Hagen Frenzel
Kurzprofil
Rechtsanwalt Martin Stolpe gründete 2004 gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Thiemo Walter die Kanzlei, welcher im August 2007 Rechtsanwalt Hagen Frenzel als Sozius beitrat.
Die Kanzlei liegt in der Leipziger Südvorstadt in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht Leipzig (Bernhard – Göring – Straße 64). Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen ausreichend öffentliche Parkplätze in den angrenzenden Straßen der Kanzlei zur Verfügung. Auch die Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist unproblematisch, da Sie die Straßenbahnhaltestellen der Linien 10 und 11 (Südplatz und Kurt – Eisner – Straße) sowie die Buslinie 60 (Haltestelle Karl – Liebknecht – Straße) wenige Meter von der Kanzlei vorfinden.
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.00 bis 18.30 Uhr können Beratungstermine vereinbart werden. Bei Bedarf sind auch Termine außerhalb dieser Zeiten sowie Besuche vor Ort beim Mandanten nach Absprache möglich.
Die Sozietät, zu deren Klientel mittelständische Betriebe und Unternehmen sowie Privatleute zählen, verfügt über eine Internetsite (www.stolpe-walter.de) mit der E-Mail-Adresse leipzig@stolpe-walter.de
Die Mandate werden je nach Rechtsgebiet auf die Juristen verteilt.
Die Rechtsanwälte Martin Stolpe und Hagen Frenzel arbeiten zudem mit einem in unmittelbarer Nähe gelegenen Notariat zusammen, wenn es um erbrechtliche Abwicklungen, notarielle Beglaubigungen von Immobilien(Grundstücks-) kaufverträgen sowie um Vereinbarungen in der Ehe (Eheverträge) und nach der Trennung (Unterhalt, Umgangsrecht) geht.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Hagen Frenzel - Karl-Liebknecht-Str. 91
04275 Leipzig Mitte
Sachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (341) 3082828
- Telefax
- +49 (341) 3082839

- Homepage
- http://www.stolpe-walter.de
Fachgebiete/Charakteristika
Hagen Frenzel, der 1972 in Torgau geboren wurde, studierte nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Elektromonteur mit Abitur in Leipzig Rechtswissenschaften und absolvierte dort das Rechtsreferendariat. Nachdem er 2004 als Rechtsanwalt zugelassen worden war, trat der Jurist, der gute Kenntnisse in Englisch besitzt, im August 2007 als Sozius der Kanzlei seines Kollegen Martin Stolpe in Leipzig bei. Hagen Frenzel, der in seiner Freizeit taucht und Tennis spielt, hat zudem den theoretischen Teil zum “Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht” bereits erfolgreich bestanden.
Rechtsanwalt Hagen Frenzel berät und vertritt seine Mandanten im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht sowie allgemeinen Zivilrecht.
Im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bearbeitet der Jurist alle rechtlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Maklerrecht und der Wohnungsraumvermittlung, Immobilienrecht, Nachbarschaftsrecht und Pachtrecht stehen.
So regelt er im Mietrecht, welches das Wohnraummietrecht und das Gewerberaummietrecht umfasst, die rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Vermietern und Mietern. Kündigung, Kaution, Räumung, Tod des Mieters, Mietminderung wegen Mangel an der Mietsache sowie alle Fragen rund um Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung, Heizkosten und Mietzins zählen zum Arbeitsfeld des Mietrechts.
Ein immer wieder auftretender Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter in Zeiten zunehmender Energieeinsparung (Wärmedämmung und –isolation, schall- und wärmeisolierende Fenster, erneuerbare Energien; in diesem Zusammenhang kommt dem Energiepass Bedeutung zu) ist der sogenannte Feuchtigkeitsschaden mit meist gesundheitsgefährdendem Schimmelbefall, dessen Ursache — zum Beispiel ein Baumangel oder falsches Lüftungsverhalten des Mieters — und Beseitigung unter Umständen juristisch geklärt werden müssen.
Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen Wohnungseigentümern untereinander sowie zwischen Eigentümern und dem WEG-Verwalter ergeben können, werden wiederum im Wohnungseigentumsrecht bearbeitet. Im Hinblick auf die jüngsten Entscheidungen des BGH sowie deren Umsetzung in der jüngsten WEG-Novelle (gültig seit 01.07.2007) durch den Gesetzgeber kommen insbesondere den Mehrheitsbeschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu baulichen Maßnahmen bzw. Veränderungen erhöhte Bedeutung zu.
Rechtsanwalt Hagen Frenzel berät und vertritt seine Mandanten im Immobilienrecht und Liegenschaftsrecht bei der Gestaltung und Beratung von Kaufverträgen wie zum Beispiel beim Immobilien- bzw. Grundstückskaufvertrag und Wohnungseigentumskaufvertrag.
Im Immobilienrecht und Grundstücksrecht entwirft der Jurist einen speziell für die Belange der jeweiligen Mandanten zugeschnittenen Kaufvertrag. Ganz gleich ob es sich hierbei um den Verkauf oder Ankauf einer Eigentumswohnung, einer ETW-Anlage, einem Einfamilienhaus ein Mehrfamilienhaus oder auch nur um ein Grundstück handelt.
Ebenso gehört die jeweilige Ausgestaltung von Nießbrauchsrechten zum Leistungsumfang. Weiterhin beinhaltet das Leistungsprofil die Erstellung von Übergabeverträgen, Mietverträgen, Pachtverträgen (jeweils einschließlich Aufhebungsverträgen), Verträge über Grunddienstbarkeiten oder auch Schenkungsverträgen. Logischerweise gehört nicht allein die Erstellung von Verträgen zum Profil des Anwaltes, sondern auch die Prüfung ihm vorgelegter Verträge bzw. Vertragsentwürfen. Ferner finden Sie in Herrn Frenzel einen kompetenten Ansprechpartner, wenn die Regelung einer Wohnungseigentumsbegründung (Parifizierung) einschließlich der grundbuchrechtlichen Abwicklung gewünscht ist, wie insgesamt bei Immobilienkaufverträgen die Begleitung bis zum kompletten Vollzug des Vertrages erfolgt bzw. erfolgen kann. Selbstredend beinhaltet dies die Teilnahme an der notariellen Verbriefung bis hin zum Tätigwerden als vollmachtloser Vertreter im Notartermin.
Das Nachbarschaftsrecht umfasst die rechtliche Vertretung im Falle von Streitigkeiten zwischen Nachbarn zum Beispiel über Grenzabstand, Bepflanzung, angrenzende Bauwerke oder die Errichtung von Zäunen sowie das Einhalten von Ruhezeiten und Lärmschutzgrenzen.
Im Rahmen des Baurechts prallen die unterschiedlichsten Vorstellungen des Bauherren (GU – Generalunternehmer) und der Bauhandwerker (SU – Subunternehmer)über die Ausführung des Bauvorhabens aufeinander. Vor allen Dingen geht es um die Zahlung erbrachter Werkleistungen für den Auftragnehmer oder um die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Rahmen des Bauvertrages, dem nicht selten die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) mit dessen Teil B zu Grunde liegt. Aufmaß, prüffähige Schlussrechnung, Abnahme (Abnahmefiktion), Bauhandwerkersicherungshypothek sind nur einige Schlagworte, die oft für Streit unter den am Bau Beteiligten sorgen.
Hier gilt es, die unterschiedlichen Ansichten, ob eine (Werk) Leistung vertrags- und regelgerecht erbracht wurde, zu klären; ob der Auftragnehmer Zahlung seines Werklohnes verlangen kann oder dem Auftraggeber Gegenrechte in Form von Nachbesserungsarbeiten zustehen.
Im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts geht es darum, berechtigte Forderungen z.B. aus einem Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch für Privatleute – den Verbraucher – durchzusetzen bzw. unberechtigte Forderungen abzuwehren. Gerade im Internet mit seinen vielfältigen Möglichkeiten des Kaufens und Verkaufens (ebay) vollziehen sich die Verträge nicht immer so, wie von den Beteiligten gewünscht, insbesondere deswegen, weil der Vertragspartner meist nicht vor Ort ist, um berechtigte Ansprüche geltend zu machen.
Persönlicher Kommentar
Es ist nicht immer ratsam, mit aller Macht auf „sein Recht“ zu pochen und den vermeintlichen Rechtsanspruch mit aller Gewalt durchzusetzen. Sie sollten stets an das Sprichwort denken „Wie ich in den Wald hinein rufe, so schallt es heraus.“ Wer verliert schon gerne? Bekanntlich trifft man sich im Leben immer zweimal.
Gerade im Wohnraummietrecht ist die Wohnung der (Lebens) Mittelpunkt des Mieters. Nicht selten wird sie dann oft vom Mieter auch als „meine Wohnung“ angesehen und entsprechend „verteidigt“. Oft ist es aber ratsamer, als Mieter nicht um den letzten Cent der Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnungen zu kämpfen, wenn man auf der anderen Seite den Vermieter zu einem Zugeständnis zu baulichen Veränderungen (Einbauten etc.) bewegen möchte. Umgekehrt kann es auch für den Vermieter sinnvoller sein, nicht die höchst zulässige Miete aus der Wohnung „heraus zu pressen“, wenn er dafür einen Mieter (er)hält, der auf lange Sicht in der Wohnung wohnen bleibt, regelmäßig und pünktlich die Miete zahlt und rundherum zufrieden mit seinem Wohnumfeld ist.
Auf der anderen Seite muss aber ebenso energisch wie konsequent dem Recht zum Durchbruch verholfen werden, wenn die Gegenseite berechtigte Ansprüche hartnäckig ablehnt.
Hier sind wir für Sie da, um gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zu entwickeln, die es Ihnen und uns erlaubt, Ihnen auf dem schnellsten und sichersten Weg zu Ihrem Ziel (und zu Ihrem Recht) zu verhelfen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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