Martin Kuhr

Kurzprofil

Die Kanzlei Res Media wurde 2001 von Rechtsanwalt Martin Kuhr gegründet und besteht an den drei Standorten Mannheim, Mainz und Berlin aus fünf spezialisierten Rechtsanwälten und einem wissenschaftlichen Berater. Diese sind ausschließlich im Medienrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz tätig. Rechtsanwalt Martin Kuhr ist Ihr Ansprechpartner in Mannheim. Besonderes Markenzeichen der Kanzlei ist die zuverlässige, individuelle und kompetente Beratung. Im Vordergrund steht die Erarbeitung sinnvoller und praxistauglicher Lösungen in allen Bereichen des Medienrechts.

Die Kanzleiräume in Mannheim sind in E 7,6 in der bekannten “Fressgasse”, in der Nähe des Arbeitsgerichtes. Unweit der Kanzlei bestehen gute Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können montags bis freitags von 07.00 bis 19.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen. Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine E-Mail-Adresse (mannheim@ res-media.net) und eine eigene Internetpräsenz (www.res-media.net).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Martin Kuhr
E7, 6
68159 Mannheim Innenstadt / Jungbusch
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49 (621) 3249788
Telefax
+49 (621) 3249789
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Homepage
http://www.ra-kuhr.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Martin Kuhr studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Würzburg, Bologna und Mainz. Das Referendariat verbrachte er an der Universität Bielefeld sowie in Mailand. Seit November 2001 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.

Seine Interessenschwerpunkte sind das Markenrecht, IT-Recht und das Wettbewerbsrecht. Seine Affinität zu Italien erstreckt sich auch auf seine anwaltliche Tätigkeit. Herr Kuhr kooperiert mit einer Anwaltskanzlei in Italien und betreut Fälle im Rahmen des deutsch-italienischen Rechtsverkehrs. Am Medieninstitut in Mainz erwarb er 2007 den Master of Laws (LL.M.). Zudem absolvierte er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt Kuhr ist Mitglied der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung, der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und für Urheberrecht. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.

Herr Kuhr spricht gut Italienisch und Englisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

Rechtsanwalt Martin Kuhr bietet Ihnen eine Rechtsberatung und Interessenvertretung zu allen Fragen des Medienrechts und den damit eng verbundenen Rechtsgebieten IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Presserecht, gewerblicher Rechtsschutz und Medienarbeitsrecht.

Das Medienrecht stellt sich als sogenannte Querschnittsmaterie dar und umfasst Teilgebiete des öffentlichen Rechts, des Straf- und des Zivilrechts. Die Regelungsmaterie des Medienrechts bezweckt zuallererst die Sicherung der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Hiervon abgeleitet ergeben sich als weitere Regelungsziele, die Sicherung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur und Schutz der Rezipienten (Persönlichkeitsrechte, Daten- und Jugendmedienschutz) und nicht zuletzt der Schutz des geistigen Eigentums. In rechtlicher Hinsicht geht es somit um die Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragener Informationen. Zahlreiche Rechtsgebiete gehören zum Medienrecht. Zu nennen sind insbesondere das IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Markenrecht, Presserecht und Medienarbeitsrecht. In den Bereichen Multimedia und Internet spielen naturgemäß das IT-Recht, also das Recht der Informationstechnologie, und der gewerbliche Rechtsschutz, den man auch verkürzt als den Schutz des gewerblich-geistigen Eigentums bezeichnen kann, eine große Rolle.

Ein weiteres Fachgebiet Herrn Kuhrs liegt im Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Internetrecht. Zahlreiche Rechtsgebiete spielen hierbei eine Rolle. Zu nennen sind das Vertragsrecht der Informationstechnologien — einschließlich der individuellen Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch Rechtsanwalt Kuhr — sowie Grundzüge des Immaterialgüterrechts der Informationstechnologien. Er bearbeitet Fälle aus dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs oder gestaltet Ihren Provider-Vertrag und Ihre Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile-Business). Das Domainrecht wird von ihm ebenso gewissenhaft bearbeitet wie auch das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich der Verschlüsselung und Signaturen. Darüber hinaus ist auch das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste entscheidend, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste für das IT-Recht. Die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich E-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht sowie das spezifische Strafrecht (Filesharing, Abmahnung et cetera) im Bereich der Informationstechnologien gehören ebenso zu diesem Bereich wie auch die Themen Domainrecht, Web-Design und Datenschutz. Eine weitere Schnittstelle zum IT-Recht ist das Urheberrecht.

Martin Kuhr unterstützt Sie zudem juristisch auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Der gewerbliche Rechtsschutz stellt den Inbegriff der Rechtsnormen dar, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen. Man spricht auch von dem geistigen Eigentum oder Immaterialgüterschutz. Dazu gehört insbesondere das Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht, während das Urheberrecht Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur schützt. Der gewerbliche Rechtsschutz schützt demnach die Idee an etwas, also das geistige Eigentum an einer einzigartigen und bestimmten gedanklichen Leistung. Gewerbliche Schutzrechte gewähren dem Rechtsinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht, das es ihm ermöglicht, die Früchte seines geistigen Schaffens allein zu ernten.

Im Markenrecht, einem Unterfall des gewerblichen Rechtsschutzes, berät Herr Kuhr Sie bei der Markenauswahl und der Markenanmeldung, national wie international. Er führt für Sie Markenrecherchen und die Kollisionsüberwachung von Marken durch, verteidigt Ihre Marken-, Patent- und Urheberrechte im gerichtlichen wie auch im außergerichtlichen Verfahren. Zudem entwirft und gestaltet er für Sie spezifische Vereinbarungen, wie Lizenz- und Abgrenzungsvereinbarungen für die Nutzung und Vermarktung Ihrer Schutzrechte. Ferner überprüft Rechtsanwalt Kuhr Ihre Marketingstrategien nach rechtlichen Gesichtspunkten und hilft Ihnen, bestehende Wettbewerbsverletzungen von Mitbewerbern schnell und wirksam durch Abmahnungen zu unterbinden.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Wettbewerbsrecht, inklusive Urheberrecht. Es umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot). Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie der Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und Institutionsschutz). Zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne kann schließlich das Recht der gesetzlichen Monopole (Patent, Gebrauchsmuster, Marken) gerechnet werden. Das Urheberrecht schützt Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur. Werke wie Musik, Fotografien, Bücher oder auch Webseiten können urheberrechtlichen Schutz genießen, aber nicht registriert werden.

Rechtsanwalt Kuhr berät seine Mandanten bereits im Vorfeld hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten, Immaterialgüter abzusichern, und übernimmt dabei die Registrierung und laufende Betreuung von Marken, Mustern oder Patenten. Er gestaltet für Sie auch Produktionsvertrag, Managementvertrag, Kooperationsvertrag, Agenturvertrag oder Lizenzvertrag. Ferner überprüft er Verträge, die Ihnen zur Unterfertigung von potentiellen Vertragspartnern vorgelegt werden. Darüber hinaus berät Martin Kuhr Sie auch im Hinblick auf die Ahndung und Verfolgung etwaiger Wettbewerbsverstöße Ihrer Mitbewerber.

Im Bereich des Arbeitsrechts (Medienarbeitsrecht) reicht das Tätigkeitsspektrum Herrn Kuhrs von der Beratung im Zusammenhang mit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bis zu Themen wie Kündigung und Kündigungsschutzklage, Vertragsgestaltung, Arbeitsverhältnisse in der Insolvenz, Unternehmenskauf und Restrukturierung. Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets am Arbeitsplatz (Abmahnung) spielen in der anwaltlichen Beratung ebenfalls eine immer größere Rolle. Rechtsanwalt Kuhr berät auch hinsichtlich der zahlreichen Probleme, welche die zunehmende Nutzung des Internet mit sich bringt — wie Domainrecht, Verbraucherschutz, urheberrechtliche Fragen oder Probleme mit Dialern. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Beratung liegt hierbei auf dem Gebiet der Haftung im Netz. Herr Kuhr berät Internetfirmen, Betreiber und Nutzer von Datenbanken sowie alle Betroffenen, die Probleme und Fragen rund um das Internet haben. Rechtsanwalt Martin Kuhr absolvierte erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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