Andreas Becker

Fachgebiete/Charakteristika

Andreas Becker, geboren 1960 in Hannover, studierte an der Universität Regensburg Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Regensburg im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg. Herr Becker, seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Andreas Becker berät und betreut seine Mandaten im privaten und öffentlichen Baurecht, Architektenrecht und Arbeitsrecht.

Im Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Becker Personen und Unternehmen branchenunabhängig. Vom Abschluss des Arbeitsvertrages über die Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung reichen die denkbaren Problemfelder, die von dem Juristen bearbeitet werden. Traditionell spielen Fragen im Zusammenhang mit der Kündigung oder einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine besondere Rolle. Rechtsanwalt Andreas Becker berät Sie vor einer Kündigung, handelt einen interessengerechten Aufhebungsvertrag aus oder vertritt Sie im Kündigungsschutzverfahren vor Gericht. Hierbei beachtet er nicht nur die arbeitsrechtlichen Regelungen, sondern legt besonderes Augenmerk auf das steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Umfeld. Idealerweise sollten Sie den Juristen aber schon bei der Vertragsanbahnung oder Vertragsgestaltung aufsuchen, um spätere Konflikte, die sich aus unfairen oder unklaren Arbeitsverträgen ergeben können, zu minimieren.


 

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Andreas Becker
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30161 Hannover Vahrenwald / List
Niedersachsen
Deutschland

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Spezialitäten

Rechtsanwalt Andreas Becker ist ein Spezialist für Baurecht und Architektenrecht.

Rechtsanwalt Andreas Becker betreut seine Mandanten sowohl im Bauplanungsrecht als auch im Bauordnungsrecht. Die Beratung erstreckt sich dabei von der Phase der Planaufstellung bis zur Genehmigung und Ausführung von Projekten. Die Bezüge zum Umweltrecht und insbesondere zum Immissionsschutzrecht werden von ihm hergestellt und beherrscht. Darüber hinaus berät er in Planfeststellungsverfahren, zum Beispiel beim Bau von Bundesfernstraßen und Eisenbahntrassen.

Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Beckers nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.

Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Andreas Becker Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:

  • Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmerverträgen und Generalunternehmerverträgen, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
  • Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten

Publikationen

Rechtsanwalt Becker veröffentlicht einmal pro Monat einen Artikel in der Fachzeitschrift “Der Maler- und Lackierermeister” zum Arbeitsrecht.

Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Andreas Becker ist seit 1995 Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes für das Maler-, Lackierer- und Fahrzeuglackiererhandwerk.

Darüber hinaus hält er Seminare, betriebliche Schulungen und Vortragsveranstaltungen. Im Rahmen dieser Tätigkeit schult er regelmäßig Mitarbeiter von Baufirmen in den Bereichen Arbeitsrecht, Baurecht und Liquidationsmanagement, also um Forderungsausfälle zu vermeiden.

Mitgliedschaften:

  • Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architektenrecht im DAV
  • Niedersächsische VOB Auslegungs- und Beratungsstelle beim Wirtschaftsministerium

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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