Markus Hoffmann

Fachgebiete/Charakteristika

Hans Markus Hoffmann wurde 1974 in Leipzig geboren. Nach Erlangung der Hochschulreife studierte er an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Hoffmann am Landgericht Leipzig, der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, der Deutsch-Indischen Handelskammer in Mumbai (Bombay) in Indien und der renommierten Wirtschaftskanzlei Brandi Dröge Piltz Heuer & Gronemeyer.

Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator am Institut für Mediation und Kommunikation der Bildungsakademie Dresden erfolgte 2004/2005.

RA Hoffmann ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.

Zudem ist er Mitglied in der Deutsch-Indischen Juristenvereinigung e.V. (DIJV), der Advounion e.V. und des ITC Europe — Institute for Transnational Cooperation EWIV. Darüber hinaus kooperiert die Kanzlei mit der OBAN Pvt. Ltd. Mumbai/Indien und berät deutsche Unternehmen bei Unternehmensgründungen auf dem Indischen Subkontinent, inklusive aller Formalitäten und Regierungsgenehmigungen. OBAN ist ein Team aus deutschen und indischen Wirtschaftsfachleuten sowie in Indien zugelassenen Chartered Accountants, Company Secretaries und Anwälten mit Firmensitz in Mumbai, spezialisiert auf Markteintrittsstrategien für Indien.

Rechtsanwalt Hans Markus Hoffmann arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.ra-markus-hoffmann.de) und eine E-Mail-Adresse (info@ra-markus-hoffmann.de). Sie erreichen Herrn Hoffmann sowohl telefonisch als auch über seine E-Mail-Adresse. Er spricht fließend Englisch, das er als Korrespondenzsprache anwenden kann.

Rechtsanwalt Hans Markus Hoffmann hat sich auf den gewerblichen Rechtsschutz und Außenwirtschaftsrecht spezialisiert. Daneben bearbeitet er Mandate aus dem Bereich des Allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrechts. Seine Arbeitsweise zeichnet sich durch umfassende Berufserfahrung und Praxis aus.

Ein Arbeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Hoffmann ist die Beschäftigung mit Konfliktprävention und alternativen Konfliktlösungen, insbesondere die Durchführung von Mediationsverfahren im wirtschaftlichen und im öffentlichen Bereich. Mediation ist eine Form zur außergerichtlichen und einvernehmlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten Lösung von Konflikten, mit Hilfe eines unparteiischen Vermittlers (Mediator). Es gilt tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu entwickeln und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders. Auch als Mediator des Steinbeis Beratungszentrum Wirtschaftsmediation Leipzig unterstützt Sie Rechtsanwalt Hoffmann professionell bei der Lösung und Prävention von Konflikten. Das Steinbeis Beratungszentrum ist ein Unternehmen der Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung (StW).

Hans Markus Hoffmann unterstützt Sie zudem juristisch im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere in Fällen von unlauterem Wettbewerb. Der gewerbliche Rechtsschutz stellt den Inbegriff der Rechtsnormen dar, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen. Man spricht auch von dem geistigen Eigentum oder Immaterialgüterschutz. Dazu gehört insbesondere das Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht, während das Urheberrecht Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur schützt. Der gewerbliche Rechtsschutz schützt demnach die Idee an etwas, also das geistige Eigentum an einer einzigartigen und bestimmten gedanklichen Leistung. Das Wettbewerbsrecht umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen Wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot).

Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie der Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und Institutionsschutz). Zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne kann schließlich das Recht der gesetzlichen Monopole (Patent, Gebrauchsmuster, Marken) gerechnet werden. Gerade für gewerbliche Mandanten steht die Kanzlei daher für alle Fragen und Probleme zur Verfügung, welche der laufende Geschäftsbetrieb mit sich bringt.

Des Weiteren berät und vertritt Rechtsanwalt Hans Markus Hoffmann Sie im Außenwirtschaftsrecht. Das Außenwirtschaftsrecht als Teil des internationalen Rechts betrifft Fragen zur Anwendung von Rechtnormen bei Handlungen und Geschäften, die über ein bestimmtes Land hinaus Wirkung entfalten, insbesondere bei internationalen Kaufverträgen und Warenim – und Exporten. Hierbei bestimmt in Deutschland das Internationale Privatrecht (IPR), welche von mehreren parallel bestehenden Rechtsverordnungen zur Anwendung kommen soll. Häufig kann man sich auch auf zwischenstaatliche Verträge und Abkommen wie auf das UN-Kaufrecht berufen, das von vielen Staaten ratifiziert worden ist und den grenzüberschreitenden Handel erleichtert. Falls Sie beispielsweise mangelhafte Waren im Ausland gekauft oder Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Hoffmann mit Rat und Tat zur Seite. Falls Sie Fragen rund um das Thema Außenwirtschaftsrecht haben, wenden Sie sich rechtzeitig an Rechtsanwalt Hoffmann. Damit können im Zweifelsfall unerwünschte Ergebnisse rechtzeitig vermieden werden.

Ferner berät Rechtsanwalt Hoffmann mittelständische Unternehmen zu allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit geschäftlichen Aktivitäten in Indien. Durch seine beruflichen Erfahrungen in der Rechtsabteilung der Deutsch – Indischen – Handelkammer und seine Kooperation mit der indischen Unternehmensberatung OBAN Pvt. Ltd., kennt er die typischen rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Investitionen in Indien und findet dafür individuelle Lösungen. Egal ob Sie in Indien ein Vertriebsstruktur für Ihre Waren aufbauen wollen, die Gründung einer Tochter – oder Joint Venture –Gesellschaft beabsichtigen, Forderungen gegenüber indischen Geschäftspartner durchsetzen wollen oder geeignete Geschäftspartner suchen, Rechtsanwalt Hoffmann hilft Ihnen bei diesen Fragen gewissenhaft und kompetent weiter.

Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Allgemeine Zivilrecht. Hierunter fallen insbesondere das Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Nachbarschaftsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Dieser Bereich umfasst somit sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten. Des Weiteren befasst sich Rechtsanwalt Hoffmann auch mit der so genannten unerlaubten Handlung, also sämtlichen Rechtsproblemen zwischen Personen oder Gesellschaften, die nicht auf einem Vertrag beruhen, wie beispielsweise Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Er hilft Ihnen zudem bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder Forderungen, entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen. Er befasst sich darüber hinaus auch mit weiteren ausgewählten Rechtsgebieten wie Kaufvertrag und Leasingvertrag, gewerblicher Miete und Pacht, Darlehens- und Bürgschaftsgeschäften, Gestaltung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie mit dem Schadenersatzrecht einschließlich der Regulierung nach Verkehrsunfällen.

Des Weiteren steht Ihnen Rechtsanwalt Hoffmann auch beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem Ihr Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Der Jurist setzt Ihre Forderung durch und macht sie möglicherweise gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden, häufig im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Denn sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten. Rechtsanwalt Hoffmann vertritt Sie von der Mahnung bis zur Zahlung.


 

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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