Barbara Lobeck-Isensee

Fachgebiete/Charakteristika

Barbara Lobeck-Isensee wurde 1958 in Düsseldorf geboren. Nach Erlangung der Hochschulreife folgte das Studium der Rechte an der Universität Hamburg und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg mit anschließender Referendarausbildung in Hamburg. Das Rechtsreferendariat ergänzte Frau Lobeck-Isensee durch eine sechsmonatige Tätigkeit im Rahmen der Verwaltungsstation in Brüssel/Belgien. Barbara Lobeck-Isensee, seit 1990 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Die Juristin spricht gut Französisch und Italienisch. Außerdem verfügt sie über Grundkenntnisse in Spanisch und Englisch.

Barbara Lobeck-Isensee ist Mitglied im Lions-Club.

Rechtsanwältin Barbara Lobeck-Isensee berät und vertritt ihre Mandanten im Wirtschaftsrecht, Allgemeinen Zivilrecht und Versicherungsrecht.

Im Wirtschaftsrecht konzentriert sich die anwaltliche Tätigkeit von Barbara Lobeck-Isensee vorwiegend auf das Handelsvertreterrecht, Vertriebsrecht und Wettbewerbsrecht.

Ein wichtiger Bereich dieses Rechtsgebiets ist das Recht der Vertriebsstrukturen. Angefangen bei klassischen Handelsvertreter- oder Vertragshändlernetzen über Onlinevertrieb im Internet bis zu Franchisemodellen bieten sich verschiedene Möglichkeiten, den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zu organisieren. Die Vertriebskanäle unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit der Wahl eines Vertriebsmodells sind jeweils spezifische Vorteile und Nachteile verbunden. Es bestehen Verbindungspunkte zum Recht der EU, das wettbewerbsrechtliche Fragen zum Beispiel durch die EU-Gruppenfreistellungsverordnungen anspricht. Der Aufbau dieser Vertriebsstrukturen erfordert die Gestaltung von umfangreichen Verträgen, die unter anderem die Vergütungsmodelle, das Auftreten der Handelspartner am Markt, Ausgleichregelungen und Haftungsfragen enthalten sollten.

Im Handelsvertreterrecht steht meist die Provision des Handelsvertreters im Mittelpunkt der Streitigkeit. Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters entsteht aufschiebend bedingt bereits mit Abschluss des Vertrages zwischen dem Unternehmer und dessen Kunden. In diesem Zeitpunkt ist die Provisionsforderung nach Grund und Berechnungsfuß festgelegt. Eine anschließende Beendigung des Vertretervertrages vor Ausführung des Geschäftes beeinträchtigt die Forderung nicht. Der Handelsvertreter hat eine gefestigte Rechtsposition erlangt, die übertragen und gepfändet werden kann. Die aufschiebende Bedingung für den Provisionsanspruch tritt nach § 87a Absatz 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) ein, wenn der Unternehmer das Geschäft ausgeführt hat, zusätzlich auflösend bedingt, dass der Dritte nicht leistet, § 87a Absatz 2 HGB. Rechtsanwältin Barbara Lobeck-Isensee unterstützt Sie bei der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen und Vereinbarungen, berät Handelsvertreter und Unternehmen in allen das Handelsvertreterrecht betreffenden Fragen, zu Berechnung und Geltendmachung oder Abwehr des Ausgleichsanspruchs nach § 89 b HGB und vertritt in Rechtsstreitigkeiten.

Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erfolgt mit Mitteln des zivilrechtlichen Anspruchs. Die außergerichtliche Streitbeilegung erfolgt mittels Abmahnung und Unterwerfung. Rechtsanwältin Barbara Lobeck-Isensee vertritt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören im weitesten Sinne sowohl Wettbewerbsverstöße nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als auch Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UklaG). Im UKlaG-Verfahren vertritt sie Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), insbesondere bei der Abwehr von Unterlassungsansprüchen gegen Entgeltklauseln in AGB. Dabei berät sie auch zur Anpassung von AGB an das sich stetig fortentwickelnde Verbraucherschutzrecht durch das Europäische Gemeinschaftsrecht.

Ein weiterer bedeutender Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Lobeck-Isensee liegt in der Lösung versicherungsrechtlicher Probleme. Dazu gehört die Interessenvertretung gegenüber der eigenen Versicherung bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag. Erwähnt seien hier die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Krankenversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder die Pflegeversicherung. Ferner vertritt Frau Lobeck-Isensee Mandanten bei der Verfolgung von Ansprüchen gegenüber der fremden Versicherung. Darunter fallen neben der Abwicklung bei einem Verkehrsunfall auch Ansprüche aufgrund weiterer Haftpflichttatbestände, zu Beispiel in der privaten Haftpflichtversicherung.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwältin ist das Allgemeine Zivilrecht. Dieses umfasst zum Beispiel die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung. Häufig geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.


 

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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