Andrea Knebel
Fachgebiete/Charakteristika
Frau Rechtsanwältin Knebel studierte in Heidelberg Rechtswissenschaften. Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte sie den Kompaktkurs “Anwalts- und Notartätigkeit” in Bielefeld. Es folgte das Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken mit dem Schwerpunkt „Arbeitsrecht“ und schließlich die Zulassung als Rechtsanwältin.
Sie ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn in dem entsprechenden Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen wurden, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Frau Rechtsanwältin Knebel ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Rechtsanwältin Knebel bietet Rechtsberatungen und Prozessvertretungen vorwiegend im Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht an.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht ist Frau Knebel auf das gesamte Spektrum dieses Rechtsgebiets spezialisiert. Sie berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und Betriebsräte in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. bei Problemen im Bereich Kündigung, Arbeitsvertrag, Befristung, Betriebsübergang, Betriebsänderung, –verlagerung und Interessenausgleich, Betriebsvereinbarung, Sozialplan und Einigungsstellenverfahren. Zudem umfasst ihre anwaltliche Tätigkeit die Themengebiete Elternzeit, Teilzeit, Abmahnung und Versetzung.
Darüber hinaus können sie sich an die Juristin wenden, wenn sie Fragen haben zu:
- Altersteilzeit
- Aufhebungsvertrag
- Berufsausbildung
- Eingruppierung
- Entgelt
- Mutterschutz
- Sonderkündigungsschutz
- Tarifvertrag
- Urlaub
- Wettbewerbsverbot
- Zeugnis
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Andrea Knebel
- Reinhold-Frank-Str. 48C
76133 Karlsruhe Innenstadt - West
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49(721) 95763-0
- Telefax
- +49(721) 95763-22

- Homepage
- http://www.rae-mka.de
Spezialitäten
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Knebel liegt im Sozialversicherungsrecht. In diesem Rechtsgebiet berät und vertritt Sie die Juristin von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis zum Klageverfahren. Bei allen Fragen, z.B. in Bezug auf Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Rente, Krankengeld, verminderte Erwerbsfähigkeit finden sie in Rechtsanwältin Andrea Knebel eine kompetente Ansprechpartnerin.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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