Hans-Georg Krahl

Fachgebiete/Charakteristika

Hans-Georg Krahl, 1961 in Hannover geboren, studierte an der Georg-August-Universität in Göttingen Jura. Anschließend war er als Referendar im Oberlandgerichtsbezirk Celle tätig. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft 1991 war Herr Krahl von 1991 bis 1992 als Rechtsanwalt in einer wirtschaftsrechtlichen Kanzlei in Hannover und von 1992 bis 1999 als Justitiar und stellvertretender Geschäftsführer eines mittelständischen tarifschließenden Arbeitgeberverbandes tätig. Der Jurist ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Hans-Georg Krahl übernimmt Ihr Mandat aus dem Arbeitsrecht und Tarifrecht, Bauvertragsrecht (VOB), Handwerksrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es regelt insbesondere die individuellen Arbeitsverhältnisse. Basis für alle Arbeitsverhältnisse ist zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dazu einige Sondervorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Gewerbeordnung (GewO), darüber hinaus die verschiedenen Vorschriften des Arbeitszeitrechts und des Arbeitsschutzrechts, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KündSchG). Daneben gelten in vielen Arbeitsverhältnissen auch die besonderen Vorschriften des kollektiven Arbeitsrechts, also insbesondere der Tarifverträge und der Betriebsvereinbarungen. Für Streitigkeiten über Arbeitsverhältnisse ist das Arbeitsgericht zuständig.

Zu den typischen Fragestellungen des Arbeitsrechts zählen die Prüfung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag, insbesondere bei Befristungen und geringfügiger Beschäftigung, Einhaltung des Nachweisgesetzes sowie die Scheinselbständigkeit. Hierzu gehört die Prüfung von Abmahnung, Kündigung, Personalakte und im Streitfall die Vertretung bei der Kündigungsschutzklage. Ebenso gehören hierher Streitigkeiten über Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere, Lohnzahlung und Abfindung. Im kollektiven Arbeitsrecht stehen Fragen der Geltung von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung und die Erstellung von Betriebsordnungen und Betriebsvereinbarungen im Vordergrund. Im Sinne seiner Mandanten versucht Rechtsanwalt Hans-Georg Krahl den Streit auf eine sachliche Ebene zu bringen, um ihn zu lösen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im privaten Baurecht. Hier gilt es, durch frühzeitige steuernde Einflussnahme den Baufortschritt vor den Folgen des Ausfalls eines Beteiligten zu schützen. Baurecht ist aber auch in erster Linie Bauschadenrecht, das erhöhte Anforderungen an das Wissen um technische Abläufe und Zusammenhänge stellt. Hierzu gehört unter anderem die Erarbeitung baurechtlicher Einzelprobleme ebenso wie die Prüfung umfangreicher Verträge. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer werden von Rechtsanwalt Hans-Georg Krahl kompetent, flexibel und schnell bei Bauvorhaben jeder Art betreut. Besonders wichtig ist dabei die individuelle Beratung, denn jeder Fall stellt sich anders dar und bedarf einer genauen Analyse. Schwerpunkte der Beratung und der Rechtsverfolgung liegen im Werkvertragsrecht (auch unter Einbeziehung der VOB), Handwerksrecht, Gewährleistungsrecht, in der Anspruchssicherung und Vergütungsfragen, bei Werklohnforderung sowie bei der Anspruchssicherung im Falle der Insolvenz eines Baubeteiligten. Rechtsanwalt Hans-Georg Krahl kooperiert mit einem Arbeitgeberverband des Handwerks und berät dessen Mitgliedsbetriebe. Darüber hinaus hält er Vorträge im Bauvertragsrecht.

Das Allgemeine Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Fragen gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Hans-Georg Krahl hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Hans-Georg Krahl
Hohenzollernstr. 25
30161 Hannover
Niedersachsen
Deutschland

Telefon
+49 (511) 2834501
Telefax
+49 (511) 28345-88
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.rkb-recht.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

371 Zugriffe seit dem 23.05.2007