Erich Heitz
Fachgebiete/Charakteristika
Erich Heitz wurde 1954 in Karlsruhe geboren. Nach dem Wehrdienst studierte er bis 1979 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Heitz im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe. 1981 erfolgte eine viermonatige Mitarbeit in einer Wirtschaftskanzlei in Neuseeland.
Der Jurist, seit 1982 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Bevor er 1987 seine eigene Kanzlei in Karlsruhe gründete, war er in einer Rechtsanwaltskanzlei angestellt. Er spricht fließend Englisch und Französisch, die er als Korrespondenzsprachen anwenden kann.
Herr Heitz ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.
Rechtsanwalt Erich Heitz hat sich unter anderem auf Familienrecht, Ausländer- und Asylrecht, Verkehrsunfallrecht, Erbrecht und Allgemeines Zivilrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfassende Berufserfahrung und Praxis aus.
Ein Schwerpunkt der juristischen Beratung und Betreuung liegt im Familienrecht. Das Familienrecht umfasst nach herkömmlichem Verständnis das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Ein wesentlicher Teil ist das Scheidungsrecht. Dazu gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Weiter fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt ausmacht. Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.
Ein besonderes Augenmerk des Rechtsanwalts liegt auf dem Ausländerrecht und Asylrecht, welches Nichtdeutsche betrifft. Es ist ein Teil des öffentlichen Ordnungsrechts und Verwaltungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt regelt. Gegenstände des Ausländerrechts können auch Anordnungen und Bestimmungen über Niederlassung, Erwerbstätigkeit, Integration, Steuern und soziale Sicherung sein sowie Themenschwerpunkte wie Aufenthaltsgenehmigung (in den Formen Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung und Niederlassungserlaubnis), Arbeitserlaubnis, Zuwanderungsgesetz, Abschiebung, Duldung, Asyl, Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft oder Kontingentflüchtlinge.
Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Heitz auch im Verkehrsrecht für Sie tätig. Dies erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen.
Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Rechtsanwalt Heitz als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer. Da Ihre Interessen im Vordergrund stehen, werden Sie von Rechtsanwalt Heitz kompetent und umfassend beraten.
Herr Heitz berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier individuell abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Im Erbrecht kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Heitz.
Erich Heitz hat sich darüber hinaus auch auf das Allgemeine Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht spezialisiert. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei der Vertragsverhandlung ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Rechtsanwalt Heitz für Sie prüft oder entwickelt, sind der Mietvertrag, der Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, der Erbvertrag, der Ehevertrag sowie der Arbeitsvertrag. Herr Heitz entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen. Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit von vertraglichen Klauseln besteht, werden diese von ihm gewissenhaft und individuell überprüft. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Heitz machen ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Erich Heitz - Reinhold-Frank-Str. 44
76133 Karlsruhe
Baden-Württemberg
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- Telefon
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- Homepage
- http://www.heitz-schilling.de
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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