Michael Petry

Rechtsanwalt, Rechtsanwälte und Notar Lattermann, Dr. Lattermann & Petry

Kurzprofil

Die Kanzlei Lattermann, Dr. Lattermann & Petry wurde in den 1960er Jahren gegründet und wird derzeit von Rechtsanwalt Michael Petry betrieben. Er betreut sowohl Privatleute als auch Geschäftsleute und Unternehmen jeglicher Größe. Das Beratungsangebot ist breitgefächert und umfasst vor allem Verkehrsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Privatrecht und Allgemeines Vertragsrecht sowie notarielle Angelegenheiten aller Art.

Die Kanzleiräume liegen zentral in Wetzlar in der Hauser Gasse 25 unweit des Doms. Sie sind sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Für Mandanten mit Pkw sind in der Nähe Parkplätze in ausreichender Anzahl vorhanden.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.

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Michael Petry
Hauser Gasse 25
35578 Wetzlar
Hessen
Deutschland

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Fachanwalt für

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Petry wurde 1970 in Haiger geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Gießen und absolvierte das anschließende Referendariat in Frankfurt am Main. 1999 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst als angestellter Rechtsanwalt, bevor er die Kanzlei übernahm. Er ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Herr Petry verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.

An seiner Tätigkeit reizt ihn der Umgang mit den Menschen, und seine größten juristischen Stärken sind seine Sachlichkeit und sein Durchsetzungsvermögen.

Rechtsanwalt Michael Petry berät und vertritt seine Mandanten im Verkehrsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Privatrecht/Allgemeinen Vertragsrecht sowie in notariellen Angelegenheiten.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Familienrecht. Rechtsanwalt Petry übernimmt die rechtliche Vertretung im Falle einer Scheidung und bei der Regelung der Scheidungsfolgesachen. Hierzu zählen zum Beispiel der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, das Umgangsrecht, die Hausratsverteilung, die Zuweisung der Ehewohnung, die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Außerdem berät und vertritt der Rechtsanwalt seine Mandanten bei eigenständigen Familienverfahren wie zum Beispiel der Festlegung oder Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen, der Regelung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern oder der Regelung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung.

Der Jurist berät und vertritt Sie außerdem im Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Ein Beschuldigter hat bei einem Strafverfahren zu jedem Zeitpunkt das Recht, sich von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen. Dies gehört zu den Grundsätzen für ein faires Verfahren. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Petry daher die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also im Vorverfahren, im Zwischenverfahren, in der Hauptverhandlung und in jeder Instanz sowie bei der Strafvollstreckung. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Außerdem kann der Mandant auf Herrn Petrys gute Kenntnis der Strafprozessordnung (StPO) vertrauen.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Allgemeine Zivilrecht und hier insbesondere das Allgemeine Vertragsrecht. Dieses umfasst die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art wie Kaufvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Rechtsanwalt Petry unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen einer Pflichtverletzung. Häufig geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der notariellen Beratung. Diese umfasst vor allem die Gebiete Eherecht und Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsvertrag, Partnervertrag, Adoption, Vorsorgevollmacht, Erklärung im Kindschaftsrecht wie zum Beispiel die Vaterschaftsanerkennung oder die Anerkennung einer Unterhaltspflicht), Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung), Grundstücksrecht und Immobilienrecht (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung und Grundschuldbestellung, Grundstücksübertragung) und Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft wie zum Beispiel einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft, Satzungsänderung, Handelsregisteranmeldung, Vereinsregisteranmeldung). Die Haupttätigkeit ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften.

Spezialitäten

Rechtsanwalt Michael Petry ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Verkehrsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Jedem Verkehrsteilnehmer kann es passieren, dass er im Straßenverkehr einen Schaden verursacht oder zu Schaden kommt. Sowohl bei einem “Blechschaden” als auch bei einer Verletzung sollte ein Unfallbeteiligter einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um seine Interessen zu wahren und seine Rechte durchzusetzen. Als Fachanwalt hat Herr Petry jahrelange Erfahrung im Verkehrsrecht und übernimmt die komplette Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Er verhandelt mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen und macht Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend.

Das verkehrsrechtliche Mandat beinhaltet neben der Unfallregulierung auch die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder in Strafverfahren, die nach einem Verstoß im Straßenverkehr auf den Bürger zukommen können. Rechtsanwalt Michael Petry unterstützt Sie beim Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid, wenn Sie beispielsweise einen Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben. Außerdem übernimmt er die Verteidigung bei allen Verkehrsstraftaten wie dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht),Trunkenheit im Verkehr, Nötigung et cetera und ist Ihnen auch bei einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) behilflich.

Außerberufliche Engagements

Außerberuflich engagiert sich Michael Petry als Vorstandsmitglied in einem Fußballverein. Außerdem ist er ein begeisterter Segelflieger.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de