Frau Renken-Roehrs wissenschaftlich mit der Insolvenzfestigkeit der Konzernverrechnungsklausel auseinander ("Die Insolvenzfestigkeit der Konzernverrechnungsklausel“).

Frau Rechtsanwältin Renken-Roehrs und ihre Mitarbeiter beraten und vertreten im (internationalen) Erb- und Erbschaftsteuerrecht sowie im Gesellschafts-, Steuer-, (Steuer-)Straf- und Bankrecht.

Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von (internationalen) Erb- und Erbschaftsteuerfällen. Es werden aber auch Testamente entworfen und geprüft, Unternehmensnachfolgen geregelt und Stiftungssatzungen sowie Erbschaftsverträge gefertigt. Schwerpunkte der Tätigkeit bilden auch hierbei die Gestaltung von (Unternehmer-)Testamenten in Harmonisierung mit den vorliegenden Gesellschafts- und Eheverträgen unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften und möglicher Zuwendungen an gemeinnützige Vereine und/oder Stiftungen. In diesem Zusammenhang übernehmen sie die Eintragung von Grundstücksrechten sowie die Abwicklung von (internationalen) Nachlässen (Trusts), fertigen Nachlassverzeichnisse und Erbschaftsteuererklärungen, organisieren die Vermögensverwaltung, stehen als Testamentsvollstrecker zur Verfügung, übernehmen die Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche wie zum Beispiel von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen und von Ansprüchen aus Vermächtnissen und erläutern Fragen rund um das Thema Nachlassverbindlichkeiten.

In internationalen Erbschaftsfällen mit Erben und Grundbesitz in verschiedenen Nationen nehmen sie bei Bedarf die vollständige Erbschaftsabwicklung für Sie vor. Vornehmlich werden Erbrechtsfälle mit Bezug zu den Vereinigten Staaten, zur Schweiz, Österreich, Italien und Spanien, aber auch zu den Staaten des Commonwealth wie Australien bearbeitet. Hierbei wird das nationale und internationale Steuerrecht berücksichtigt, so dass Doppelbesteuerungen grundsätzlich vermieden werden.

Ein weiterer Tätigkeitsbereich der Kanzlei ist das Gesellschaftsrecht. Hierzu zählen die Beratung zur Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, die Gründung aller Arten von Gesellschaften - wie zum Beispiel einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - und die Erstellung von Gesellschaftsverträgen. Die Rechtsanwälte beraten außerdem bei Gesellschafterwechseln, Haftungsfragen, Käufen und Verkäufen von Anteilen, Kapitalerhöhungen, Umwandlungen oder Auseinandersetzungen und Liquidationen von Gesellschaften, et cetera.

Aufgrund der vorgenannten Erfahrungen und der hierbei auftretenden wirtschaftstrafrechtlichen Fragestellungen werden erfolgreich Steuerstrafverteidigungen vorgenommen. Bisher wurden sämtliche Verfahren zum Vorteil der Geschäftsführer während der Ermittlungsverfahren eingestellt. Sofern jemandem eine Steuerstraftat (Steuerhinterziehung) oder eine Steuerordnungswidrigkeit (Steuergefährdung) vorgeworfen wird, sollte er sich wegen der möglicherweise weitreichenden Konsequenzen einer „falschen“ Aussage frühzeitig an unsere hierauf spezialisierten Rechtsanwälte wenden. Sie verhandeln für sie mit dem Finanzamt und übernehmen auch die Verteidigung vor Gericht.

Die wirtschaftliche Ausrichtung der Kanzlei schließt das Bankrecht mit ein. Verbraucher oder Unternehmen, die zur Finanzierung von Investitionen, Immobilien oder Konsumgütern Kredite aufnehmen und einer Bank hierfür Kreditsicherheiten gewähren, sind dieser gegenüber in der schwächeren Verhandlungsposition. Rechtsanwältin Gabriele Renken-Roehrs und ihre Mitarbeiter beraten Sie bereits vor der Aufnahme von Krediten, so dass Sie sich durch ihre Hinzuziehung vor dem Abschluss von einseitig nachteiligen Kreditverträgen schützen können. Auch nach der Eingehung derartiger Verträge können die Juristen Sie unterstützen. So überprüfen sie beispielsweise, ob Vereinbarungen mit Banken den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es kommt des Öfteren vor, dass die Eingehung von Bürgschaften für Familienangehörige sittenwidrig ist, sofern der Bürge mittellos ist und weitere Umstände hinzukommen, die zu einem unerträglichen Ungleichgewicht zwischen den Vertragspartnern führen. Außerdem wird geprüft, ob die Kündigung eines Darlehensvertrages rechtmäßig ist und ob Zinsanpassungen korrekt berechnet wurden. Sie vertreten Sie zudem gerichtlich und außergerichtlich bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in den genannten Bereichen.

Für die schnelle und effektive Beitreibung von Forderungen steht Ihnen die Mahn- und Vollstreckungsabteilung der Kanzlei zur Verfügung. Auf Wunsch übernimmt die Kanzlei das gesamte Forderungsmanagement für Ihr Unternehmen. Sie reichen lediglich die Rechnungen herein und die Rechtsanwaltsfachangestellten der Kanzlei kümmern sich darum, dass Sie schnellstmöglich ihr gefordertes Geld erhalten. Außerdem übernehmen sie Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Korrespondenz mit dem Schuldner sowie alle Formalitäten, die ein vorgerichtliches und gerichtliches Mahnverfahren mit sich bringt.

Als passionierte Reiterin ist Frau Renken-Roehrs erfahren im Pferderecht. Sie kann Ihnen bei der Abfassung von Verträgen, der Versorgung Ihres Pferdes nach dem Tod, der Gründung einer Stiftung zur Förderung des Reitsports oder zur Versorgung älterer Pferde helfen.

Mitgliedschaften:

  • Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung e. V.(Vorstandsmitglied)
  • American Chamber of Commerce e. V.
  • American Club of Hamburg e. V.
  • DVEV e. V. (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge)
  • BVMW Unternehmerverband Deutschlands e. V.
  • Hamburger Reiterverein e.V.
  • Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN/Fédération Equestre Nationale)

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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