Kathrin Flügel
Fachgebiete/Charakteristika
Kathrin Flügel wurde in Rostock geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1990 bis 1996 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Das anschließende Referendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht Nürnberg. Die Juristin, seit 1999 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Seit 2002 ist sie Fachanwältin für Familienrecht.
Rechtsanwältin Flügel ist Mitglied im Ortsverein Frankfurt (Oder) des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der Deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Frau Flügel spricht gut Englisch, das sie bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Rechtsanwältin Kathrin Flügel hat sich unter anderem auf Familienrecht, Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht und Allgemeines Zivilrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus.
Das Familienrecht regelt insbesondere das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status einer eheähnlichen Gemeinschaft und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Einen Unterfall des Familienrechts stellt das Scheidungsrecht dar. Folgesachen des Ehescheidungsverfahrens sind beispielsweise das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Hausratsverteilung, die Benutzung der Ehewohnung sowie das Güterrecht (Vermögensauseinandersetzung). Die Beratung und Begleitung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sowie der Entwurf eines Ehevertrages bzw. einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sind wesentlicher Bestandteil der anwaltlichen Tätigkeit.
Seit 2002 führt Kathrin Flügel den Titel “Fachanwältin für Familienrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein, umfassende schriftliche Prüfungen absolvieren und besondere praktische Kenntnisse nachweisen . Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Arbeitsrecht berät Rechtsanwältin Flügel Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten aller Art. Sie steht Ihnen auch als Interessenvertreterin bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, gilt dies auch für die Vertretung vor Gericht. Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Hier steht Frau Flügel Ihnen mit ihrem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und einer sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu ihrem Fachbereich.
Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwältin Flügel Sie etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht Frau Flügel Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie berät zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und den Themen ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger, Anspruch auf Abfindungszahlung. Sie prüft Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit.
Als weiteres Spezialgebiet von Rechtsanwältin Flügel ist das Arzthaftungsrecht zu nennen. Darunter fallen allgemein die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes. Generell erstreckt sich das Medizinrecht auf das Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Darüber hinaus umfasst es neben dem Honorarrecht betreffs Privatpatienten und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V mit Kassenzulassung). Wenn es zu Unstimmigkeiten im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Rechtsanwältin Flügel vertritt Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen haben, sei es gegen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Universitätskliniken et cetera. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler).
Rechtsanwältin Flügel ist darüber hinaus im Allgemeinen Zivilrecht tätig und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Reiserecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Sie bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung und Vertretung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen Rechtsstreitigkeiten.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Kathrin Flügel
- Oberkirchplatz 2
15230 Frankfurt
Brandenburg
Deutschland
- Telefon
- +49 (335) 5002985
- Telefax
- +49 (335) 5002986

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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